Hilfe für ukrainische Geflüchtete in Chemnitz
Fragen und Antworten für ukrainische Geflüchtete
Wenn Sie nicht bei der Familie oder Bekannten untergekommen sind und auch sonst nicht über selbstorganisierten Wohnraum verfügen, steht aktuell die Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen als erste Anlaufstelle zur Verfügung:
Adalbert-Stifter-Weg 25
09131 Chemnitz
Dort werden alle Flüchtlinge jederzeit aufgenommen und registriert. Später erfolgt dann eine Verteilung auf die Städte und Landkreise.
Die vorübergehende Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung hat nicht zur Folge, dass Sie dauerhaft im Stadtgebiet der Stadt Chemnitz verbleiben können.
Bitte beachten Sie, dass derzeit auf Grundlage des bundesweiten Verteilsystems im Regelfall damit zu rechnen ist, dass eine Weiterleitung von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine von Sachsen in andere Bundesländer erfolgt.
Ausnahmen hierfür können in folgenden Fällen geprüft werden:
- Zuzug zu Mitgliedern der Kernfamilie (Ehegatten oder minderjährige Kinder), die bereits ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Chemnitz haben
- verbindliche Zusage zur Aufnahme einer Ausbildung, Studium oder Erwerbstätigkeit in Chemnitz (unter Vorlage der entsprechenden Nachweise inklusive dem Nachweis über den entsprechenden Wohnraum).
Im Fall der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist die zukünftige vollständige Sicherung des Lebensunterhalts aus dieser Erwerbstätigkeit für den Antragsteller selbst und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen erforderlich und nachzuweisen. - andere Einzelfälle mit Bezug zur Stadt Chemnitz, wie z. B. Ausübung Leistungssport, individuelle Integrationsbedarfe von Menschen mit Behinderung, spezielle medizinische Behandlungsbedarfe
Die Ausländerbehörde entscheidet anhand dieser Kriterien, ob eine Aufnahme in der Stadt Chemnitz möglich ist.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt.
Für eine Verlängerung ist für die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnis kein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich.
> Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV vom 28.11.2023
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Chemnitz und die Registrierung bei der Ausländerbehörde benötigen Sie gültige Dokumente.
Das sind vor allem
- Reisepass oder Passersatz
- Kinderreisepass
- Identitätskarte (ID-Card)
- Geburts- und Eheurkunden
Diese Dokumente müssen Sie im Original und mit einer offiziellen Übersetzung vorlegen.
Welche Behörde für Sie zuständig ist, sehen Sie hier: > Unterstützung zum Lebensunterhalt
In ganz Chemnitz finden Sie zahlreiche attraktive Wohnungsangebote bei vielen Vermietern – bei Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und anderen Hauseigentümern. Sie haben die Wahl.
Sie müssen jedoch einige Besonderheiten beachten und können nicht immer jede Wohnung anmieten:
- Wenn Sie Sozialleistungen bekommen, übernimmt der zuständige Leistungsträger nur die angemessene Miete - die Wohnung darf nicht zu teuer sein.
In jedem Fall gilt die Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie der Stadt Chemnitz:
In Abhängigkeit von der Zahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind die folgenden maximalen Aufwendungen für Unterkunft angemessen:
Bedarfsgemeinschaften mit … Personen |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
für jede weitere Person zuzüglich |
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§ 3 Angemessene Aufwendungen für die Unterkunft | ||||||
angemessene Aufwendungen für die Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) |
313,44 € |
375,60 € |
459,00 € |
531,25 € |
582,35 € |
61,30 € |
§ 4 Angemessene Aufwendungen für Heizung |
||||||
Die Angemessenheit der maßgeblichen Heizkosten richtet sich nach den Tabellenwerten des jeweils aktuellen Bundesheizspiegels (BHS) für Heizenergieverbrauch und Heizkosten in der Kategorie „zu hoch“. |
- Sie können auch bei anderen Personen zur Untermiete wohnen. Hierfür ist der Abschluss eines Untermietvertrages erforderlich. Das geht aber nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters gegenüber den Hauptmietern.
Auch bei einem Untermietverhältnis gilt die Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie der Stadt Chemnitz.
- Bevor Sie einen Mietvertrag oder Untermietvertrag unterschreiben, muss die zuständige Behörde dem Wohnungsangebot erst schriftlich zustimmen.
Bitte benutzen Sie das Formular Anfrage Wohnungsangebot. Damit werden alle erforderlichen Informationen über die angebotene Wohnung erfasst.
> Anfrage Wohnungsangebot (Sozialamt)
Dieses Formular legen Sie dem Vermieter Ihrer Wahl vor, lassen es von ihm ausfüllen und senden es mit der Post oder per Mail an die zuständige Behörde zurück.
Nur mit dem ausgefüllten Formular kann die zuständige Behörde prüfen, ob Ihre gewünschte Wohnung angemessen ist und Sie diese anmieten können.
- Im Jobcenter kann die Anfrage zum Wohnungsangebot formlos per Mail: jobcenter-chemnitz@jobcenter-ge.de gestellt werden.
- Viele Vermieter fordern bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietsicherheit – die sogenannte Mietkaution.
Wohnungsgenossenschaften verlangen für die Nutzung ihrer Wohnungen normalerweise Genossenschaftsanteile. Sozialleistungsempfänger können diese Wohnungen aber häufig auch ohne Genossenschaftsanteile anmieten. Stattdessen akzeptieren Wohnungsgenossenschaften auch eine Mietkaution. Bitte fragen Sie bei der Wohnungsgenossenschaft nach.
Wenn Sie eine Mietkaution zahlen müssen und die Wohnung angemessen ist, erteilt die zuständige Behörde dem Vermieter dafür eine Sicherheitsgarantie oder zahlt eine Barkaution.
Für die Ausstattung der Wohnung stellen Sie bitte beim zuständigen Leistungsträger einen entsprechenden Antrag. Dabei gelten folgende Höchstgrenzen:
1-Personen-Haushalt: 1.188,00 €
2-Personen-Haushalt: 1.338,00 €
3-Personen-Haushalt: 1.608,00 €
4-Personen-Haushalt: 1.740,00 €
für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 132,00 €.
Die Zahlung der Pauschale erfolgt an den Leistungsberechtigten oder kann auch direkt an den Vermieter gezahlt werden, wenn dieser die Ausstattung der Wohnung vorgenommen hat. Beachten Sie bitte, dass die Pauschale alle notwendigen Ausstattungsgegenstände
beinhaltet.
Falls Sie eine vollständig möblierte Wohnung gefunden haben, benötigen Sie keine Erstausstattung. Der Vermieter wird Ihnen den dafür notwendigen Betrag im Rahmen der Miete mit in Rechnung stellen.
Die Miete muss auch mit dem sogenannten Möblierungszuschlag angemessen sein.
In manchen Wohnungen ist bereits ein Teil an Ausstattungsgegenständen vorhanden. Über die noch fehlenden Möbel und Gegenstände kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Die Pauschale der Erstausstattung reduziert sich um die bereits vorhandenen Möbel.
Das gilt für alle Personen, die über eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verfügen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes entsprechend der genannten Altersgrenze wird durch folgende Leistungsträger übernommen:
Alter |
bis zum Ende des Monats, der dem 66. Geburtstag vorausgeht |
ab Beginn des Monats in dem das 66. Lebensjahres vollendet wird oder beim Bezug einer ukrainischen Altersrente |
Leistungs-träger |
Jobcenter Chemnitz (Bürgergeld), Heinrich-Lorenz-Straße 35, 09120 Chemnitz |
Sozialamt, Abteilung Sozialhilfe Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz |
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Telefon |
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Vorsprache |
Anliegenklärung grundsätzlich digital, persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung |
Anliegenklärung grundsätzlich digital oder per Post, persönliche Vorsprachen ohne Termin donnerstags im Kundenportal Moritzhof, sonst nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Internet |
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Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Den Antrag stellen Sie online unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/buergergeld-beantragen oder unter diesem QR-Code. Schritt 1 von 4: Registrieren Sie sich als Privatperson mit Ihrer persönlichen / eigenen E-Mail-Adresse.
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Den Antrag auf Sozialhilfe erhalten Sie unter folgendem Link: > Sozialhilfe beantragen
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Den Bürgergeldantrag mit Arbeitsmarktprofil und alle Anlagen übermitteln Sie online über www.jobcenter.digital.
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Den Antrag senden Sie bitte an die Stadt Chemnitz, Sozialamt, Abteilung Sozialhilfe, 09106 Chemnitz per Post oder per Mail an sozialhilfe@stadt-chemnitz.de. | |
Weitere Informationen
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Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden:
AGIUA e. V. |
Tel. 0371 495 127 55
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AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Dresdner Straße 38a |
0371 67426-16 und -32
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Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Ludwig-Kirsch-Straße 15 |
0371 4320834 und 4320833
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Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.V. Ausländer- und Flüchtlingsberatung Ludwig-Kirsch-Straße 13 |
Tel. 0371 4320825
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DRK Kreisverband Chemnitzer Umland e. V. Rückkehrberatung Lohstraße 9 |
Tel. 0176 43291680 oder 0176 43295568
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Jüdische Gemeinde Chemnitz Beratung und Betreuung von Zuwanderern Stollberger Straße 28 |
Tel. 0371 355970
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Psychosoziales Zentrum Soziale Betreuung von Flüchtlingen Düsseldorfer Platz 1 |
Tel. 0371 40467202
|
Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. Resque continued Henriettenstraße 5 |
0371 903133
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Stadt Chemnitz Sozialamt Einzelfallberatung und Vermittlung Alte Post, Bahnhofstraße 54a |
0371 488-5590
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Damit die Kosten für eine notwendige Krankenbehandlung übernommen werden können, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Leistungsträger Jobcenter oder Sozialamt.
- Ukrainische Flüchtlinge, die Leistungen vom Jobcenter erhalten:
Mit dem Bezug von SGB II-Leistungen tritt grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ein.
Sie können sich für eine frei wählbare gesetzliche Krankenkasse entscheiden (Wahlrecht).
Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie im Jobcenter oder online
- Ukrainische Flüchtlinge, die vom Sozialamt Sozialhilfe erhalten
Bezieher von SGB XII Leistungen werden vom Sozialamt bei einer Krankenkasse ihrer Wahl angemeldet. Sie erhalten dafür einen Bescheid vom Sozialamt zur Vorlage bei ihrer gewählten Krankenkasse. Von der entsprechenden Krankenkasse erhalten sie eine Versichertenkarte oder einen Nachweis zur erfolgten Anmeldung. Damit können sie ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Bei einem medizinischen Notfall (vor Erhalt der Versichertenkarte/Nachweis zur Anmeldung bei der Krankenkasse) verweisen wir Sie auf die Krankenhäuser der Stadt Chemnitz.
> Krankenhäuser und Kliniken
Die folgenden Ärztinnen und Ärzte unterstützen mit ihren Praxisteams die medizinische Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Praxis für Allgemeinmedizin |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/6761492 Russisch mit Termin, Englisch |
Praxis für Allgemeinmedizin |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/33788585 kontakt@gesundheitspraxis-merten.de www.gesundheitspraxis-merten.de Russisch Grundkenntnisse, Englisch |
Praxis für Geburtshilfe und Gynäkologie |
Telefon: Mail: Sprache: |
0371/6751781 Russisch, Ukrainisch |
Praxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und kindl. Hörstörung |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/6662780 Russisch Grundkenntnisse |
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin |
Telefon: Webseite: |
0371/2364881 oder 0371/228126 |
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin |
Telefon: Mail: Sprache: |
0371/4010239 info@kinderarztpraxis-freitag.de Russisch Grundkenntnisse, Englisch für med. Behandlung |
Internationale Praxis am Klinikum Chemnitz Flemmingstraße 4 09116 Chemnitz |
Telefon: Mail: Webseite:
|
0371/26212960 internationalepraxis.chemnitz@kvssachsen.de www.kvs-sachsen.de/buerger/internationale-praxen-der-kv-sachsen/internationale-praxis-chemnitz |
Bei einem akuten Notfall möchten wir Sie auf die Krankenhäuser der Stadt Chemnitz verweisen.
> Krankenhäuser und Kliniken in Chemnitz
Psychologische erste Hilfe, entlastende Gespräche, Bewältigung von Stress infolge von Flucht und Einwanderung, Vermittlung/Begleitung zu anderen Hilfsangeboten.
Das Psychosoziale Zentrum - Beratungsstelle Chemnitz ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Die Mitarbeiter:innen (Psychologinnen und Sozialpädagoginnen) beraten und unterstützen Sie bei seelischen Belastungen durch Krieg und Flucht. Die Beratungsleistungen können von Dolmetscher:innen in verschiedenen Sprachen begleitet werden. Das Angebot des psychosozialen Zentrums - Beratungsstelle Chemnitz ist für Sie kostenfrei und unabhängig vom rechtlichen Status oder einer Überweisung oder Krankenkassenleistung
Kontakt:
PSYCHOSOZIALES ZENTRUM - Beratungsstelle Chemnitz
Bahnhofstraße 52 (Eingang Am Rathaus 10), 09111 Chemnitz
Tel. / Fax: +49 (0) 371 404672-02 / 03
www.sfz-chemnitz.de
Bestimmte Infektionskrankheiten (meldepflichtige Erkrankungen) müssen nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 6,7 an die übergeordneten Landes- und Bundesbehörden gemeldet werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Tuberkulose
- Kopfläuse
- Adenoviren
- Campylobacter
- Hepatitis
- Krätze (Scabies)
- Legionellen
- Masern
- Meningokokken
- Noroviren
- Salmonellen
- Warzen
Wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie an einer dieser Erkrankungen leiden, bzw. der Verdacht besteht, melden Sie sich schnellstmöglich beim Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz. Bitte geben sie unbedingt die zutreffende Infektionskrankheit an. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
- per E-Mail unter infektionsschutz@stadt-chemnitz.de,
- per Fax unter 0371 488-5396
- per Post Stadt Chemnitz, Amt für Gesundheit und Prävention, Allgemeiner Infektionsschutz, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz.
Weitere Informationen zu Infektionskrankheiten finden Sie unter:
> www.chemnitz.de
> Tuberkulosefürsorge bei der Stadt Chemnitz
Weiterführende Informationen zu Tuberkulose finden Sie unter:
- www.explaintb.org
In der gemeinsamen Impfstelle des Klinikums Chemnitz und der Stadt Chemnitz, Bürgerstraße 2, können alle empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt werden:
- SARS-CoV-2 (Corona)
- Influenza (Grippe)
- FSME (Zeckenschutzimpfung)
- Hepatits A+B (Gelbsucht)
- Masern, Mumps, Röteln, Windpocken
- Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Polio (Kinderlähmung)
- Pneumokokken (Lungenentzündung)
- Herpes Zoster (Gürtelrose)
- HPV (Gebärmutterhalskrebs)
- Meningokokken (Hirnhautentzündung)
Impfstelle Klinikum Chemnitz
Standort Küchwald, Bürgerstraße 2
Öffnungszeiten:
Mittwochs 10 bis 13.30 und 14 bis 18 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Termine können online oder über die Servicenummer 115 gebucht werden.
Die noch freien Termine werden Ihnen im Portal angezeigt.
Bitte stornieren Sie bei Bedarf gebuchte Termine rechtzeitig (bis zu 6 Stunden vor Termin), damit es zu keinem Impfstoffverwurf kommt. Wir behalten uns vor, Ihnen anderenfalls die Kosten bei Nichterscheinen in Rechnung zu stellen. Mit Buchung des Termins stimmen Sie dieser Regelung zu.
Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, müssen Sie dies unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzeigen:
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Tel. (0371) 4 88 39 00
E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
> Anzeigeformular für die Einreise von Heimtieren
Beachten Sie bitte bei Hunden die Anmeldung für die Hundesteuer:
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise in Deutschland zulassen.
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten.
> Nähere Informationen
Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenz-versicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
> Nähere Information zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland
2. Zulassung eines Kfz
In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge dürfen mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung und ausreichender Kfz-Haftpflichtversicherung vorübergehend am Verkehr in Deutschland teilnehmen. Spätestens ein Jahr nach Grenzübertritt muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Werden die Fahrzeuge nach Ablauf eines Jahres weiterhin mit ukrainischer Zulassung im Straßenverkehr benutzt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.
Für die Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland ist die Zulassungsbehörde desjenigen Ortes zuständig, an dem der Halter des Fahrzeuges wohnt. Für die Zulassung muss man einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen vorlegen, u.a. einen Nachweis über den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Dokument zur Identifikation Ihrer Person. Zudem benötigen Sie für Ihr Fahrzeug ggf. ein Gutachten eines Technischen Dienstes oder einer sog. Überwachungsorganisation. Einzelheiten über die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Zudem muss man für die Zulassung eine Gebühr bezahlen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, durch:
- Zuteilung eines Kennzeichens
- Aufbringen einer Stempelplakette auf dem Kennzeichen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung
> Informationen des Freistaates Sachsen
> Information des Bürgeramtes der Stadt Chemnitz: Zulassung eines ukrainischen Fahrzeuges in Deutschland
(September 2024)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mit Mitteilung vom 11.März 2022 bekannt gegeben, dass ukrainische Kriegsflüchtende unbürokratisch bei Vorlage eines ukrainischen Personalausweises ein Konto in Deutschland eröffnen können, damit diesen z.B. soziale Leistungen überwiesen werden können.
Bitte teilen Sie die Kontonummer bei der Antragstellung auf Sozialleistungen mit, damit eine Überweisung durchgeführt werden kann. Falls Sie bereits einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, können Sie Ihre Bankverbindung auch nachträglich mitteilen.
Viele private Personen, Freiwillige und Hilfsorganisationen bieten Ihnen Hilfe an.
Leider gibt es auch Menschen, die die Notsituation ausnutzen und Sie in ausbeuterische Situationen bringen wollen. Seien Sie deshalb bitte vorsichtig!
Hinweise zu Ihrem persönlichen Schutz:
- Geben Sie nie Ihren Pass oder Ihr Handy anderen Menschen zur Aufbewahrung.
- Informieren Sie Ihre Familien oder Freunde, wo Sie hinfahren oder sich aufhalten.
- Seien Sie skeptisch, wenn man Ihnen gleich nach Ankunft Arbeitsangebote unterbreitet.
- Verlassen Sie die Unterkunft oder Wohnung, wenn Sie sich nicht sicher fühlen.
- Seien Sie skeptisch, wenn man von Ihnen Geld verlangt oder Sie zu etwas, das Sie nicht wollen, bedrängt.
- Denken Sie daran: Beratung und Hilfe bei der Erledigung von aufenthalts- oder sozialrechtlichen Fragen sind kostenfrei.
Bei akuten Gefahren oder Verdacht melden Sie sich bei der Polizei und wählen Sie 110!
Falls Sie das Gefühl haben, dass man Sie in Ihrer Notsituation ausbeuten möchte, können Sie sich im Land Sachsen kostenfrei an folgende Beratungsstelle wenden:
KOBRAnet - Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Betroffene von Gewalt im Namen der Ehre: +49 179 59 28 337
Beratungsstelle in Sachsen:
KARO e. V.
Tel. 03741 276851
E-Mail senden
> Weitere Informationen zur Beratungsstelle
Sie haben weitere Fragen als ukrainischer Flüchtling oder als Helferperson?
Gern können Sie sich unter der Behördenrufnummer 115 an die Stadt Chemnitz wenden (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr).
Weitere Informationen
Der Freistaat Sachsen bietet auf seiner Internetseite umfassende Informationen für Kriegsgeflüchtete.
mehrFoto: Freistaat Sachsen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat ein mehrsprachiges Hilfsportal aufgebaut:
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Ja, Ihr Kind kann einen Platz in einer Kindertageseinrichung in Chemnitz erhalten.
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung eines Kita-Platzes für Ihr Kind einen Termin per Mail jugendamt.platzvergabe@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0371 488-5900.
Bitte bringen Sie ein amtliches Personaldokument (Pass oder Personalausweis) sowie die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit.
Welche Kindertageseinrichtung wird mein Kind besuchen?
Die Mitarbeiterin der Stelle Platzvergabe wird mit Ihnen gemeinsam die entsprechende Einrichtung aussuchen und den Kontakt zur Kindertageseinrichtung herstellen.
Welche Unterlagen benötige ich bei Aufnahme meines Kindes in der Kindertageseinrichtung?
Folgende Unterlagen müssen Sie für den Abschluss des Betreuungsvertrages in Ihrer Kindertageseinrichtung vorlegen:
- Antrag zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung
- Amtliches Personaldokument
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Ärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Nachweis Immunschutz Masern
Wie viele Stunden kann mein Kind am Tag betreut werden?
Krippe/ Kita: 7,5 Stunden
Hort: 4 Stunden, in Verbindung mit dem Besuch einer Grundschule
Eine Erhöhung der Stunden ist mit dem Nachweis einer Arbeitsaufnahme möglich.
Muss ich Elternbeiträge bezahlen?
Ja, gemäß der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge müssen Elternbeiträge gezahlt werden.
Exemplarische Höhe der Elternbeiträge im Monat (vollständige Familie, 1. Zählkind):
Krippe 7,5 Stunden: 157,14 €
Kindergarten 7,5 Stunden: 107,02 €
Hort 4 Stunden: 48,35 €
> Übersicht aller Elternbeiträge individuell nach Familiensituation (Elternbeitragssatzung)
Können die Elternbeiträge ganz oder teilweise übernommen werden?
Ja, mit dem Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen. Nähere Informationen erhalten Sie über ihre Kindertageseinrichtung oder im Dienstleistungsportal:
> Gebührenübernahme beantragen
Wie melde ich mein Kind zum Essen in der Kindertageseinrichtung an?
Sie erhalten in Ihrer Kindertageseinrichtung den Essensvertrag mit dem jeweiligen Essenanbieter der Kita.
Können die Beiträge zum Essensgeld ganz oder teilweise übernommen werden?
Für Familien mit geringem Einkommen besteht in Chemnitz über das Bildungs- und Teilhabepaket die Möglichkeit, Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen und Kindergärten zu erhalten.
Ukrainische Kinder und Jugendliche sollen in Sachsen nach Anmeldung und Registrierung bei den Ausländerbehörden schnell einen Zugang zu schulischer Bildung mit allen Rechten und Pflichten erhalten.
Es ist beabsichtigt, zur Fortsetzung der Schullaufbahn geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher auf das etablierte und bewährte etappenbasierte Integrationskonzept zurückzugreifen.
Anmeldeportal des Freistaates Sachsen an sächsischen Schulen:
> https://www.schulportal.sachsen.de/bildungsberatung
Nach der Onlineanmeldung erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Einladung zur Besonderen Bildungsberatung. Die Besondere Bildungsberatung findet entweder am zuständigen Standort des LaSuB oder an einer beauftragten Schule statt, in der Regel an der Schule, an der zukünftig der Schulbesuch erfolgt.
Ansprechpartnerin zum Thema Schule und zu Arbeitsmöglichkeiten als pädagogisches Personal beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz:
Claudia Elsner, Telefon: +49 371 5366-355 E-Mail: claudia.elsner@lasub.smk.sachsen.de
Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5, 5a AufenthG erhalten Sie auf Antrag Kindergeld für ein Kind, wenn Sie
- erwerbstätig sind oder
- nach einer Erwerbstätigkeit Bürgergeld beziehen oder
- in Elternzeit sind.
Die o. g. Aufenthaltserlaubnis muss ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, erkennbar am Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“.
Ohne Erwerbstätigkeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld erst nach einem Vor-aufenthalt von mindestens 15 Monaten.
Bei mehreren Kindern besteht der Kindergeldanspruch für jedes Kind.
Minderjährige Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltstitel, die ohne ihre Eltern in Deutschland angekommen sind, erhalten Kindergeld auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland. Eine Erwerbstätigkeit darf von ihnen nicht gefordert werden.
Das gilt allerdings nur für Kinder deren Eltern verstorben oder für tot erklärt werden sind (Vollwaisen) sowie für Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt zur Zeit:
für das 1. und 2. Kind |
für das 3. Kind |
für jedes weitere Kind |
219,00 € monatlich |
225,00 € monatlich |
250,00 € monatlich |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine haben selbstverständlich auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - das sog. Bildungspaket (BuT).
Damit sich Ihre Kinder in der neuen Umgebung schnell zurechtfinden und wohlfühlen, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Angeboten aus dem Bildungspaket (BuT).
Mit dem Bildungspaket (BuT) gibt es Unterstützung für
- das gemeinsame Mittagessen in der Schule und in der Kita,
- Sportverein und Musikschule,
- persönlichen Schulbedarf,
- Tagesausflüge (Wandertage), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
- Schülerbeförderung.
Ausführliche Informationen zu allen BuT-Leistungen gibt es hier:
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.
Um einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, können Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz das entsprechende Formular herunterladen.
> Unterhaltsvorschuss beantragen
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist postalisch einzureichen bei:
Stadt Chemnitz
Jugendamt
Unterhaltsvorschussstelle
09106 Chemnitz
oder den Briefkasten am Moritzhof, Bahnhofstraße 53 nutzen (Unterhaltsvorschuss drauf schreiben).
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie alternativ an folgenden Stellen:
⦁ Einlassdienst Moritzhof (Bahnhofstraße 53)
⦁ Servicetelefonnummer: 0371/488-5971
⦁ per E-Mail
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Merkblatt und die einzureichenden Unterlagen.
Wenn Sie Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern aufgenommen haben, muss das Jugendamt prüfen, ob die Eltern der Betreuung durch Sie als Angehörige, Freunde oder Bekannte zustimmen. Gern möchten wir dafür mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte melden Sie sich im Jugendamt Chemnitz unter jugendamt.clearing@stadt-chemnitz.de.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und besprechen alles weitere im persönlichen Kontakt.
Wer über längere Zeit ein Kind aufnimmt, benötigt dafür eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei allen zu klärenden Fragen.
Sie erreichen den Pflegekinderdienst per Email jugendamt.pkd@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0151 72012471.
Werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen?
Vereinzelt reisten auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine ein. Aufgrund des jugendlichen Alters wurden diese in Wohngruppen für Jugendliche untergebracht.
Wie wird das Verfahren der Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in Chemnitz sein?
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern einreisen, werden zuerst durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber aufgenommen. Bei der Aufnahme eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings wird das Jugendamt Chemnitz informiert und das Kind in eine Inobhutnahmeeinrichtung der Stadt Chemnitz gebracht.
Stehen genug Plätze in Inobhutnahmeeinrichtungen für die ukrainischen Flüchtlingskinder zur Verfügung?
Das Jugendamt ist verpflichtet, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die in Chemnitz ankommen aufzunehmen. Hierfür stehen zwei Inobhutnahmeeinrichtungen in unserer Stadt zur Verfügung.
Ich benötige als Mutter aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung für die Versorgung meiner Kinder.
Sie benötigen Unterstützung, weil Sie selbst schwer erkrankt sind bzw. eines Ihrer Kinder ins Krankenhaus begleiten müssen?
Für solche Notfälle nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kinder- und Jugendnotdienst auf. Dieser Dienst ist rund um die Uhr besetzt und dort können im Krisenfall Kinder in Obhut genommen werden:
Kinder- und Jugendnotdienst
Flemmingstraße 97
09116 Chemnitz
Telefon 0371 3344566
Die vier Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Chemnitz beraten zu Fragen der Betreuung, Erziehung bzw. zu Erziehungsproblemen.
AWO, Tel.-Nr.: 0371 91 89 97 80
KJF, Tel.-Nr.: 0371 49 50 21 50
Stadt Chemnitz; Tel.-Nr.: 0371 4 88 51 65
Stadtmission; Tel.-Nr.: 0371 6 00 48 50
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat für eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen zusammengestellt, diese sind in auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zu finden und wird ständig aktualisiert.
> www.elternsein.info
Weitere Informationen zum Aufenthalt in Chemnitz
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben ab sofort Zugang zu den Angeboten des Bundes zur Sprachförderung und Beratung.
Das umfasst u. a.:
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
- Erstorientierungskurse
- Integrationskurse und
- Berufssprachkurse
- Jugend- und Frauenkurse
- „Zweitschriftlernkurse“
Für die Zulassung zum Integrationskurs ist ein Antrag beim BAMF erforderlich (§ 44 Abs. 4 AufenthG).
Der Antrag ist bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF zu stellen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenfrei.
Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist Ihr Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass Sie keinen Asylantrag stellen müssen. Außerdem erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Wenn Sie in Chemnitz eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist die Arbeitsagentur Ihr Ansprechpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
Der Stadtsportbund Chemnitz koordiniert Angebote von Chemnitzer Sportvereinen.
Ansprechpartnerin:
Jenny Julian
Projektkoordinatorin „Integration durch Sport“ beim Stadtsportbund Chemnitz e.V.
Tel. 0371 335600040 oder
Mail: jenny.julian@sportbund-chemnitz.de
Weitere Informationen: www.sport-in-chemnitz.de
Die Stadtbibliothek Chemnitz hält tagesaktuell Medienangebote, auch in ukrainischer und englischer Sprache bereit.
Der Mitteldeutsche Rundfunk „mdr“ hat ein ukrainisches Online-Portal erstellt: