Allgemeiner Infektionsschutz
Infektionskrankheiten
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Ein wichtiger Aufgabenbereich des Amtes für Gesundheit und Prävention ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Bestimmte Infektionskrankheiten (meldepflichtige Erkrankungen) müssen nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 6,7 an die übergeordneten Landes- und Bundesbehörden gemeldet werden. Nach jeder eingegangenen Meldung werden Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung angestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Informationen der BZgA zu Infektionskrankheiten:
Gesundheitspass
Personen, die mit den im § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), genannten Lebensmitteln unmittelbar in Kontakt treten, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung. >> mehr
Weitere Informationen
Infektionsschutz geht alle an!
Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere zu schützen.
Tipps für die Erkältungszeit
Schützen Sie sich und andere vor Atemwegsinfektionen, in dem Sie:
1. zu Hause bleiben, wenn Sie krank sind.
2. Achten Sie auf Hygiene beim Husten und Niesen.
3. Waschen Sie regelmäig Ihre Hände.
4. Tragen Sie gegebenenfalls eine Maske.
5. Halten Sie Abstand zu erkrankten Personen.
6. Halten Sie die Hände aus dem Gesicht fern.
7. Lüften Sie regelmäßig und gründlich.
8. Reinigen Sie regelmäßig Oberflächen, die häufig berührt werden.
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Beugen Sie Infektionen vor, in dem Sie
1. regelmäßig Hände waschen,
2. Hände gründlich waschen,
3. Hände aus dem Gesicht fernhalten,
4. richtig husten und niesen (Nies- und Hustenetiketten einhalten),
5. Abstand halten,
6. Wunden schützen,
7. auf ein sauberes Zuhause achten,
8. mit Lebensmitteln hygienisch umgehen,
9. Wäsche und Geschirr heiß waschen und
10. regelmäßig lüften.
Seit 2022 gibt es die Gemeinsame Impfstelle des Klinikums Chemnitz und der Stadt Chemnitz. Dort werden alle empfohlenen Schutzimpfungen durchgeführt.
Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten in folgenden Situationen die Hände gewaschen werden:
1. nach dem nach Hause kommen
2. vor und während der Zubereitung von Speisen
3. vor den Mahlzeiten
4. nach dem Besuch der Toilette
5. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
6. vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten
7. nach dem Kontakt mit Tieren