Tuberkulosefürsorge

Tuberkulose ist auch heute eine ernstzunehmende Infektionskrankheit, die in jedem Lebensalter auftreten kann. Nicht nur die Lungen,sondern auch andere Organe können bertroffen sein.

Aufgabe der Gesundheitsbehörde ist es, die Bevölkerung vor Ansteckung und Weiterverbreitung zu schützen, Ansteckungsquellen und Ausbreitungswege zu ermitteln, Desinfektionsmaßnahmen einzuleiten sowie Tuberkulintestungen, bakteriologische- und Röntgenuntersuchungen durchzuführen.

Erkrankte und Kontaktpersonen erhalten:

  • kostenfreie und vertrauliche Beratung und Betreuung,
  • Beratung zu rechtlichen und sozialen Problemen,
  • Hilfe bei Problemen während einer stationären oder ambulanten Behandlung und
  • Hausbesuche


Die Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit und Prävention:

  • nehmen Meldungen von Tbk-Erkrankungen entgegen und bearbeiten diese. Es besteht Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz,
  • beraten Tuberkulosepatienten und ihre Angehörigen sowie kontrollieren die Therapie in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern,
  • ermittleln die Kontaktpersonen der Erkrankten und laden diese zu Kontrolluntersuchungen ein,
  • beraten fachlich Klienten, Bürger und medizinisches Personal.

Weitere Informationen

Informationen des Freistaates Sachsen zur Tuberkulose-Erkrankung

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