Hilfe für ukrainische Geflüchtete in Chemnitz
Fragen und Antworten für ukrainische Geflüchtete
Bitte wenden Sie sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Sachsen:
Aufnahmeeinrichtung Mockau II
Graf-Zeppelin-Ring 15
04356 Leipzig
Dort werden alle Flüchtlinge jederzeit aufgenommen und registriert. Später erfolgt dann eine Verteilung auf die Städte und Landkreise.
Bitte melden Sie sich im Einwohnermeldeamt an!
Für die Anmeldung ist eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie dazu eine der beiden Möglichkeiten:
- Sie vereinbaren telefonisch einen Termin unter der Behördenrufnummer 115 (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr) oder
- Sie senden eine E-Mail an meldebehoerde@stadt-chemnitz.de mit der Bitte um Terminvereinbarung. Geben Sie bitte Ihre telefonische Erreichbarkeit an.
Es wird sich schnellstmöglich jemand bei Ihnen melden, dies kann aufgrund der Vielzahl von Terminwünschen derzeit einige Zeit dauern.
Hinweise zur Anmeldung ukrainischer Geflüchteter in der Meldebehörde
Die Anmeldung ukrainischer Geflüchteter über die Meldebehörde der Stadtverwaltung ist für die Betroffenen möglich, für die eine Unterkunft über private Kontakte bei Familienangehörigen und Freunden vorhanden ist.
Für die Anmeldung in Chemnitz ist es notwendig, dass die Betroffenen über Nachweise zu ihrer Identität verfügen. Das sind Reisepässe oder ukrainische Personaldokumente mit Eintragung der Personendaten und einem Lichtbild.
Die ukrainischen Pässe müssen lateinische Schriftzeichen enthalten, damit diese für die SachbearbeiterInnen lesbar sind. Pässe, die ausschließlich kyrillische Schriftzeichen enthalten bedürfen einer Übersetzung durch einen amtlich anerkannten Übersetzer. Gleiches gilt für Geburtsurkunden Minderjähriger, die nicht über ein eigenes Personaldokument verfügen.
Die Anmeldung kann für jede Person erfolgen, für die eine Legitimation mittels Pass möglich ist.
Für die Eintragung betroffenen Familien als Mitglieder einer Familie benötigen wir die entsprechenden Urkunden. Für Ehepartner sind das die Eheurkunde, für Kinder die Geburtsurkunden. Die Urkunden müssen von einem in der EU zugelassenen Dolmetscher übersetzt sein. Urkunden können auch nach der Anmeldung nachgereicht werden.
Für die Anmeldung der Betroffenen muss weiterhin eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Diese wird vom Vermieter einer Wohnung ausgestellt. Werden die Betroffenen von Privatpersonen in deren Wohnung aufgenommen sind diese Privatpersonen die Wohnungsgeber.
Ein Muster für die Wohnungsgeberbestätigung ist hier zu finden, das Formular ist zusätzlich hinterlegt:
Betroffene, die ohne eigene Unterkunft eingereist sind und keine eigene Unterkunft haben wenden sich bitte direkt an die Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg 25 oder an die
Aufnahmeeinrichtung Mockau III
Graf-Zeppelin-Ring 6
04456 Leipzig
Sie benötigen als ukrainischer Flüchtling Unterstützung bei der Übersetzung Ihrer Dokumente?
Anerkannte Dolmetscherbüros fertigen offizielle Übersetzungen Ihrer Dokumente an.
Das Freiwilligenzentrum Chemnitz führt eine Liste mit Hilfsmöglichkeiten für Spender, Freiwillige und Hilfesuchende.
In dieser Liste finden Sie auch die Adressen und Kontaktdaten der Dolmetscherbüros in Chemnitz.
Wie geht es danach weiter?
Nach dem Termin in der Meldebehörde setzt sich die Ausländerbehörde direkt mit Ihnen in Verbindung.
Sie möchten einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG stellen?
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular und fügen Kopien ihrer Dokumente (Pass, Urkunden, beglaubigte Übersetzungen) bei. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) an, damit ermöglichen Sie uns eine schnelle Kontaktaufnahme. Diese Unterlagen senden Sie bitte an:
Stadt Chemnitz
Bürgeramt - Ausländerbehörde
09106 Chemnitz
oder nutzen Sie den Hausbriefkasten der Stadtverwaltung Chemnitz im
Bürgerhaus am Wall
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
oder bringen die Unterlagen zum Anmeldetermin im Einwohnermeldeamt mit. Dort sind die Unterlagen bei Terminvorsprache ebenfalls erhältlich.
Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Kurz zusammengefasst:
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Chemnitz und die Registrierung bei der Ausländerbehörde benötigen Sie gültige Dokumente.
Das sind vor allem
- Reisepass oder Passersatz
- Kinderreisepass
- Identitätskarte (ID-Card)
- Geburts- und Eheurkunden
Diese Dokumente müssen Sie im Original und mit einer offiziellen Übersetzung vorlegen.
Anerkannte Dolmetscherbüros fertigen offizielle Übersetzungen Ihrer Dokumente an.
Das Freiwilligenzentrum Chemnitz führt eine Liste mit Hilfsmöglichkeiten für Spender, Freiwillige und Hilfesuchende.
In dieser Liste finden Sie auch die Adressen und Kontaktdaten der Dolmetscherbüros in Chemnitz.
Achtung: Seit dem 01.06.2022 haben sich die Zuständigkeiten geändert.
Welche Behörde für Sie zuständig ist, sehen Sie hier: > Unterstützung zum Lebensunterhalt
In ganz Chemnitz finden Sie zahlreiche attraktive Wohnungsangebote bei vielen Vermietern – bei Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und anderen Hauseigentümern. Sie haben die Wahl.
Sie müssen jedoch einige Besonderheiten beachten und können nicht immer jede Wohnung anmieten:
- Wenn Sie Sozialleistungen bekommen, übernimmt das Sozialamt nur die angemessene Miete - die Wohnung darf nicht zu teuer sein.
In jedem Fall gilt die Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie der Stadt Chemnitz:
Bedarfsgemeinschaften mit … Personen |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
für jede weitere Person zuzüglich |
---|---|---|---|---|---|---|
§ 3 Angemessene Aufwendungen für die Unterkunft | ||||||
angemessene Aufwendungen für die Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) |
302,88 € |
362,40 € |
442,50 € |
512,55 € |
561,45 € |
59,10 € |
§ 4 Angemessene Aufwendungen für Heizung |
||||||
Angemessene Aufwendungen für Heizung (einschl. zentrale Warmwassererzeugung) | 69,12 € | 81,60 € | 96,75 € | 116,45 € | 129,20 € | 13,60 € |
- Sie können auch bei anderen Personen zur Untermiete wohnen. Das geht aber nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters gegenüber den Hauptmietern.
Auch bei einem Untermietverhältnis gilt die Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie der Stadt Chemnitz.
- Bevor Sie einen Mietvertrag oder Untermietvertrag unterschreiben, muss die zuständige Behörde dem Wohnungsangebot erst schriftlich zustimmen.
Bitte benutzen Sie das Formular Anfrage Wohnungsangebot. Damit werden alle erforderlichen Informationen über die angebotene Wohnung erfasst.
> Anfrage Wohnungsangebot
Dieses Formular legen Sie dem Vermieter Ihrer Wahl vor, lassen es von ihm ausfüllen und senden es mit der Post oder per Mail an die zuständige Behörde zurück.
Nur mit dem ausgefüllten Formular kann die zuständige Behörde prüfen, ob Ihre gewünschte Wohnung angemessen ist und Sie diese anmieten können.
- Viele Vermieter fordern bei Abschluss eines Mietvertrages eine Mietsicherheit – die sogenannte Mietkaution.
Wohnungsgenossenschaften verlangen für die Nutzung ihrer Wohnungen normalerweise Genossenschaftsanteile. Sozialleistungsempfänger können diese Wohnungen aber häufig auch ohne Genossenschaftsanteile anmieten. Stattdessen akzeptieren Wohnungsgenossenschaften auch eine Mietkaution. Bitte fragen Sie bei der Wohnungsgenossenschaft nach.
Wenn Sie eine Mietkaution zahlen müssen und die Wohnung angemessen ist, erteilt die zuständige Behörde dem Vermieter dafür eine Sicherheitsgarantie oder zahlt eine Barkaution.
Für die Ausstattung der Wohnung stellen Sie bitte beim Sozialamt per Post oder per Mail an sozialamt-ukraine@stadt-chemnitz.de einen entsprechenden Antrag. Dabei gelten folgende Höchstgrenzen:
1-Personen-Haushalt: 990,00 €
2-Personen-Haushalt: 1.115,00 €
3-Personen-Haushalt: 1.340,00 €
4-Personen-Haushalt: 1.450,00 €
für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um jeweils 110,00 €.
Die Zahlung der Pauschale erfolgt an den Leistungsberechtigten oder kann auch direkt an den Vermieter gezahlt werden, wenn dieser die Ausstattung der Wohnung vorgenommen hat. Beachten Sie bitte, dass die Pauschale alle notwendigen Ausstattungsgegenstände
beinhaltet.
Falls Sie eine vollständig möblierte Wohnung gefunden haben, benötigen Sie keine Erstausstattung. Der Vermieter wird Ihnen den dafür notwendigen Betrag im Rahmen der Miete mit in Rechnung stellen.
Die Miete muss auch mit dem sogenannten Möblierungszuschlag angemessen sein.
In manchen Wohnungen ist bereits ein Teil an Ausstattungsgegenständen vorhanden. Über die noch fehlenden Möbel und Gegenstände kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Die Pauschale der Erstausstattung reduziert sich um die bereits vorhandenen Möbel.
Das Freiwilligenzentrum, betrieben durch den Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V., koordiniert im Auftrag der Stadt Chemnitz Hilfen während des Ukraine-Krieges. Es ist Ansprechpartner für alle, die ihre Hilfen zur Verfügung stellen möchten und die Hilfe benötigen.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Terminvereinbarungen unter fwz@caritas-chemnitz.de
Das Freiwilligenzentrum veröffentlicht eine Übersicht mit Anlaufstellen für Geflüchtete, die fortlaufend aktualisiert wird:
> Anlaufstellen und Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Webseite zeigt wichtige Adressen, z. B. Ämter und Hilfsangebote sowie Freizeiteinrichtungen, in der Stadt Chemnitz auf einer interaktiven Karte
Das gilt für die Sicherung des Lebensunterhalts ab 1. Juni 2022:
Alle Personen, die bis zum 31. Mai 2022 über eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz verfügen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, werden zu einem neuen Leistungsträger wechseln.
Ab dem 1. Juni 2022 wird die Sicherung des Lebensunterhaltes entsprechend der genannten Altersgrenze durch folgende Leistungsträger übernommen:
Alter |
am und nach dem 1. August 1956 geboren |
vor dem 1. August 1956 geboren |
Leistungs-träger |
Jobcenter, Eingangszone (SGB II), Heinrich-Lorenz-Straße 35, 09120 Chemnitz |
Sozialamt, Abteilung Sozialhilfe (SGB XII) Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz Kundenportal |
|
||
Telefon |
||
Vorsprache |
Anliegenklärung grundsätzlich digital, persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung |
Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung |
Internet |
Damit die Geldleistungen nahtlos weitergewährt werden können, wird in enger Kooperation der Leistungsträger die Übergabe der Leistungsdaten für alle Personen erfolgen, die bis zum 31. Mai 2022 Leistungen nach AsylbLG vom Sozialamt Chemnitz bezogen haben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
Rückfragen zum Leistungsbezug ab dem 1. Juni 2022 stellen die davon Betroffenen bitte an den jeweils neuen Leistungsträger.
Für alle Personen, die bis zum 31. Mai 2022 noch keine Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben oder sich erst nach dem 1. Juni 2022 in Chemnitz anmelden, bleibt das Sozialamt AsylbLG Ukraine, Bahnhofstraße 53, bis zu einem späteren Wechsel weiterhin zuständig.
Dazu stellen Sie bitte einen Antrag auf Asylbewerberleistungen. Den Antrag erhalten Sie unter folgendem Link:
> Asylbewerberleistungen beantragen
Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und reichen dazu folgende Unterlagen ein:
- Kopie Pass
- Geburtsurkunde (beglaubigt übersetzt)
- Fiktionsbescheinigung/Anlaufbescheinigung
- Meldebescheinigung von der Meldebehörde
Den Antrag senden Sie bitte an die Stadt Chemnitz, Sozialamt, 09106 Chemnitz per Post oder per Mail an sozialamt-ukraine@stadt-chemnitz.de.
Gern erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0371/488 5590. (Mo - Mi von 8 bis 15 Uhr, Do 8 bis 18 Uhr und Fr 8 bis 12 Uhr)
Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich gern per E-Mail sozialamt-ukraine@stadt-chemnitz.de an uns wenden.
Weitere Informationen des Jobcenters Chemnitz:
> Kurzinformation zu Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
> Informationen für Flüchtende aus der Ukraine, die bereits einen Antrag nach SGB II erhalten/abgegeben haben
> Informationen für Flüchtende aus der Ukrainie, die noch keinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt haben
Sie können sich an folgende Beratungsstellen wenden:
AGIUA e. V. |
Tel. 0371 495 127 55
|
AWO Soziale Dienste Chemnitz und Umgebung gGmbH Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Dresdner Straße 38a |
0371 67426-16 und -32
|
Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Ludwig-Kirsch-Straße 15 |
0371 4320834 und 4320833
|
Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e.V. Ausländer- und Flüchtlingsberatung Ludwig-Kirsch-Straße 13 |
Tel. 0371 4320825
|
DRK Kreisverband Chemnitzer Umland e. V. Rückkehrberatung Lohstraße 9 |
Tel. 0176 43291680 oder 0176 43295568
|
Jüdische Gemeinde Chemnitz Beratung und Betreuung von Zuwanderern Stollberger Straße 28 |
Tel. 0371 355970
|
Psychosoziales Zentrum Soziale Betreuung von Flüchtlingen Düsseldorfer Platz 1 |
Tel. 0371 40467202
|
Sächsischer Flüchtlingsrat e. V. Resque continued Henriettenstraße 5 |
0371 903133
|
Stadt Chemnitz Sozialamt Einzelfallberatung und Vermittlung Alte Post, Bahnhofstraße 54a |
0371 488-5590
|
Mit dem Rechtskreiswechsel ab dem 01.06.2022 – Fallübergang aus dem AsylbLG ins SGB II oder SGB XII - gelten auch für die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt andere Regelungen.
- Ukrainische Flüchtlinge, die zwischen dem 24.02.2022 und dem 31.05.2022 angekommen sind und ab dem 01.06.2022 Leistungen vom Jobcenter erhalten
Mit dem Bezug von SGB II-Leistungen tritt grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ein.
Sie können sich für eine frei wählbare gesetzliche Krankenkasse entscheiden (Wahlrecht).
Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie im Jobcenter oder online
- Ukrainische Flüchtlinge, die zwischen dem 24.02.2022 und dem 31.05.2022 angekommen sind und ab dem 01.06.2022 Leistungen vom Sozialamt - Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung - erhalten
Bezieher von SGB XII-Leistungen ohne Versicherungsschutz erhalten Leistungen, die denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen sowie Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.
Sie müssen sich bei einer frei wählbaren gesetzlichen Krankenkasse anmelden (Wahlrecht). Sie werden zwar kein Mitglied der Krankenkasse, sind diesen jedoch gleichgestellt.
Weitere Beratung und Informationen erhalten Sie im Sozialamt oder online
- Ukrainische Flüchtlinge, die ab dem 01.06.2022 ankommen und vom Sozialamt zunächst Leistungen nach dem AsylbLG erhalten
Bezieher von Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten vom Sozialamt Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände.
Senden Sie dazu bitte Ihre persönlichen Angaben:
- Name, Vorname, Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift
- Meldebescheinigung
- Passkopie
per E-Mail an sozialamt-ukraine@stadt-chemnitz.de.
Sie erhalten innerhalb weniger Tage einen Krankenbehandlungsschein.
Die folgenden Ärztinnen und Ärzte unterstützen mit ihren Praxisteams die medizinische Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Legen Sie Ihren Behandlungsschein vor, wenn Sie die Praxis aufsuchen.
Praxis für Allgemeinmedizin |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/6761492 Russisch mit Termin, Englisch |
Praxis für Allgemeinmedizin |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/33788585 kontakt@gesundheitspraxis-merten.de www.gesundheitspraxis-merten.de Russisch Grundkenntnisse, Englisch |
Praxis für Geburtshilfe und Gynäkologie |
Telefon: Mail: Sprache: |
0371/6751781 Russisch, Ukrainisch |
Praxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und kindl. Hörstörung |
Telefon: Mail: Webseite: Sprache: |
0371/6662780 Russisch Grundkenntnisse |
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin |
Telefon: Webseite: |
0371/2364881 oder 0371/228126 |
Praxis für Kinder- und Jugendmedizin |
Telefon: Mail: Sprache: |
0371/4010239 info@kinderarztpraxis-freitag.de Russisch Grundkenntnisse, Englisch für med. Behandlung |
Internationale Praxis am Klinikum Chemnitz Flemmingstraße 4 09116 Chemnitz |
Telefon: Mail: Webseite:
|
0371/26212960 internationalepraxis.chemnitz@kvssachsen.de www.kvs-sachsen.de/buerger/internationale-praxen-der-kv-sachsen/internationale-praxis-chemnitz |
Bei einem akuten Notfall möchten wir Sie auf die Krankenhäuser der Stadt Chemnitz verweisen.
> Krankenhäuser und Kliniken in Chemnitz
Psychologische erste Hilfe, entlastende Gespräche, Bewältigung von Stress infolge von Flucht und Einwanderung, Vermittlung/Begleitung zu anderen Hilfsangeboten.
Das Psychosoziale Zentrum - Beratungsstelle Chemnitz ist eine Beratungsstelle für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Die Mitarbeiter:innen (Psychologinnen und Sozialpädagoginnen) beraten und unterstützen Sie bei seelischen Belastungen durch Krieg und Flucht. Die Beratungsleistungen können von Dolmetscher:innen in verschiedenen Sprachen begleitet werden. Das Angebot des psychosozialen Zentrums - Beratungsstelle Chemnitz ist für Sie kostenfrei und unabhängig vom rechtlichen Status oder einer Überweisung oder Krankenkassenleistung
Kontakt:
PSYCHOSOZIALES ZENTRUM - Beratungsstelle Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
Tel. / Fax: +49 (0) 371 404672-02 / 03
www.sfz-chemnitz.de
Bestimmte Infektionskrankheiten (meldepflichtige Erkrankungen) müssen nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 6,7 an die übergeordneten Landes- und Bundesbehörden gemeldet werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Tuberkulose
- Kopfläuse
- Adenoviren
- Campylobacter
- Hepatitis
- Krätze (Scabies)
- Legionellen
- Masern
- Meningokokken
- Noroviren
- Salmonellen
- Warzen
Wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie an einer dieser Erkrankungen leiden, bzw. der Verdacht besteht, melden Sie sich schnellstmöglich beim Amt für Gesundheit und Prävention der Stadt Chemnitz. Bitte geben sie unbedingt die zutreffende Infektionskrankheit an. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
- per E-Mail unter infektionsschutz@stadt-chemnitz.de,
- per Fax unter 0371 488-5396
- per Post Stadt Chemnitz, Amt für Gesundheit und Prävention, Allgemeiner Infektionsschutz, Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz.
Weitere Informationen zu Infektionskrankheiten finden Sie unter:
> www.chemnitz.de
> Tuberkulosefürsorge bei der Stadt Chemnitz
Weiterführende Informationen zu Tuberkulose finden Sie unter:
- www.explaintb.org
Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, bei einem positiven Testergebnis oder als enge Kontaktperson?
1. Bei Verdacht auf eine Infektion
Ihr Selbsttest (ohne Aufsicht) war positiv oder Sie haben COVID-Symptome und einen PCR-Test gemacht?
- Sie müssen zu Hause bleiben (d. h. sich absondern). Sie dürfen Ihre Wohnung oder Unterkunft nur verlassen, wenn Sie zum Arzt gehen oder einen PCR-Test machen.
- Nach einem positiven Selbsttest müssen Sie sich testen lassen – bei Symptomen beim Arzt, sonst bei einer Teststelle.
- Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben, gehen Sie diesen möglichst aus dem Weg.
- Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Verdacht auf eine Infektion.
Wenn der PCR-Test negativ ist, endet die Absonderung sofort. Heben Sie sich das negative Testergebnis auf. Wenn der PCR-Test positiv ist, müssen Sie weiterhin in Absonderung bleiben (siehe: 2. positives Testergebnis).
2. Bei einem positiven Testergebnis
Ihr Antigenschnelltest oder PCR-Test war positiv?
- Falls Sie einen positiven Antigenschnelltest haben, müssen Sie noch einen PCR-Test durchführen lassen.
- Sie müssen für mindestens fünf Tage zu Hause bleiben (d. h. sich absondern). Im Quarantänerechner (siehe Internetseite von Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt) können Sie ausrechnen, wann die Absonderung endet.
- Sie dürfen nur raus, wenn Sie zum Arzt oder zur Testung gehen müssen.
- Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben und in den letzten zwei Tagen auch engen Kontakt hatten, müssen Sie ihnen sofort sagen, dass Sie positiv sind und diese vorsichtig sein sollen.
- Sagen Sie auch allen anderen Personen Bescheid, mit denen Sie zwei Tage vor dem Test oder Ihren Symptomen Kontakt hatten.
- Vermeiden Sie die Nähe zu den Menschen in Ihrer Wohnung, damit Sie diese nicht anstecken.
- Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber oder ggf. der Schule bzw. Kindertageseinrichtung Bescheid.
- Als Nachweis Ihrer Infektion und der Absonderung dient das PCR-Testergebnis. Bitte den Testnachweis aufbewahren. Dieser ist notwendig für das Genesenenzertifikat.
- Wenn Sie für 48 Stunden keine Symptome haben, können Sie frühestens ab dem fünften Tag die Absonderung beenden. Sie brauchen keinen Test am Ende zu machen.
- Bitte seien Sie noch bis zum 10. Tag nach Beginn der Absonderung besonders vorsichtig: tragen Sie eine Maske, wenn Sie in der Nähe anderer Menschen sind, reduzieren Sie Ihre Kontakte und treffen Sie sich auch nicht mit älteren oder kranken Menschen.
- Wenn Sie sich noch krank fühlen oder Symptome haben, müssen Sie sich weiterhin absondern (max. bis zum 10. Tag). Wenn Sie 48 Stunden keine Symptome haben, endet Ihre Absonderung. Geruchs- oder Geschmacksverlust hält oft lange an und zählt hier nicht mit.
- Wer in der Pflege, medizinischen Versorgung oder Eingliederungshilfe arbeitet, braucht einen negativen Test, um wieder arbeiten zu können. Das gilt nicht, wenn die Absonderungszeit mind. 10 Tage gedauert hat.
3. Bei engem Kontakt zu einer positiv getesteten Person (Kontaktperson)
Sie leben mit jemandem zusammen oder hatten sehr engen Kontakt, der oder die positiv getestet wurde?
- Sie müssen nicht zu Hause bleiben (sich absondern).
- Alle Kontaktpersonen sollen für 10 Tage nach dem positiven Test vom Hausstandsangehörigen oder letzten Kontakt besonders vorsichtig sein. Sie sollen auf typische Symptome achten, sich am 3. oder 4. Tag nach dem Kontakt testen sowie so wenig wie möglich Menschen treffen und dabei eine Maske tragen. Bitte treffen Sie sich auch nicht mit älteren oder kranken Menschen.
- Wer Symptome hat, sollte sich sofort testen lassen und gilt dann als Verdachtsperson.
In der Impfstelle des Klinikums Chemnitz, Bürgerstraße 2, können folgende Impfungen für ukrainische Flüchtlinge angeboten werden:
1. Polio (Kinderlähmung), Diphtherie, Bordetella pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) als Kombiimpfung
2. Masern, Mumps, Röteln als Kombiimpfung
Wo kann ich eine Corona-Schutzimpfung erhalten?
Ukrainische Flüchtlinge können ohne Terminbuchung in folgenden Einrichtung eine Corona-Schutzimpfung erhalten:
Impfstelle Innere Klosterstraße 1
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag 8.30 bis 14.30 Uhr
Impfstelle Klinikum Chemnitz
Standort Küchwald, Bürgerstraße 2
Öffnungszeiten:
Dienstag 15 bis 18 Uhr
> Weitere Informationen zur Coronaschutzimpfung (auf deutsch)
Ich wurde in der Ukraine gegen COVID-19 geimpft. Muss ich mich noch einmal impfen lassen?
Die Auffrischung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff wird empfohlen.
Damit soll ein Impfschutz erreicht werden, der mit dem einer Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff vergleichbar ist.
Wenn Sie Hunde, Katzen oder Frettchen als privates Haustier mitbringen, müssen Sie dies unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinäramt anzeigen:
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Tel. (0371) 4 88 39 00
E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
> Anzeigeformular für die Einreise von Heimtieren
Beachten Sie bitte bei Hunden die Anmeldung für die Hundesteuer:
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie für Ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten:
1. Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten.
> Nähere Informationen
Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenz-versicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Bis zum 31. Mai 2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Die Initiative endet jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach den oben beschriebenen Kriterien nachweisen kann. Dies schließt (spätestens) ab dem 1. Juni 2022 auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.
> Nähere Information zum Abschluss einer Grenzversicherung in Deutschland
2. Zulassung eines Kfz
Wer in Deutschland ein nicht in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss dieses nach (spätestens) einem Jahr in Deutschland zulassen lassen. Der Zeitraum eines Jahres berechnet sich ab dem Tag der Einreise nach Deutschland.
Ohne eine deutsche Zulassung ist das Fahren in Deutschland nach Ablauf der Jahresfrist nicht erlaubt. Führt man ein Fahrzeug in Deutschland, das nicht hier zugelassen ist, obwohl es hier zugelassen sein müsste (also nach spätestens einem Jahr), begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Dafür erhält man ein Bußgeld.
Eine Zulassung vor Ablauf der Jahresfrist hat zu erfolgen, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeugs in Deutschland begründet ist.
Ein Fahrzeug kann bei den Landes-Zulassungsbehörden zugelassen werden. Zuständig ist die Zulassungsbehörde desjenigen Ortes, an dem der Halter des Fahrzeuges wohnt. Für die Zulassung muss man einen Antrag stellen und verschiedene Unterlagen vorlegen, u.a. einen Nachweis über den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung und ein Dokument zur Identifikation Ihrer Person. Zudem benötigen Sie für Ihr Fahrzeug ggf. ein Gutachten einer sog. Überwachungsorganisation, d.h. eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines sog. Technischen Dienstes, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten über die erforderlichen Unterlagen und das Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Zudem muss man für die Zulassung eine Gebühr bezahlen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen, durch:
- Zuteilung eines Kennzeichens
- Aufbringen einer Stempelplakette auf dem Kennzeichen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung
Weitere Informationen zur Zulassung eines Fahrzeuges finden sich auf den Internetauftritten Ihrer vor Ort zuständigen Behörden.
>> Informationsflyer zur Zulassung eines Kraftfahrzeuges
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat mit Mitteilung vom 11.März 2022 bekannt gegeben, dass ukrainische Kriegsflüchtende unbürokratisch bei Vorlage eines ukrainischen Personalausweises ein Konto in Deutschland eröffnen können, damit diesen z.B. soziale Leistungen überwiesen werden können.
Bitte teilen Sie die Kontonummer bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem AsylblG mit, damit eine Überweisung durchgeführt werden kann. Falls Sie bereits einen Antrag auf Leistungen gestellt haben, können Sie Ihre Bankverbindung auch nachträglich mitteilen.
Telekomanbieter unterstützen Geflüchtete und Angehörige
Bis auf weiteres stellt die Deutsche Telekom Anrufe und SMS von Festnetz & Mobilfunk in die Ukraine kostenfrei. Dies gilt für Privat- und Geschäftskunden und für congstar. Auch Roaming in der Ukraine wird kostenfrei.
> www.telekom.de
Damit Familienmitglieder, Verwandte und Freunde in Kontakt bleiben können, hat Vodafone folgende Maßnahmen getroffen: Telefonate und SMS aus dem deutschen Vodafone-Netz in die Ukraine sind ab sofort kostenlos. Für unsere Kundinnen und Kunden, die sich derzeit in der Ukraine aufhalten, entfallen ab sofort die Roaming-Gebühren.
> www.vodafone.de/ukraine.html
Viele private Personen, Freiwillige und Hilfsorganisationen bieten Ihnen Hilfe an.
Leider gibt es auch Menschen, die die Notsituation ausnutzen und Sie in ausbeuterische Situationen bringen wollen. Seien Sie deshalb bitte vorsichtig!
Hinweise zu Ihrem persönlichen Schutz:
- Geben Sie nie Ihren Pass oder Ihr Handy anderen Menschen zur Aufbewahrung.
- Informieren Sie Ihre Familien oder Freunde, wo Sie hinfahren oder sich aufhalten.
- Seien Sie skeptisch, wenn man Ihnen gleich nach Ankunft Arbeitsangebote unterbreitet.
- Verlassen Sie die Unterkunft oder Wohnung, wenn Sie sich nicht sicher fühlen.
- Seien Sie skeptisch, wenn man von Ihnen Geld verlangt oder Sie zu etwas, das Sie nicht wollen, bedrängt.
- Denken Sie daran: Beratung und Hilfe bei der Erledigung von aufenthalts- oder sozialrechtlichen Fragen sind kostenfrei.
Bei akuten Gefahren oder Verdacht melden Sie sich bei der Polizei und wählen Sie 110!
Falls Sie das Gefühl haben, dass man Sie in Ihrer Notsituation ausbeuten möchte, können Sie sich im Land Sachsen kostenfrei an folgende Beratungsstelle wenden:
KOBRAnet - Beratungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Betroffene von Gewalt im Namen der Ehre: +49 179 59 28 337
Beratungsstelle in Sachsen:
KARO e. V.
Tel. 03741 276851
E-Mail senden
> Weitere Informationen zur Beratungsstelle
Sie haben weitere Fragen als ukrainischer Flüchtling oder als Helferperson?
Gern können Sie sich unter der Behördenrufnummer 115 an die Stadt Chemnitz wenden (Mo-Fr 8 bis 18 Uhr).
Weitere Informationen
Der Freistaat Sachsen bietet auf seiner Internetseite umfassende Informationen für Kriegsgeflüchtete.
mehr
Foto: Freistaat Sachsen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat ein mehrsprachiges Hilfsportal aufgebaut:
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Ja, Ihr Kind kann einen Platz in einer Kindertageseinrichung in Chemnitz erhalten.
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung eines Kita-Platzes für Ihr Kind einen Termin per Mail jugendamt.platzvergabe@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0371 488-5900.
Bitte bringen Sie ein amtliches Personaldokument (Pass oder Personalausweis) sowie die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit.
Welche Kindertageseinrichtung wird mein Kind besuchen?
Die Mitarbeiterin der Stelle Platzvergabe wird mit Ihnen gemeinsam die entsprechende Einrichtung aussuchen und den Kontakt zur Kindertageseinrichtung herstellen.
Welche Unterlagen benötige ich bei Aufnahme meines Kindes in der Kindertageseinrichtung?
Folgende Unterlagen müssen Sie für den Abschluss des Betreuungsvertrages in Ihrer Kindertageseinrichtung vorlegen:
- Antrag zur Aufnahme in der Kindertageseinrichtung
- Amtliches Personaldokument
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Ärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Nachweis Immunschutz Masern
Wie viele Stunden kann mein Kind am Tag betreut werden?
Krippe/ Kita: 7,5 Stunden
Hort: 4 Stunden, in Verbindung mit dem Besuch einer Grundschule
Eine Erhöhung der Stunden ist mit dem Nachweis einer Arbeitsaufnahme möglich.
Muss ich Elternbeiträge bezahlen?
Ja, gemäß der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge müssen Elternbeiträge gezahlt werden.
Exemplarische Höhe der Elternbeiträge im Monat (vollständige Familie, 1. Zählkind):
Krippe 7,5 Stunden: 157,14 €
Kindergarten 7,5 Stunden: 107,02 €
Hort 4 Stunden: 48,35 €
> Übersicht aller Elternbeiträge individuell nach Familiensituation (Elternbeitragssatzung)
Können die Elternbeiträge ganz oder teilweise übernommen werden?
Ja, mit dem Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen. Nähere Informationen erhalten Sie über ihre Kindertageseinrichtung oder im Dienstleistungsportal:
> Gebührenübernahme beantragen
Wie melde ich mein Kind zum Essen in der Kindertageseinrichtung an?
Sie erhalten in Ihrer Kindertageseinrichtung den Essensvertrag mit dem jeweiligen Essenanbieter der Kita.
Können die Beiträge zum Essensgeld ganz oder teilweise übernommen werden?
Ja, mit dem Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können Sie einen Antrag auf anteilige Übernahme des Essengeldes beim Sozialamt der Stadt Chemnitz, Bahnhofstraße 54a stellen.
Ukrainische Kinder und Jugendliche sollen in Sachsen nach Anmeldung und Registrierung bei den Ausländerbehörden schnell einen Zugang zu schulischer Bildung mit allen Rechten und Pflichten erhalten.
Es ist beabsichtigt, zur Fortsetzung der Schullaufbahn geflüchteter ukrainischer Kinder und Jugendlicher auf das etablierte und bewährte etappenbasierte Integrationskonzept zurückzugreifen. Zusätzlich sollen nach Möglichkeit herkunftssprachliche Angebote unterbreitet werden, die auch den Anschluss an bisherige Bildungsgänge ermöglichen.
Anmeldeportal des Freistaates Sachsen für ukrainische Kinder und Jugendliche an sächsischen Schulen:
> https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Ansprechpartnerin für Fragen beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz:
Claudia Elsner, Telefon: +49 371 5366-355 E-Mail: claudia.elsner@lasub.smk.sachsen.de
Weitere Informationen:
> Elternbrief des Landesamtes für Schule und Bildung (deutsch)
> Informations from the Saxon State Office for Schooling and Education (englisch)
> Координатори з міграції / інтеграції Земельного департаменту з питань школи та освіти Саксонії
Wenn Ihr Kind zwischen dem 01.07.2016 und dem 30.06.2017 geboren wurde, muss es im Schuljahr 2023/2024 (erster Schultag: 21.08.2023) im Freistaat Sachsen in die 1. Klasse eingeschult werden.
Für Ihre Wohnanschrift gibt es einen festen Schulbezirk mit der Zuordnung der Schule. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Grundschule.
Wir bitten Sie, Ihr Kind an der für Sie zuständigen Grundschule (oder Gemeinschaftsschule) anzumelden. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf amtliche Informationen in Ihrer Region, um die Termine zur Schulanmeldung zu erfahren.
Wir bitten Sie auch, für die Kinder der zukünftigen ersten Klassen nicht das elektronische Anmeldeverfahren zu nutzen. Wir bedanken uns. Damit helfen Sie bei der Vorbereitung und Planung des kommenden Schuljahres.
Landesamt für Schule und Bildung
Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5, 5a AufenthG erhalten Sie auf Antrag Kindergeld für ein Kind, wenn Sie
- erwerbstätig sind oder
- nach einer Erwerbstätigkeit Arbeitslosengeld I beziehen oder
- in Elternzeit sind.
Die o. g. Aufenthaltserlaubnis muss ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen, erkennbar am Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“.
Ohne Erwerbstätigkeit besteht ein Anspruch auf Kindergeld erst nach einem Vor-aufenthalt von mindestens 15 Monaten.
Bei mehreren Kindern besteht der Kindergeldanspruch für jedes Kind.
Minderjährige Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltstitel, die ohne ihre Eltern in Deutschland angekommen sind, erhalten Kindergeld auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland. Eine Erwerbstätigkeit darf von ihnen nicht gefordert werden.
Das gilt allerdings nur für Kinder deren Eltern verstorben oder für tot erklärt werden sind (Vollwaisen) sowie für Kinder, die den Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt zur Zeit:
für das 1. und 2. Kind |
für das 3. Kind |
für jedes weitere Kind |
219,00 € monatlich |
225,00 € monatlich |
250,00 € monatlich |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine haben selbstverständlich auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - das sog. Bildungspaket (BuT).
Damit sich Ihre Kinder in der neuen Umgebung schnell zurechtfinden und wohlfühlen, unterstützen wir Sie mit zahlreichen Angeboten aus dem Bildungspaket (BuT).
Mit dem Bildungspaket (BuT) gibt es Unterstützung für
- das gemeinsame Mittagessen in der Schule und in der Kita,
- Sportverein und Musikschule,
- persönlichen Schulbedarf,
- Tagesausflüge (Wandertage), mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
- Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
- Schülerbeförderung.
Ausführliche Informationen zu allen BuT-Leistungen gibt es hier:
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.
Um einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen, können Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz das entsprechende Formular herunterladen.
> Unterhaltsvorschuss beantragen
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist postalisch einzureichen bei:
Stadt Chemnitz
Jugendamt
Unterhaltsvorschussstelle
09106 Chemnitz
oder den Briefkasten am Moritzhof, Bahnhofstraße 53 nutzen (Unterhaltsvorschuss drauf schreiben).
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie alternativ an folgenden Stellen:
⦁ Einlassdienst Moritzhof (Bahnhofstraße 53)
⦁ Servicetelefonnummer: 0371/488-5971
⦁ per E-Mail
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Merkblatt und die einzureichenden Unterlagen.
Wenn Sie Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern aufgenommen haben, muss das Jugendamt prüfen, ob die Eltern der Betreuung durch Sie als Angehörige, Freunde oder Bekannte zustimmen. Gern möchten wir dafür mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte melden Sie sich im Jugendamt Chemnitz unter jugendamt.clearing@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0151 72012471.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und besprechen alles weitere im persönlichen Kontakt.
Wer über längere Zeit ein Kind aufnimmt, benötigt dafür eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Dort erhalten Sie auch Unterstützung bei allen zu klärenden Fragen.
Sie erreichen den Pflegekinderdienst per Email jugendamt.pkd@stadt-chemnitz.de oder telefonisch unter 0151 72012471.
Werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen?
Bisher haben wir noch keine Anmeldungen erhalten, gehen aber davon aus, dass in den kommenden Wochen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen werden.
Wie wird das Verfahren der Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in Chemnitz sein?
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern einreisen, werden zuerst durch die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber aufgenommen. Bei der Aufnahme eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings wird das Jugendamt Chemnitz informiert und das Kind in eine Inobhutnahmeeinrichtung der Stadt Chemnitz gebracht.
Stehen genug Plätze in Inobhutnahmeeinrichtungen für die ukrainischen Flüchtlingskinder zur Verfügung?
Das Jugendamt ist verpflichtet, minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, die in Chemnitz ankommen aufzunehmen. Hierfür stehen zwei Inobhutnahmeeinrichtungen in unserer Stadt zur Verfügung. Um einen möglichen zusätzlichen Bedarf an Plätzen abzusichern, arbeiten wir derzeit sehr intensiv an der kurzfristigen Erweiterung der Kapazitäten.
Ich benötige als Mutter aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung für die Versorgung meiner Kinder.
Sie benötigen Unterstützung, weil Sie selbst schwer erkrankt sind bzw. eines Ihrer Kinder ins Krankenhaus begleiten müssen?
Für solche Notfälle nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kinder- und Jugendnotdienst auf. Dieser Dienst ist rund um die Uhr besetzt und dort können im Krisenfall Kinder in Obhut genommen werden:
Kinder- und Jugendnotdienst
Flemmingstraße 97
09116 Chemnitz
Telefon 0371 3344566
Die vier Familien- und Erziehungsberatungsstellen in Chemnitz beraten zu Fragen der Betreuung, Erziehung bzw. zu Erziehungsproblemen.
AWO, Tel.-Nr.: 0371 91 89 97 80
KJF, Tel.-Nr.: 0371 49 50 21 50
Stadt Chemnitz; Tel.-Nr.: 0371 4 88 51 65
Stadtmission; Tel.-Nr.: 0371 6 00 48 50
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat für eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen zusammengestellt, diese sind in auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch zu finden und wird ständig aktualisiert.
> www.elternsein.info
Weitere Informationen zum Aufenthalt in Chemnitz
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben ab sofort Zugang zu den Angeboten des Bundes zur Sprachförderung und Beratung.
Das umfasst u. a.:
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag), ein Angebot speziell für Frauen
- Erstorientierungskurse
- Integrationskurse und
- Berufssprachkurse
- Jugend- und Frauenkurse
- „Zweitschriftlernkurse“
Für die Zulassung zum Integrationskurs ist ein Antrag beim BAMF erforderlich (§ 44 Abs. 4 AufenthG).
Der Antrag ist bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF zu stellen.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenfrei.
Als Geflüchtete oder Geflüchteter aus der Ukraine ist Ihr Schutzstatus durch eine EU-Richtlinie geregelt. Diese bewirkt, dass Sie keinen Asylantrag stellen müssen. Außerdem erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen ermöglicht in Deutschland zu arbeiten, eine Ausbildung zu machen oder zu studieren.
Wenn Sie in Chemnitz eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist die Arbeitsagentur Ihr Ansprechpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit.
Der Stadtsportbund Chemnitz koordiniert Angebote von Chemnitzer Sportvereinen.
Ansprechpartnerin:
Jenny Julian
Projektkoordinatorin „Integration durch Sport“ beim Stadtsportbund Chemnitz e.V.
Tel. 0371 335600040 oder
Mail: jenny.julian@sportbund-chemnitz.de
Weitere Informationen: www.sport-in-chemnitz.de
Die Stadtbibliothek Chemnitz hält tagesaktuell Medienangebote, auch in ukrainischer und englischer Sprache bereit.
Das Angebot können Sie vorübergehend kostenfrei nutzen. Bitte bringen Sie dafür Ihr ukrainisches Ausweisdokument mit.
Der Mitteldeutsche Rundfunk „mdr“ hat ein ukrainisches Online-Portal erstellt:
Chemnitz sucht ukrainisch sprechende Personen zur Unterstützung von Schulen und Kitas bei der Betreuung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen.
Das Meldeportal dient der freiwilligen Registrierung von Menschen, die über eine pädagogische Ausbildung verfügen, ukrainisch sprechen und bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen unterstützen wollen. Füllen Sie bei Interesse das Anmeldeformular auf dieser Seite aus, bestätigen Sie die Datenschutzerklärung und klicken Sie anschließend auf "Senden".
Nach Ihrer Registrierung wird sich die Stadt Chemnitz oder das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) bei Ihnen melden.
> Pädagogisches Personal für die Stadt Chemnitz gesucht