Bekanntmachung der Stadt Chemnitz
2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) sowie des § 25 Absatz 1 bis 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz - SächsSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 376) beschließt der Stadtrat der Stadt Chemnitz in seiner Sitzung am 5. Mai 2021 mit Beschluss-Nr. B-018/2021 die Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen vom 27. Mai 2020, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 24 vom 12. Juni 2020, wie folgt zu ändern:
§ 1
Änderungsbestimmungen
- Im § 2 Absatz 1 der Satzung wird im Schulbezirk II „Grundschule Weststraße“ hinzugefügt.
- In der Anlage A zur Satzung werden im Schulbezirk II (Kartenübersicht - Anlage 3.2) „Grundschule Weststraße“ sowie der Standort der Grundschule Weststraße einschließlich der aktuelle Stand ergänzt.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 1. August 2021 in Kraft und gilt für alle Neuaufnahmen ab dem Schuljahr 2022/2023.
Chemnitz, den 8. Juni 2021
Sven Schulze
Oberbürgermeister
(Dienstsiegel)
Hinweis nach § 4 Absatz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Zur öffentlichen Bekanntmachung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen wird folgender Hinweis gegeben:
Nach § 4 Absatz 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Jedermann kann die Anlage A der 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Kartenübersicht Schulbezirk II) für zwei Wochen im Schulamt, Bereich Schulnetz, Schülerbeförderung, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz, Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr kostenlos einsehen.
Zur Gewährleistung des Infektionsschutzes ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter 0371 488 4015 oder per E-Mail (schulamt@stadt-chemnitz.de) notwendig.
Alle Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf www.chemnitz.de/bekanntmachungen einsehbar.