Recht

Friedensrichter

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit.

Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus.

Schiedsstellen

Die Stadt Chemnitz ist in 6 Schiedsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist ein Friedensrichter zuständig.

Die Schiedsstellenbezirke haben an jedem ersten Dienstag im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechzeit im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1, Raum B0101/2.

Korruptionsprävention

Durch einen Beschluss des Stadtrates gibt es seit 2007 in Chemnitz einen Ombudsmann. Dieser soll vertraulich Hinweisen zu Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Korruption nachgehen sowie den städtischen Anti-Korruptionskoordinator über begründete Verdachtsfälle informieren und den Oberbürgermeister zur weiteren Verfahrensweise beraten.  Neben diesem externen unabhängigen Beauftragten wird eine städtische Bedienstete / ein städtischer Bediensteter als Anti-Korruptionskoordinatorin zur Organisation verwaltungsinterner Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung bestimmt.

Kriminalpräventiver Rat

Auf Inititiative des Stadtrates hat die Stadt Chemnitz bereits 1998 einen Kriminalpräventiven Rat gegründet. Er besteht aus dem Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Umwelt, dem Leiter der Polizeidirektion, dem Bürgermeister für Soziales, Jugend und Familie, Gesundheit, Kultur und Sport und dem Leiter der Staatsanwaltschaft.

Der Präventionsrat hat die Aufgabe, wirkungsvolle Ansätze zur Vorbeugung und Verhütung von Straftaten zu entwickeln. 

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