Kinderbetreuung

Betreuung aktuell

Für die Betreuung der Kinder stehen in Chemnitz

  • 89 kommunale Kindertageseinrichtungen - darunter elf Außenstellen,
  • 86 in freier Trägerschaft - darunter zehn Außenstellen sowie
  • 66 Tagesmuttis und -vatis, darunter eine Tagesmutti bei der AWO

zur Verfügung.

Eltern können frei wählen, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Chemnitz, eines freien Trägers oder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen.

Für eine Anmeldung können mehrere Einrichtungen angegeben werden. (Mehrfachnennungen möglich, max. fünf Einrichtungen)

 

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Berücksichtigung eines konkreten Einrichtungswunsches hingegen ist aus verschiedenen Gründen nicht immer realisierbar. Die Kriterien mit den höchsten Prioritäten sind das Anmeldedatum, der Übergang von der Kindertagespflege / Krippe Rembrandtstraße in die Folgeeinrichtung und Geschwisterkinder.

 

Eltern erhalten vier Wochen nach Antragstellung eine verbindliche Aussage zur Perspektive des beantragten Platzes zur Betreuung ihres Kindes.

 

Die bisherige zeitliche Begrenzung für die Zusage (sechs Monate vor Wunschtermin) durch die Einrichtungsleitungen wird aufgehoben, um Eltern frühzeitig die Zusage für einen Kitaplatz zu sichern.

Servicestelle Kita-Platz

Die Servicestelle Kita-Platz berät Eltern zur individuellen Betreuung ihrer Kinder.

Die Mitarbeiterinnen der Servicestelle Kita-Platz des Jugendamtes der Stadt Chemnitz stehen Eltern zur individuellen Beratung zum Thema Kinderbetreuung zur Verfügung.

Es ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Kita-Portal der Stadt Chemnitz

Kita-Portal der Stadt Chemnitz

Den Kita-Platz einfach per Mausklick suchen? Das ist mit dem Online-Belegungsmanagementsystem „Kita-Portal“ möglich.

Alle Chemnitzer Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in kommunaler und in freier Trägerschaft sind hier zu finden. Bequem von zu Hause können Eltern die für sie und ihr Kind passende Einrichtung finden, auswählen und sich dort anmelden. Die Anmeldung ist nach der Geburt des Kindes möglich.  >>mehr

Anmeldung des Kindes für einen Betreuungsplatz:


Die Anmeldung kann erst nach der Geburt des Kindes erfolgen.

Rechtsvorschriften

Die bundesgesetzliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung in öffentlicher Verantwortung ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). 

Die Sächsische Gesetzes-Grundlage bildet das Sächsische Kita-Gesetz (SächsKitaG).

Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben. Diese werden auf der Grundlage der gültigen Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung von Elternbeiträgen ermittelt. Die Beiträge gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und in freier Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege. Die gestaffelten Elternbeiträge für das erste und zweite Kind sowie weitere Kinder ist ein Zeichen familienfreundlicher Politik in Chemnitz.

Übernahme der Elternbeiträge

Titelbild des Faltblatt zur Übernahme der Elternbeiträge

Die Elternbeiträge können teilweise oder vollständig erstattet werden. Grundlage für die Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie. Für die Beratung zur Antragstellung sowie für die Bearbeitung der Anträge ist das Jugendamt, Abteilung Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege zuständig.
 

Übernahme der Elternbeiträge

Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:


Übergang Kita-Schule

Titelbild der Broschüre "Mein Kind kommt in die Schule"

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ist ein großer Schritt. Der Eintritt in diesen neuen Lebensabschnitt  wird nicht nur von künftigen Schulanfängern voller Neugier und Aufregung erwartet. Auch für die Eltern ist es spannend, wie ihre Kinder den Übergang meistern werden.

Für eine umfassende Information gibt das Jugendamt jährlich die Broschüre "Mein Kind kommt in die Schule" heraus. Die Eltern erhalten den Ratgeber in der jeweiligen Kindertageseinrichtung ihrer Kinder.

Eltern, deren Kinder keine Kindertageeinrichtung besuchen, können die Broschüre im Jugendamt erhalten.


Kindertagespflege

Die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist gegenüber der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichwertig. Tagespflegepersonen betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in einem angemietetem Wohnraum.

Einen Überblick, ob in sich Wohnortnähe eine Tagesmutter oder Tagesvater befindet, bietet das Kita-Portal. Die Anmeldung für die Warteliste kann wie bei einem Platz in einer Kindertageseinrichtung online im Kita-Portal vorgenommen werden.

Personen, die gern diese Tätigkeit ausüben möchten, erhalten im Jugendamt Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Fördermöglichkeiten und über die Anforderungen an die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater.


Elternmitwirkung in Kindertagesstätten

Im Bereich der Kindertagesstätten der Stadt Chemnitz ist der Stadtelternrat tätig. Dieser ist eine Interessenvertretung der Elternräte kommunaler und freier Kindertageseinrichtungen und Horte in Chemnitz.

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