Jugendhilfeplanung
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung der Stadt Chemnitz basieren auf dem § 80 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe). Die Jugendhilfeplanung stellt den Bestand an Diensten und Einrichtungen fest, ermittelt den Bedarf und plant die erforderlichen Maßnahmen. Dabei sollen die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und deren Personensorgeberechtigten berücksichtigt werden. Es ist sowohl eine bedarfsgerechte sowie zukunftsorientierte Planung anzustreben, als auch auf unvorhergesehenen Bedarf zu reagieren.
Zu den Planungskriterien gehören:
- Erhalt und Pflege der Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld
- ein möglichst wirksames, vielfältiges, inklusives und aufeinander abgestimmtes Angebot der Jugendhilfeleistungen
- Bedarfsentsprechendes Zusammenwirken der Angebote in den Lebens- und Wohnbereichen von jungen Menschen und Familien
- besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen
- gemeinsame Förderung junger Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter junger Menschen mit jungen Menschen ohne Behinderung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Mütter und Väter.
Die Jugendhilfeplanung ist ein Teil der kommunalen Entwicklungsplanung. Dabei hat der öffentliche Träger die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Hierzu werden auch sozialräumliche Aspekte berücksichtigt.
Jugendhilfeplan
Die Tätigkeit der Chemnitzer Jugendhilfeplanung basiert auf dem Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz. Er bietet einen Überblick, welche Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in der Kommune zur Verfügung stehen. Der Plan benennt die Anforderungen an die Angebote der Jugendhilfe und wie ihre Weiterentwicklung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen vorangetrieben werden kann.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 den „Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz 2022 bis 2027“ beschlossen. Damit wurde der Jugendhilfeplan aus dem Jahr 2016 fortgeschrieben.
Durch die umfassende Reformierung des SGB VIII im Rahmen des „Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes“ wurden neue Aufgaben und gesteigerte Anforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich verankert. Ziel des Gesetzes ist, Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen zu erzielen, die benachteiligt sind, unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.
Beim Jugendhilfeplan handelt es sich um eine fachliche Agenda des Jugendamtes mit Handlungszielen und Maßnahmen, die sich an den Schwerpunkten des „Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes“ orientieren:
- besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- mehr Prävention vor Ort
- mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen.
Der Schwerpunkt des Jugendhilfeplans liegt auf dem Ausbau präventiver, niedrigschwelliger, sozialräumlicher Angebote insbesondere in den Modellstadtteilen Zentrum, Kappel und Helbersdorf. Darüber hinaus werden die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Zielgruppe der Jugendhilfe in den Blick genommen.
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Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz 2022 - 2027
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