Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung der Sadt Chemnitz erfolgt auf der Grundlage des § 80 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe).
Danach ist der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln sowie rechtzeitig und ausreichend die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhabenzu planen.
Planungskriterien:
- Erhalt und Pflege der Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld
- Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und aufeinander abgestimmten Angebot von Jugendhilfeleistungen
- Besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen
- Schaffung von Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Mütter und Väter
Dabei hat der öffentliche Träger die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen.
Die Tätigkeit der Chemnitzer Jugendhilfeplanung basiert auf dem Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz. Der neue Jugendhilfeplan wird derzeit erstellt und anschließend durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen.
Der Jugendhilfeplan gewährleistet erforderliche Informationen und Orientierung bzgl. aller Leistungsbereiche der Jugendhilfe sowohl für Fachkräfte als auch für andere Beteiligte. Er zeigt die spezifischen Entwicklungen, Bedarfslagen und die daraus erwachsenden Aufgaben auf.
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Jugendhilfeplan für Kinder, Jugendliche und Familien in Chemnitz 2016 - 2020
Weitere Informationen
Leistungsbereiche für Kinder, Jugendliche und junge Familien: