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Schulträger Stadt Chemnitz
Die Stadt Chemnitz ist als Schulträger zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere für:
- die mittel- und langfristige Schulnetzplanung
- den Schulhausbau, die Werterhaltung und Bewirtschaftung,
- die Ausstattung der Schulgebäude,
- die Bereitstellung der Lehr- und Lernmittel,
- die Festlegung der Grundschulbezirke,
- die Bereitstellung des städtischen Personals für die Schulen,
- die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen,
- die Schülerbeförderung und Schulwegsicherheit sowie
- die Namensgebung für Schulen.
Informationen für Eltern
Im September jeden Jahres melden die Personenberechtigten ihre Kinder für das im folgenden Jahr beginnende Grundschuljahr an der gewünschten kommunalen Grundschule im Schulbezirk oder der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an.
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen
Förderhinweis zu den Ganztagesangeboten an Chemnitzer Schulen:
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Schulwegweiser
Die Broschüre informiert Eltern, Schüler:innen, Lehrer:innen und alle Partner:innen der Schulen über Standorte, die Schularten und die breit gefächerten Bildungsangebote von der Grundschule bis zum Gymnasium bzw. der berufsbildenden Schulen sowie über wichtige Informationen zur Schulanmeldung.