Verloren und gefunden

Fundsachen auf einer Bank
Gefundene Babyschuhe
Versteigerung

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann können Sie sich an das Fundbüro der Stadt Chemnitz wenden. Hier werden die Fundsachen aus dem Stadtgebiet Chemnitz gesammelt, registriert und - wenn möglich - dem Eigentümer zurückgegeben.

Die Fundsachen werden bis zu 6 Monaten aufbewahrt und danach zu bestimmten Terminen versteigert, wenn sich der Eigentümer nicht meldet.
 

Sie haben etwas verloren?

Sollten Sie in Chemnitz etwas verloren haben, kann Ihnen vielleicht das Fundbüro helfen. Fundgegenstände werden in der Regel im Fundbüro abgegeben oder angezeigt. Können wir Sie als Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln (z. B. bei Ausweispapieren) informieren wir Sie natürlich so schnell wie möglich.

Sie können auch gern persönlich, telefonisch oder per  E-Mail nachfragen, ob Ihre Fundsache abgegeben wurde. Denken Sie aber  bitte daran, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

Bei Fundsachen wie Schlüssel, Brillen, Schirme etc. ist eine persönliche Vorsprache der telefonischen Nachfrage vorzuziehen, da diese Fundsachen am Telefon schlecht zu beschreiben sind.

Die Aufbewahrungsfrist im Fundbüro beginnt mit der Anzeige des Fundes und beträgt sechs Monate. Danach wird die Fundsache an den Finder herausgegeben, sofern dieser Fundrechte geltend gemacht hat. Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten herausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

Weitere Informationen

  • Bei verlorengegangener Geld- oder Kreditkarte sollten Sie sofort Ihre Karte sperren lassen (116 116 – die bundesweite Notfallnummer zur Karten-Sperrung).

 

Sie haben etwas gefunden?

Sollten Sie eine Sache in Chemnitz finden, so sind Sie verpflichtet, dies dem Fundbüro  der Stadt Chemnitz zu melden.  

Herrenlose Sachen (Sachen oder Gegenstände, deren sich der Besitzer offensichtlich entledigt hat wie z. B. alte Möbel, Schrottfahrräder, nicht mehr tragfähige Kleidung und Wäsche usw.) sind keine Fundsachen und nicht anzeigepflichtig.

Fundtiere melden Sie bitte dem Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V.

Versteigerungen

Fundsachen, die trotz öffentlicher Bekanntmachung nicht von ihrem Eigentümer abgeholt wurden, können öffentlich versteigert werden. Zeitpunkt und Ort der Versteigerung werden im Chemnitzer Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentlichen Versteigerungen finden in der Regel im Bürgerhaus am Wall im Foyer der 2. Etage statt. Abweichende Orte werden bei speziellen Versteigerungen bekannt gegeben.

Die zu versteigernden Gegenstände können ab 14.30 Uhr besichtigt werden, die Versteigerung beginnt um 15 Uhr. Die Zeit kann bei Speziellen Versteigerungen auch abweichen. Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen statt.

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