Flüchtlinge und Asyl
Um die in Chemnitz angekommenen Flüchtlinge und Asylsuchenden aufzunehmen und unterzubringen, bedarf es einer guten Vorbereitung und Organisation. Außerdem gilt es, die Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Deshalb haben wir Informationen zu verschiedenen Themen und Fragen zusammengestellt.
Zahlen, Daten und Fakten zum Thema Asyl werden hier auf www.chemnitz.de monatlich aktualisiert bereitgestellt.
Sicherheit
Ein großes Augenmerk ist und wird weiterhin auf den Aspekt Sicherheit zu legen sein. Für die Sicherheit außerhalb der Unterkünfte ist die Polizeidirektion Chemnitz zuständig, die sich mit der Stadtverwaltung Chemnitz im ständigen Austausch zur objektiven Analyse der Sicherheitslage befindet. Hier ist der Freistaat dringend gefordert, durch Personalaufstockung dem Aufgabenanstieg zu entsprechen. Für die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls ist vorgesehen, die Präsenz des Stadtordnungsdienstes im Umfeld von Unterkünften zu erhöhen.
In den Einrichtungen selbst ist gemäß der Sächsischen VwV Unterbringung und Betreuung für eine ausreichende Sicherheit der Bewohner/-innen zu sorgen. In den Chemnitzer Gemeinschaftsunterkünften wird dies in folgender Weise gesichert:
Die Einrichtungen verfügen über technische bauliche oder organisatorische Voraussetzungen, die eine Alarmierung der zuständigen Polizeidienststelle, der Feuerwehr, des Notarztes und der unteren Unterbringungsbehörde ermöglichen. Dies wird durch entsprechende technische Alarmierungssysteme oder die vor Ort tätigen Mitarbeiter/-innen ermöglicht. In den Gemeinschaftsunterkünften ist zudem ein Wachdienst rund um die Uhr vor Ort.
Zur Wahrung der Sicherheit werden weiterhin die Bewohner beim Aufnahmegespräch über einschlägige Sicherheitsvorkehrungen einschließlich des Brandschutzes, des Fluchtwegeplanes und der Hausordnung mittels mehrsprachiger Materialien informiert.
Ferner wird für jede Einrichtungen ein Sicherheitskonzept erstellt, welches nach Abstimmung mit der Polizei zu allen Einrichtungen maßgebliche Daten und Informationen zur Einrichtung, der Belegung, personellen Besetzung und geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen beinhaltet.
Da sich die Unterkünfte in Wohnlagen befinden, ist es wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichster Religionen, Sprachen und Kulturen friedlich mit- und nebeneinander leben. Die Asylsuchenden sind an dieselben gesetzlichen Regelungen gebunden, wie alle Bürgerinnen und Bürger. Die große Mehrheit der Asylsuchenden versucht, sich in die Aufnahmegesellschaft zu integrieren. Nur ein sehr geringer Teil der Asylsuchenden verursacht Konflikte. Die Ursachen dafür sind vielseitig und können nicht pauschalisiert werden. Es ist ein wesentliches Anliegen, die von Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Sorgen in Bezug auf diese Konflikte ernst zu nehmen. Diese Sorgen wurden auch in den Einwohner- und Anwohnerversammlungen deutlich.
Gesundheit
Die in Chemnitz vom BAMF registrierten Asylbewerber werden durch das Amt für Gesundheit und Prävention auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur gesundheitlichen Betreuung von Asylbewerbern durch die Ämter für Gesundheit und Prävention im Freistaat Sachsen (vom 24. Januar 2008) untersucht Ab 29.07.2015 trat eine Novelle in Kraft.
Die Erstuntersuchung umfasst insbesondere:
- Körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
- Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane
- Blutuntersuchung (bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben) zum Ausschluss einer Infektion mit Hepatitis A, Hepatitis B,
- Anlassbezogene Stuhluntersuchung bei Verdacht auf eine Magen-Darm-Infektion durch Bakterien, Viren oder Parasiten
Zur Akutbehandlung von Schmerzzuständen, Gesundheitsstörungen und für Impfungen steht den Asylbewerbern seit November die Flüchtlingsambulanz in der ehemaligen Rettungsstelle der Klinikum Chemnitz gGmbH zur Verfügung.
Sprachförderung
Für Asylbewerberkinder und -jugendliche besteht Schul- bzw. Berufsschulplicht. Ihre Sprachförderung erfolgt im Rahmen der Beschulung in den Regelschulen. Nach der Aufnahme werden Kinder- und Jugendliche in schulpflichtigem Alter zur Sprachstandsfeststellung und Vermittlung in eine Integrationsklasse (VKA-Klassen) an die Sächsische Bildungsagentur vermittelt. Mit Deutsch als Zweitsprache und Unterstützung durch Betreuungslehrer wird in diesen sogenannten DaZ-Klassen mit den Schülern und Schülerinnen schrittweise und individuell an der Integration in Regelklassen gearbeitet. Nach dem Besuch der speziellen Sprachförderung von bis zu einem Jahr kann der Wechsel in eine Schule in Wohnortnähe erfolgen.
Unbegleitete Kinder und Jugendliche werden an das Projekt „Sozialpädagogische Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA)“ des Vereins der AGIUA e. V. vermittelt. Im Rahmen des Projektes nehmen sie am schulvorbereitenden Sprachmodul teil und erhalten Hilfe zur Erstorientierung in Deutschland.
Junge Erwachsene erhalten je nach Platzkapazität die Möglichkeit, eine Sprachförderklasse an einem Berufsschulzentrum zu besuchen und werden dorthin vermittelt.
Für erwachsene Asylbewerber/innen werden in allen Gemeinschaftsunterkünften Sprachförderkurse, durchgeführt von ehrenamtlich Tätigen, angeboten. Zusätzlich können mit Stand 31.12.2015 17 kostenlose und fünf gebührenpflichtige Sprachförderangebote von verschiedenen Trägern und Initiativen in der Stadt Chemnitz besucht werden. Eine Aktualisierung der Angebote erfolgt regelmäßig. Die Übersicht steht allen Sozialarbeitern, die Asylbewerber beraten und betreuen, sowie den Asylbewerbern selbst zur Verfügung.
Ein durch die Bundesagentur für Arbeit initiiertes Sofortprogramm ermöglicht seit Oktober 2015 bis März 2016 über 300 Personen die Teilnahme an Sprachkursen, die mit dem Sprachniveau A1 abgeschlossen werden können.
Zur weiteren Integration der Asylbewerber werden seit Beginn des Jahres 2015 bei jedem neueinreisenden Asylbewerber Sprachkenntnisse, Bildungsniveau und vorliegende Berufsausbildung durch die aufnehmende Stelle (Sozialamt) ermittelt. In Form einer Potenzialanalyse werden diese Informationen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Sozialamt genutzt, um individuelle Beratung und Erarbeitung von Maßnahmen zur beruflichen Integration nach SGB III an die Agentur für Arbeit weiter zu geben.
Beschäftigung
Asylbewerber können gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz in Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Neben den bestehenden Vereinbarungen zu Arbeitsgelegenheiten nach SGB XII wurden Kapazitätserweiterungen zur Eingliederung von Asylbewerbern in Maßnahmen der gemeinnützigen Tätigkeit gemäß § 5 AsylbLG vorbereitet.
Aktuell bestehen bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern 45 Plätze für die Ausführung von gemeinnützigen Tätigkeiten durch Asylbewerber. In Gemeinschaftsunterkünften wurden zudem ca. 30 Plätze zur Beschäftigung geschaffen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber ein Modellprojekt gestartet. Unter dem Titel "Frühzeitige Kompetenzerfassung für Asylbewerber" werden bereits während des Aufenthaltes in der Einrichtung die vorhandenen Qualifikationen der Flüchtlinge erhoben und die Eignung für den Arbeitsmarkt festgestellt. Das soll dazu beitragen, dass die Bemühungen, die Flüchtlinge in Arbeit oder an einen Ausbildungsplatz zu vermitteln, so früh wie möglich beginnen können.
Um die Arbeitsmarktintegration für Asylsuchende zu unterstützen, haben sich in der Stadt Chemnitz verschiedene Arbeitsgruppen und Netzwerke gebildet, z. B. die Kontaktgruppe Arbeitsmarktzulassung bei der Asylsuchende entsprechend ihrer Kompetenzen an die Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden, um eine Arbeitsmarktzulassung zu beschleunigen.
Das Netzwerk zum Bundesprogramm "Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein" unter dem Träger CBZ Bildungszentrum Schmitt e. K. mit den Netzwerkpartnern Jobcenter Chemnitz, der Migrationsbeauftragten und NeLe e. V. hat u. a. zum Ziel, Mütter für den Arbeitsmarkt zu befähigen.
Freizeitgestaltung
Im Jahr 2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Chemnitz die Beteiligung an der Kampagne "Save me – eine Stadt sagt ja zu Flüchtlingen“.
Den Weg für diesen Beschluss bereitet die Chemnitzer Save me –Gruppe, auf deren Initiative seit 2013 regelmäßig Patenschaften für neu einreisende Flüchtlinge organisiert und geschlossen werden. Ideenleitend ist hierbei der Gedanke, dass soziale Teilhabe für Flüchtlinge insbesondere durch zwischenmenschliche Begegnungen ermöglicht wird. Persönliche Patenschaften zwischen Chemnitzer Bürgern und Flüchtlingen tragen dazu bei, den Flüchtlingen den Weg beim Einleben in die Stadtgesellschaft zu erleichtern, den ganz konkreten Alltag zu meistern und kleine Hürden im Wohnumfeld zu nehmen. Darüber hinaus ermöglicht eine Patenschaft den Paten eine interkulturelle Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten.
Die Zusammenarbeit mit dem Patenprogramm der Save me Gruppe soll weiter stabilisiert und ausgebaut werden. Im Rahmen der Möglichkeiten der Gruppe und des Bedarfs seitens der Flüchtlinge soll jede Familie im angemieteten Wohnen einen Paten zur Seite gestellt bekommen.
Weitere Informationen und Kontaktaufnahme:
Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) sind Kinder oder Jugendliche, die ohne ihre Eltern in die Bundesrepublik einreisen.
Sie kommen gegenwärtig hauptsächlich aus den Kriegs- und Krisengebieten des Nahen Ostens. Den größten Anteil bilden Kinder und Jugendliche aus Syrien, dem folgen als Herkunftsländer Afghanistan und Irak. Unbegleitete minderjährige Ausländer kommen auch aus Pakistan und Eritrea.
Was passiert bei der Einreise von unbegleiteten minderjährigen Ausländern?
Kinder und Jugendliche werden nach einer Quote auf die Bundesländer, Kommunen und Landkreise verteilt. Reisen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Bundesrepublik ein, werden sie – gemäß des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) – von Jugendämtern am Ort der Erstaufnahme vorläufig in Obhut genommen. Das heißt, das zuständige Jugendamt bringt die Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung der Jugendhilfe unter und führt ein sogenanntes Clearingverfahren durch. Dabei wird z.B. das Alter festgestellt, geprüft ob ihr Gesundheitszustand eine Verteilung zulässt und geprüft, ob es Angehörige in der Bundesrepublik oder anderen Aufnahmestaaten gibt. Danach kann eine Verteilung erfolgen.
Verbleibt der der Jugendliche am Ort der Erstaufnahme wird er hier vom Jugendamt in Obhut genommen. Die jungen Menschen erhalten dann einen Vormund, der sie bei der Klärung von ausländer- und asylverfahrensrechtlichen Fragen sowie bei der Zusammenführung wegen familiärer oder anderer sozialer Bezüge begleitet.
Sofern keine Familienzusammenführung möglich ist, werden die Jugendlichen in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bis zur Volljährigkeit betreut.