Eingliederungshilfe
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Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen nicht nur vorübergehenden (also länger als 6 Monate anhaltenden) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, die aufgrund dieser Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie soll ihnen helfen, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können und die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf schriftlichen Antrag erbracht. Sie sind zum Teil einkommens- und vermögensabhängig.
Weitere Informationen und Antragstellung
im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Persönliches Budget
Behinderte Menschen können auf schriftlichen Antrag bestimmte, vom Gesetzgeber vorgesehene Teilhabeleistungen als Persönliches Budget erhalten. Damit erhält der Leistungsberechtigte die notwendigen finanziellen Mittel und organisiert sich die benötigte Unterstützung selbst.
Die Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger können sich dazu bei der "Leistungsstelle Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen" im Sozialamt der Stadt Chemnitz beraten lassen.