Landtagswahl am 1. September 2024
Am 1. September 2024 finden die Wahlen zum 8. Sächsischen Landtag statt.
Maßgebend für die Wahl sind die Vorschriften des Gesetzes über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2023 (SächsGVBl. S. 598) in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) vom 20. April 2023 (SächsGVBl. S. 129) in der jeweils gültigen Fassung.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung vom 26. Januar 2024:
Kreiswahlausschuss der Landtagswahl für die Wahlkreise 9 Chemnitz 1, 10 Chemnitz 2 und 11 Chemnitz 3 entscheidet über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge
Die öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses der Wahlkreise 9 Chemnitz 1, 10 Chemnitz und 11 Chemnitz 3 für die Landtagswahl am 1. September 2024 zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge findet am Freitag, dem 5. Juli 2024, 10:00 Uhr, im Rathaus, Markt 1, Zi. 118, statt.
Die Sitzung ist öffentlich. Zur Sitzung hat jedermann Zutritt.
Rückblick auf die Landtagswahl 2019
Der gemeinsame Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 1. September 2019 in den Wahlkreisen 10 Chemnitz 1 bis 12 Chemnitz 3 hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. September 2019 das folgende endgültige Wahlergebnis der drei Wahlkreise ermittelt und festgestellt.