Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz
Foto: Kristin Schmidt
Foto: ©Foap.com - stock.adobe.com
Foto: ©fotogestoeber - stock.adobe.com
Die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz wird vom Stadtrat beschlossen und dient der Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Chemnitz.
Die Polizeiverordnung regelt
- umweltschädliches Verhalten wie
- unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen sowie Autowaschen,
- die Tierhaltung und Verunreinigung durch Tiere
>> Hundewiesen in Chemnitz - das Taubenfütterungsverbot
- das Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen
- den Schutz vor Lärmbelästigungen wie
- Nachtruhe, Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä., Lärm aus Veranstaltungsstätten sowie Haus- und Gartenarbeiten
- öffentliche Beeinträchtigungen wie Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern, aggressives Betteln und das Abbrennen offener Feuer
- das Anbringen von Hausnummern.
Vollzugsbeamte kontrollieren zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Polizeiverordnung in den Stadtteilen und sichern damit die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Für eine saubere Stadt
Für eine saubere Stadt, in der man sich sicher und wohl fühlen kann, regelt die Polizeiverordnung regelt folgende Geldbußen bei Verstößen:
Wegwerfen von Abfall: Zigarettenkippen, Kaugummi, Flaschen, Papier, Pappe,... | ab 10,00 EUR |
Bemalen, Bekleben, Verunreinigungen in der Öffentlichkeit | ab 20,00 EUR |
Verrichten der Notdurft in der Öffentlichkeit |
ab 60,00 EUR |
Anleinpflicht für Hunde, Verunreinigung durch Hundekot | ab 60,00 EUR |