Schlichten statt Richten - Friedensrichter

Unter dem Motto Schlichten statt Richten tragen Friedensrichterinnen und Friedensrichter - im Folgenden nur Friedensrichter genannt - auch in der Stadt Chemnitz dazu bei, dass sich Streithähne ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können.

Das gelingt vor allem mit großem Einfühlungsvermögen, viel Geduld sowie der Bereitschaft und der Fähigkeit zuzuhören und ausgleichen zu können.

Wer sind Friedensrichter?

Friedensrichter ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen im Freistaat Sachsen. Die Übernahme der Aufgaben erfolgt ehrenamtlich in der Freizeit.

Für die Dauer von 5 Jahren werden Friedensrichter durch den Stadtrat gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts bestätigt und vereidigt. Die Leitung des Amtsgerichts übt ebenfalls die Aufsicht über die Friedensrichter aus.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. ist für die Aus- und Fortbildung der Friedensrichter zuständig. Weiterhin führt das Amtsgericht Dienstbesprechungen durch und es werden Fachseminare durch die Stadtverwaltung Chemnitz angeboten.

Schiedsstellen

Die Stadt Chemnitz ist in sechs Schiedsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist ein Friedensrichter zuständig.

Welche Aufgaben haben Friedensrichter?

Die Aufgabe von Friedensrichtern besteht darin, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit den Rechtsfrieden wieder herzustellen.

Die Verfahren vor dem Friedensrichter sind in Privatklagedelikten wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses obligatorisch vorgeschaltet. Bei diesen Delikten muss nach § 380 Strafprozessordnung erst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden, bevor die Angelegenheit beim Gericht anhängig gemacht werden kann.

Für bestimmte Zivilstreitigkeiten - beispielsweise nachbarschaftliche Streitigkeiten - können die Friedensrichter ebenfalls in Anspruch genommen werden. Sie sind ebenfalls zuständig wenn es um die Durchsetzung von vermögensrechtlichen Ansprüchen wie Schadenersatz, Schmerzengeld etc. geht.

Die geeigneten Ansprechpartner sind die Friedensrichter auch beim Täter-Opfer-Ausgleich. Hier bestimmt die Staatsanwaltschaft, ob und durch wen ein Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt wird.

Was kostet ein Verfahren und wie ist der Ablauf?

Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist kostengünstig, unbürokratisch und zeitsparend. Die Verfahren sind nichtöffentlich und die Friedensrichter sind zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Antrag auf Anberaumung einer Schlichtungsverhandlung kann bei den zuständigen Friedensrichtern entweder schriftlich oder mündlich gestellt werden.
Dieser Antrag muss neben den Angaben zu den Parteien auch den Grund der Beschuldigung/Forderung enthalten. Es ist in der Regel ein Kostenvorschuss (ca. 50 Euro) bei der Antragstellung zu entrichten.
Zuständig ist der Friedensrichter, in dessen Bezirk die Gegenpartei wohnt!

Weitere Informationen zu den Verfahrensabläufen und zur Erreichbarkeit erteilen Ihnen die Friedensrichterinnen und Friedensrichter.
Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Chemnitz: siehe rechter Bereich Ansprechpartner.
 

Wie erreiche ich einen Friedensrichter?

Die Stadt Chemnitz ist in sechs Schiedsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist ein Friedensrichter zuständig.

Sprechzeiten für alle Schiedsstellenbezirke:

jeden ersten Dienstag im Monat
18.00 - 19.00 Uhr

Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz

Raum: B0101/2
Telefon: 0371 488-3008

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/