Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sieht bei Genehmigungsverfahren für Anlagen erheblicher Größe die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die Verfahren sind durch öffentliche Auslegung bekannt zu geben.
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