Öffentliche Bekanntmachungen

Das Chemnitzer Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der Stadt Chemnitz lt. Bekanntmachungssatzung der Stadt Chemnitz. Alle Ausgaben werden elektronisch unter www.chemnitz.de/amtsblatt veröffentlicht. 

Auf dieser Seite finden sich zu ausgewählten Bekanntmachungen zusätzliche Informationen. In der Regel wird bei Veröffentlichung der Bekanntmachungen auf diese separat hingewiesen. 



Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz

Die Untere Vermessungsbehörde Chemnitz hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert.


Mitteilungen über Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG- in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz


Widmung neuer Straßenteile/Straßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)

Folgende Straßenteile/Staßenabschnitte/Straßenflurstücke/Straßenrandflächen werden gewidmet:


Bekanntmachung des Rettungszweckverbandes Chemnitz-Erzgebirge

Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes Chemnitz - Erzgebirge findet am 25. November 2024, 15.00 Uhr in der Geschäftsstelle des RettZV, Schadestraße 17 in 09112 Chemnitz statt.
 


Grundsteurreform in Sachsen

Ab 2025 Neuberechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird noch nach bisherigem Recht (Grundsteuergesetz in der Fassung vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)) erhoben. Die zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheide der Stadt Chemnitz behalten daher bis zum 31.12.2024 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit.

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.

Die bereits weitgehend zugegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes sind die Grundlage für die Grundsteuerbescheide, welche zu Beginn des Jahres 2025 versandt werden. Die konkrete Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändert sich in jedem Fall. Sie wird Ihnen mit den neuen Grundsteuerbescheiden verbindlich mitgeteilt.

Von daher ist es bitte erforderlich etwaige für die Zahlung der Grundsteuer verwendeten Daueraufträge im Dezember 2024 zu löschen.

Wer bereits ein SEPA-Mandat für die bisherige Grundsteuer bei der Stadt Chemnitz eingereicht hat, muss nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter. Die entsprechende Information ist im Grundsteuerbescheid 2025 unter Punkt „D: Zahlung/Fälligkeit“ vermerkt.

mehr

Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform

Link zum Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform
Dieses Video wird von youtube.com abgerufen.

Bei Abspielen des Videos werden Cookies des Drittanbieters gesetzt.
Datenschutz-Hinweise Youtube

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen. 

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/