Fassadenbegrünung

Beispiel für Fassadenbegrünung
Beispiel für Fassadenbegrünung
Beispiel für Fassadenbegrünung

Chemnitz fördert die Fassadenbegrünung

Förderrichtlinie zur Fassadenbegrünung fortgeschrieben

Der Chemnitzer Stadtrat hat im September 2023 die 2. Fortschreibung der Förderrichtlinie zur Fassadenbegrünung beschlossen. Dabei wurde eine Reihe von Bedingungen überarbeitet, um die Inanspruchnahme der Förderung zu erleichtern.

Neben der Neuanlage ist ab sofort auch die Instandsetzung von bestehenden Fassadenbegrünungen förderfähig. Hierzu zählen Maßnahmen wie Bodenverbesserung, Nachpflanzung von Ausfällen oder die Verbesserung von Ranksystemen. Die Pflege und Instandhaltung von bestehenden Fassadenbegrünungen bleibt jedoch weiterhin nicht förderfähig. 

Hintergrund:

Klimaveränderungen, Nachverdichtungen durch Gebäude, der Verlust von Freiflächen und mehr Verkehr in der Stadt stellen städtische Gebiete zunehmend vor Herausforderungen. Das Risiko für Hochwässer steigt durch die Flächenversiegelung. Die biologische Vielfalt wird eingeschränkt. Erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung haben auch gesundheitliche Auswirkungen auf die Stadtbevölkerung. Es bilden sich Hitzeinseln in der Stadt, die nicht nur eine Belastung für die Bevölkerung, sondern auch für die Bausubstanz darstellt und somit zu hohen Folgekosten in der Instandhaltung führt.

Mit der Förderung von Fassadenbegrünung möchte die Stadt Chemnitz diesen negativen Umweltveränderungen entgegentreten. Für Eigentümer soll ein Anreiz geschaffen werden, ökologische Maßnahmen zur Gebäudebegrünung auf freiwilliger Basis durchzuführen und so die Lebensqualität der Einwohner nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung kann im Stadtplanungsamt beantragt werden.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Förderhöhe als Zuschuss:
    Zone A: 75 %, max. 7.500 € bei Neuanlage bzw. 2.000 € für Instandsetzungen
    Zone B: 50 %, max. 5.000 € bei Neuanlage bzw. 1.000 € für Instandsetzungen
  • Bewilligungsstelle: Stadtplanungsamt Chemnitz, Abteilung Stadterneuerung, Koordination Fördermittel
  • Antragsteller: Eigentümer und Verfügungsberechtigte, bzw. von diesen Bevollmächtigte
  • Zweckbindungsfrist: 8 Jahre
  • Förderzeitraum: bis 31.12.2024
     

Lärmreduktion

  • An der ungleichmäßigen Oberfläche der Begrünung wird der Schall gebrochen, gestreut und reflektiert. Das führt zu einem spürbaren Schallschutz von bis zu 5dB(A) sowohl für die Innenräume als auch die unmittelbare Umgebung. Insbesondere Belastungen durch Straßenlärm können so reduziert werden.
     

Kühlung/Dämmung

  • Durch Schattenwurf sowie Verdunstung an den Blattoberflächen trägt die Fassadenbegrünung in den Sommermonaten zur Kühlung des Gebäudes bei. An heißen Sommertagen kann die Oberflächentemperatur der Fassade um bis zu 30 °C gesenkt werden. Dadurch wird nicht nur das Innenraumklima verbessert, sondern auch ein Beitrag zum gesamtstädtischen Hitzeschutz geleistet, indem Hitzeinseln reduziert werden.
  • In den Wintermonaten kehrt sich dieser Effekt um: Die Begrünung wirkt als zusätzliche Dämmschicht und kann einen Temperaturunterschied von bis zu 7 °C ausmachen, wodurch weniger Heizwärme über die Fassade verloren geht.
     

Regenwasserrückhalt

  • An begrünten Fassaden wird Regenwasser aufgefangen und verzögert abgeleitet. Im Wurzelbereich der Pflanzen kann weiteres Wasser gespeichert werden. Dadurch wird zu einem späteren Zeitpunkt weniger Wasser in die Kanalisation abgegeben. Durch einen hohen Anteil von Grünstrukturen in der Stadt können somit Hochwasserspitzen reduziert werden.
     

Luftqualität

  • Pflanzen produzieren Sauerstoff. Das gilt auch für Fassadenbegrünungen. Darüber hinaus werden an den Blättern Schadstoffe aufgenommen und Feinstaubpartikel gebunden. Die Luft wird gereinigt, die relative Luftfeuchtigkeit erhöht und so die Luftqualität verbessert.
     

Umgebungsqualität

  • Begrünte Fassaden tragen zur Verbesserung des Arbeits- und Wohnumfeldes bei. Grüne Strukturen in innerstädtischen Bereichen lockern die Bebauung auf und steigern die Aufenthaltsqualität. Als architektonisches Stilmittel können sie zur Wegeführung oder als Sichtschutz eingesetzt werden. Darüber hinaus führen sie zu einer besseren Akzeptanz einzelner Objekte oder Stadtquartiere.
     

Artenvielfalt

  • Fassadenbegrünungen schaffen für viele Arten Brücken zwischen großen Grünflächen und bieten in geringem Maß Lebens- oder Nahrungsräume. So kann die Artenvielfalt in innerstädtischen Bereichen verbessert werden.
     

Gesundheitsschutz

  • Viele der oben beschriebenen Vorteile von Fassadenbegrünungen dienen auch dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Sie beugen einer Vielzahl von Krankheitssymptomen und körperlichen Belastungen vor und fördern das allgemeine Wohlbefinden.
     

Kosten-Vorteile

  • Begrünte Fassaden führen zu Kosteneinsparungen. Im Winter reduzieren sich Heizkosten, im Sommer die Kosten für eine zusätzliche Klimatisierung der Räume.
  • Außerdem schützen sie die Fassaden vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Hagel, UV-Strahlen, Starkregen, extremen Temperaturschwanken, Schadstoffen o.ä. wodurch die Lebensdauer der Bauteile steigt.
  • Darüber hinaus steigern Fassadenbegrüngen die Attraktivität eines Gebäudes. Bessere Verkaufschancen bzw. höhere Mietauslastungen können die Folge sein.
     

Eine Reihe von Pflanzen eignen sich für Fassadenbegrünungen. In vielen Leitfäden sind umfangreiche Tabellen zur Auswahl geeigneter Pflanzen aufgeführt. Auch die Pflanzenliste der Stadt Chemnitz (Anlage 2 zur Förderrichtlinie) führt geeignete, heimische Pflanzenarten auf. Bei nachfolgender Übersicht handelt es sich um eine Fortschreibung dieser Pflanzenliste. Sie wurde um wichtige spezifische Eigenschaften der jeweiligen Pflanzen ergänzt, um eine Entscheidungshilfe für die Auswahl von passenden Kletterpflanzen für eine bodengebundene Fassadenbegrünung zu bieten. Die aufgeführten Angaben bilden Spannen ab, da es für die einzelnen Pflanzengattungen meist viele Unterarten mit unterschiedlichen Charakteristika gibt. Informieren Sie sich daher vor Kauf genau über die artspezifischen Eigenschaften wie Wuchshöhe oder Lichtanspruch der ausgewählten Pflanzen.

 

 

Für wandgebundene Begrünungen gibt es eine weitaus größere Pflanzenauswahl. Diese Begrünungsarten werden jedoch in der Regel durch Fachfirmen angebracht, die Sie zu den passenden Pflanzen für Ihr Objekt beraten werden.   

Sie planen eine Fassadenbegrünung an Ihrem Gebäude und möchten diese fördern lassen?

  • Überprüfen Sie zunächst, ob sich Ihr Gebäude innerhalb des Fördergebietes befindet und wenn ja, welcher Fördersatz für Sie gilt.

    Zone A (rot): 75 %, max. 7.500 € bei Neuanlage bzw. 2.000 € für Instandsetzungen

    Zone B (gelb): 50 %, max. 5.000 € bei Neuanlage bzw. 1.000 € für Instandsetzungen


Sie möchten Ihre Begrünungsmaßnahme durch einen Fachmann planen lassen?

  • Die Kosten hierfür können Sie sich im Zuge Ihres Antrages ebenfalls fördern lassen. Die Zuwendung beträgt 50 % der tatsächlich angefallenen Planungskosten, maximal jedoch 10 % der Herstellungskosten.
  • Die Planungsleistung ist vor dem tatsächlichen Maßnahmebeginn zulässig.
     

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und schicken Sie es unterschrieben an die nebenstehende Adresse.
  • Anträge können eingescannt per Mail oder postalisch übergeben werden.
  • Achten Sie bitte darauf, alle Unterlagen vollständig zu übergeben.
  • Übergeben Sie zusammen mit dem Förderantrag die ausgefüllte Kostenübersicht.
  • Bitte füllen Sie die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung aus und legen sie dem Förderantrag bei, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.


Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

  • Das Stadtplanungsamt als Bewilligungsstelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über das Prüfergebnis.
  • Die Bearbeitung dauert maximal 4 Wochen.
  • Wird Ihr Antrag positiv beschieden, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, in dem die detaillierten Bedingungen aufgeführt sind, die sich aus der Zuwendung ergeben.
  • Im Anschluss daran können Sie Verträge mit Baufirmen oder Mietverträge für Gerüste o.ä. abschließen, Pflanzen oder Material kaufen und mit der Durchführung der Maßnahme beginnen.


Sie möchten direkt mit der Maßnahme beginnen und nicht auf den Zuwendungsbescheid warten?

  • Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.
  • Reichen Sie diesen parallel oder im Nachgang zum Förderantrag ein.
  • Sobald Sie die schriftliche Zustimmung von uns erhalten haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen und auch Aufträge auslösen, ohne die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens zu gefährden.
  • Eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ist nicht mit einem Zuwendungsbescheid gleich zu setzen. Sie können daraus keinen Anspruch auf eine spätere Förderung ableiten und tragen zunächst noch das volle Risiko der Finanzierung.
  • Die Zuwendung wird erst ausgezahlt, sobald die Maßnahme abgeschlossen ist. Das heißt der Antragsteller geht in Vorleistung.
  • Nach Fertigstellung muss ein Verwendungsnachweis übergeben werden, in dem die Durchführung der Maßnahme dokumentiert ist. Dieser Verwendungsnachweis dient gleichzeitig als Auszahlungsantrag.
  • Bitte achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen vollständig zu übergeben.
  • Kassenbons auf Thermopapier verblassen schnell. Machen Sie sich daher unbedingt eine Kopie.
  • Fügen Sie dem Verwendungsnachweis die ausgefüllte Belegliste bei.
  • Nach Eingang des Auszahlungsantrages / Verwendungsnachweises wird dieser durch das Stadtplanungsamt geprüft.
  • Ggf. werden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt, um die Durchführung der Maßnahme zu festzustellen.
  • Im Anschluss daran erhalten Sie einen Prüfvermerk. Wenn soweit alles in Ordnung ist wird der Zuschuss auf das angegebene Konto ausgezahlt.

Was ist förderfähig?

Planungsleistungen, Entsiegelung, Bodenaufbereitung o.ä., Ausführungskosten durch Fachfirmen, Mietkosten für erforderliche Geräte und Maschinen, Materialkosten für Kletterhilfen, Pflanzen o.ä.


Was ist nicht förderfähig?

  • Kosten für Sanierung der Fassade, Verwaltungs- und Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller den Vorsteuerabzug geltend machen kann
  • Unterhaltungs- und Pflegekosten, gärtnerische Anlagen, Veränderungen an Ver- und Entsorgungsleitungen, Altlastenbeseitigung oder -aufbereitung, Anschaffung von Geräten und Maschinen


Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?

  • Wenn die Maßnahme nicht freiwillig ist, z.B. durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Satzungen
  • Wenn bereits vor Bewilligung mit der Maßnahme begonnen wurde
  • Wenn die Zuwendung unter 100 € liegt (Bagatellgrenze)
  • Wenn bereits andere Fördermittel für die Maßnahme in Anspruch genommen werden
     

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