Umzug
Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz (die Hauptwohnung) ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Jede weitere Wohnung in Deutschland ist eine Nebenwohnung, auch Zweitwohnung genannt.
Sie können in jeder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz Ihren Wohnsitz an-, ab- oder ummelden.
Platz für den Umzugswagen
Wenn Sie umziehen und mit dem Möbelwagen direkt vor Ihrer alten bzw. neuen Wohnung Parkraum benötigen, dürfen Sie nicht eigenmächtig die Straße während des Be- und Entladens absperren.
Sie können für die Dauer Ihres Umzuges eine Halteverbotszone beantragen, die Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung ermöglicht.
Weitere Hilfen zum Thema Wohnen
Das Sozialamt der Stadt Chemnitz unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach neuem Wohnraum. Die Wohnberatung umfasst eine ausführliche und individuelle Beratung zu Angeboten in verschiedenen Wohnformen. Auch zum Thema Wohngeld ist das Sozialamt für Sie der richtige Ansprechpartner.
Meldebescheinigung
Die Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung ist eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personen- und Meldedaten und enthält die Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname und aktuellen Anschriften.
Zweitwohnungsteuer
Haben Sie im Stadtgebiet eine Zweitwohnung, erhebt die Stadt Chemnitz eine Zweitwohnungsteuer. Dabei gilt eine Wohnung dann als Zweitwohnung, wenn der Bewohner diese als Nebenwohnung neben seiner Hauptwohnung für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der Familienmitglieder in der Stadt Chemnitz innehat.
Checkliste für Ihren Umzug
Eine neue Wohnung bedeutet neue Herausforderungen: Alte Wohnung kündigen, Nachmieter suchen, Renovierungen, An-, Ab- und Ummeldungen - viele Dinge müssen organisiert werden. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengestellt.