Sterbefall
Was tun, wenn ein Angehöriger verstirbt?
Alle Sterbefälle, die sich in Chemnitz ereignen, werden durch das Standesamt Chemnitz beurkundet.
Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag angezeigt werden, der auf den Tod folgt. Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.
Voraussetzung ist, dass durch eine Ärztin oder einen Arzt eine Leichenschau durchgeführt und eine Todesbescheinigung augestellt wurde.
Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalls das Nachlassgericht, das Finanzamt, die Wohnortgemeinde und das Geburtsstandesamt des Verstorbenen. Es nimmt die Eintragung im Sterberegister vor und stellt Sterbeurkunden aus.
Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz
Hospizdienste
Hospizdienste begleiten sterbende Menschen und ihre Angehörigen in der letzten Lebensphase. Sie stehen ihnen bei und gehen mit Aufmerksamkeit und Fürsorge intensiv auf ihre Bedürfnisse ein.
mehrStädtischer Friedhof und Kommunales Bestattungshaus
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, bleiben die Angehörigen oft mit dem Gefühl von innerer Leere und Hilflosigkeit zurück. Das Kommunale Bestattungshaus hilft den Hinterbliebenen auf der schweren Wegstrecke bis zum Tag der Bestattung.
Die Städtischen Friedhöfe Chemnitz sind nicht nur ein Ort der letzten Ruhe und der Trauer, sondern auch ein Ort der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind ein Ort mit historischer Bedeutung und gleichzeitig ein Ort des Lebens und der Begegnung. Dank ihrer Fülle an Blumen, Bäumen und Pflanzen zählen die Städtsichen Friedhöfe Chemnitz zu den schönsten Grünanlagen der Stadt Chemnitz.
Hinweise zum verstorbenen Tier
Für viele Menschen ist auch der Verlust eines Haustieres eine schmerzliche Erfahrung. Die Tiere werden als Familienmitglieder angesehen und verdienen ebenfalls einen würdevollen Abschied. Auf dem Chemnitzer Tierfriedhof finden geliebte Haustiere eine würdevolle Ruhestätte.