Regionale Zusammenarbeit

Die Großstadt Chemnitz ist in vielen Bereichen mit ihrem Umland, den umliegenden Gemeinden und Städten, sowie der Region verflochten.

Wichtige Aufgabenbereiche sind die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs, die Entwicklung von Standorten für den Wohnungs- und Gewerbebau, die Absprache zur Wirtschaftsförderung, das kulturelle und Bildungsangebot und Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Ressourcen.

Die Zusammenarbeit erfolgt teils freiwillig und teils in Erfüllung von Pflichtaufgaben. Die Stadt Chemnitz arbeitet dabei in zahlreichen regionalen Kooperationen und ist Mitglied in verschiedenen Zweckverbänden. 

Regionalkonvent Chemnitz

Idee des Regionalkonvents ist die gemeinsame Präsentation einer Region, die Wohn- und Arbeitsumfeld für fast 1,6 Millionen Menschen ist. Dazu sollen Stärken gebündelt, Potenziale genutzt und gemeinsame Ziele gegenüber Bund und Land formuliert werden. Ein Hauptziel ist dabei, Menschen in der Region zu halten oder für sie zu gewinnen.

Regionaler Planungsverband

Der Planungsverband Region Chemnitz ist einer von vier Planungsverbänden im Freistaat Sachsen. Mitglieder des Verbandes sind die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Die Region umfasst eine Fläche von ca. 6.500 km² und hat rund 1.466.000 Einwohner (Stand: 31.12.2015).

Historie

Vorläufer des Planungsverbandes Region Chemnitz waren der am 24. September 1992 gegründete Regionale Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge und der am 13. Oktober 1992 gegründete Regionale Planungsverband Südwestsachsen. 

Zum 1. August 2008 wurden im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform die beiden Verbände zum neuen Planungsverband Region Chemnitz fusioniert und zusätzlich durch den ehemaligen Landkreises Döbeln erweitert.

Aufgaben

Die Regionalplanung hat die Aufgabe, die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die sogenannten Ziele der Raumordnung und Landesplanung speziell für die Region festzulegen. Die Regionalplanung stellt somit das wesentliche Verbindungselement zwischen der überörtlichen Entwicklungsvorstellung des Landes („Landespolitik“) und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung („Kommunalpolitik“) dar. Dazu wird von der Geschäftsstelle des Verbandes in Abstimmung mit den Mitgliedern des Verbandes (Chemnitz und die o. g. Landkreise) ein Regionalplan erarbeitet.

 

Im Einzelnen hat der Verband die Aufgaben, 

  • den Regionalplan aufzustellen, zu beschließen und fortzuschreiben und dabei die Interessen der Region im Rahmen der Landesplanung unter Wahrung der vom Freistaat Sachsen gesetzten Planungsziele und unter Abwägung der Grundsätze der Raumordnung abzustimmen,
  • an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung durch Staatsbehörden nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften mitzuwirken,
  • auf die Verwirklichung der Entwicklungspläne hinzuwirken,
  • die Abstimmung des Regionalplanes mit denen benachbarter Regionen unter angemessener Berücksichtigung derer Interessen und raumbedeutsamen Planungen herbeizuführen,
  • die Träger der Bauleitplanung, die anderen öffentlichen sowie die sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in seinem Verbandsgebiet zu unterrichten und zu beraten und darauf hinzuwirken, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in ihrem Gebiet miteinander in Einklang stehen und
  • Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren, anderen landesplanerischen Abstimmungen sowie Fachplanungen abzugeben.

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