Sozialhilfe

Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not durch die Kommune gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.

Die Hilfe steht Menschen zu, die kein ausreichendes Einkommen haben, Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder auch, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind.

Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Leistungsstellen im Moritzhof, Bahnhofstraße 53.
 

Gewährung von Leistungen

Gewährt werden in den Leistungsstellen

laufende Leistungen

für:

  • die Regelleistung (Ernährung, Kleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege)
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe

sowie auch

einmalige Leistungen

für:

  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen

Gewährt werden ferner Hilfen wie folgt:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
     

Broschüre des BMAS

Diese Broschüre gibt einen Überblick über das Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie der Stadt Chemnitz

Die Richtlinie regelt die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII.

Finanzielle Leistungen

In den Leistungsstellen des Sozialamtes können sich Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger zu allen sozialhilferechtlichen Ansprüchen nach SGB XII beraten lassen. Die Leistungsgewährung kann erst nach Feststellung der Hilfebedürftigkeit erfolgen. Das heißt, der Bedarf kann nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden.

Leistungsstellen für Sozialhilfe

Leistungsstelle Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (a. v. E.)

Hilfen für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Personen über 65 Jahren
sowie Blindenhilfe

Kundenportal im BVZ Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz  (Erdgeschoss)
Tel.: 0371 488-5571, Fax: 0371 488-5095 | E-Mail senden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
 

Leistungsstelle Sozialhilfe in Einrichtungen (i. v. E.)

Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz  (1. OG)
Tel.: 0371 488-5031, Behördenrufnummer 115, Fax: 0371 488-5090 | E-Mail senden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Psychosoziale Betreuung für Bürger/innen mit Wohnsitz in Chemnitz

Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
 
Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5031, Behördenrufnummer 115, Fax: 0371 488-5090 | E-Mail senden
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Leistungsabsprachen und Förderpläne

Zwischen Leistungsberechtigten und dem Sozialamt werden Leistungsabsprachen getroffen und Förderpläne vereinbart. Die Leistungsabsprachen haben das Ziel, die Situation der leistungsberechtigten Personen zu verbessern. Wege zur Überwindung der Notlage werden gemeinsam festgelegt und Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gesucht.

Die einzelnen zielorientierten Schritte werden nach persönlicher Beratung und Erörterung möglicher Hilfen schriftlich festgehalten. Die Partner erhalten je ein Exemplar der Vereinbarung, deren Realisierung regelmäßig geprüft oder gegebenenfalls auch neu festgeschrieben wird.

Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung und die Formulare und Anlagen finden Sie im Dienstleistungsportal:

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