Sozialhilfe
Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not durch die Kommune gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Die Hilfe steht Menschen zu, die kein ausreichendes Einkommen haben, Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder auch, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind.
Im Bedarfsfall wenden Sie sich bitte an die Leistungsstellen im Moritzhof, Bahnhofstraße 53.
Gewährung von Leistungen
Gewährt werden in den Leistungsstellen
laufende Leistungen
für:
- die Regelleistung (Ernährung, Kleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe
sowie auch
einmalige Leistungen
für:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Gewährt werden ferner Hilfen wie folgt:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Broschüre des BMAS
Diese Broschüre gibt einen Überblick über das Sozialhilferecht im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Unterkunfts- und Heizkostenrichtlinie der Stadt Chemnitz
Die Richtlinie regelt die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII.
Finanzielle Leistungen
In den Leistungsstellen des Sozialamtes können sich Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger zu allen sozialhilferechtlichen Ansprüchen nach SGB XII beraten lassen. Die Leistungsgewährung kann erst nach Feststellung der Hilfebedürftigkeit erfolgen. Das heißt, der Bedarf kann nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden.
Leistungsstellen für Sozialhilfe
Leistungsstelle Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (a. v. E.)
sowie Blindenhilfe
Kundenportal im BVZ Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz (Erdgeschoss)
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Leistungsstelle Sozialhilfe in Einrichtungen (i. v. E.)
Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz (1. OG)Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Psychosoziale Betreuung für Bürger/innen mit Wohnsitz in Chemnitz
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Leistungsabsprachen und Förderpläne
Zwischen Leistungsberechtigten und dem Sozialamt werden Leistungsabsprachen getroffen und Förderpläne vereinbart. Die Leistungsabsprachen haben das Ziel, die Situation der leistungsberechtigten Personen zu verbessern. Wege zur Überwindung der Notlage werden gemeinsam festgelegt und Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gesucht.
Die einzelnen zielorientierten Schritte werden nach persönlicher Beratung und Erörterung möglicher Hilfen schriftlich festgehalten. Die Partner erhalten je ein Exemplar der Vereinbarung, deren Realisierung regelmäßig geprüft oder gegebenenfalls auch neu festgeschrieben wird.
Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung und die Formulare und Anlagen finden Sie im Dienstleistungsportal: