Einwohnerversammlung am 11. Mai 2023

für das gesamte Stadtgebiet im Rathaus

Am 11. Mai fand die erste Einwohnerversammlung für das gesamte Stadtgebiet im Chemnitzer Rathaus statt.

Am 11. Mai waren alle Chemnitzerinnen und Chemnitzer ins Rathaus eingeladen, um an der Einwohnerversammlung teilzunehmen.

Oberbürgermeister Sven Schulze, die Bürgermeisterin sowie die Bürgermeister haben im ersten Teil der Veranstaltung über aktuelle Entwicklungen und zentrale Vorhaben informiert. Im Anschluss hatten die rund 100 Teilnehmenden die Gelegenheit, sich mit ihren Anliegen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Chemnitz zu wenden. Zudem waren Ansprechpartner:innen der Kulturhauptstadt Europas 2025 GmbH, der Chemnitzer Verkehrsbetriebe, des ASRs sowie der Bürgerplattformen vor Ort und haben Fragen beantwortet. Ergänzend zu den Gesprächangeboten nahmen über 60 große und kleine Interessierte vor und nach der Veranstaltung an Rathausführungen teil.

Künftig ist geplant, pro Jahr zwei Einwohnerversammlungen für das gesamte Stadtgebiet anzubieten. Die nächste Einwohnerversammlung ist für den 16.11.2023 vorgesehen.
 

Präsentation zur Veranstaltung

Im ersten Teil informierte die Stadt über aktuelle Entwicklungen und zentrale Vorhaben. Die im Stadtverordnetensaal gezeigte Präsentation ist hier zum Download verfügbar.

Fotos der Einwohnerversammlung am 11. Mai 2023

Hintergrund Einwohnerversammlungen

Es ist geplant, künftig pro Jahr zwei Einwohnerversammlungen für das gesamte Stadtgebiet anzubieten und diese attraktiver zu gestalten, um möglichst viele Menschen zu erreichen und zu informieren.

Daher geben wir allen Bürger:innen sowie Beteiligten besonders viel Raum, um Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik zu äußern. Feedback ist daher unbedingt erwünscht, um die nächste Einwohnerversammlung im Herbst vorbereiten zu können.

 

Auszug aus den Fragen und Antworten der Einwohnerversammlung am 11. Mai

Grünfläche / ehem. Spielplatz an der Rößlerstraße: können dort Tischtennisplatten errichtet werden?

Die Grünfläche/Spielplatz Stadtpark liegt im unmittelbaren Überschwemmungsgebiet der Chemnitz (außerdem noch Denkmalschutz), hier durfte nur das "durchströmbare" Klettergerüst errichtet werden. Weitere Einbauten sind dort leider nicht zulässig. Der Integrationsspielplatz der Lebenshilfe an der Rößlerstraße ist nicht in kommunaler Trägerschaft. 

Wittgensdorfer Straße vor Brücke über A4: Sollen dort wieder Bäume gepflanzt werden oder wird die Straße ohne Bäume an den Einengungen verbreitert?

Die Wittgensdorfer Straße ist vor etwa 6 Jahren erneuert worden. Die Einengungen im benannten Abschnitt wurden dennoch beibehalten, da diese der Verkehrsberuhigung dienen. Baumpflanzungen wurden bereits auf dem Abschnitt Auerswalder Straße bis Geschwister-Scholl-Straße durchgeführt. Weitere Baumpflanzungen auf dem benannten Abschnitt der Wittgensdorfer Straße sind nicht geplant, da die Standorte sich nicht als verkehrs- und baumgerecht erweisen. Die betreffenden Bereiche sollen aber noch bepflanzt werden (keine Bäume).

Gablenzplatz / Baumaßnahme der CVAG/Stadt: Können in den Grünflächen entlang des Radweges wieder Bänke aufgestellt werden?

Am Radweg am Gablenzplatz kann keine Bank eingeordnet werden, möglich wäre dies jedoch ggfs. am Fußweg Haltetelle- Richtung Ampelanlage Augustusburger Straße/ Geibelstraße. Der Grünzug wird derzeit von der CVAG für die Sanierung der Gleistrasse in Anspruch genommen. Es wird vorgeschlagen, nach Abschluss der gesamten Trassensanierung, den Grünzug mit Bezug auf Bankstandorte komplett zu betrachten.

Ehem. RAW-Gelände (Reichsbahn-Ausbesserungswerk): Könnte über das Areal eine öffentliche Straße gebaut werden, um den Verkehr auf der Frankenberger Straße zu reduzieren?

Die genannten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Chemnitz. Für einige Teilflächen bestehen rechtskräftige Bebauungspläne (Solaranlage) für andere Teilflächen befinden sich diese in Aufstellung (Gewerbe- / Industriestandort). Aus verkehrsplanerischer Sicht kann langfristig über dieses Gesamtareal eine Straße angelegt werden.

Gablenzplatz / Baumaßnahme der CVAG/Stadt: Oberfläche des Radweges ist sehr rauh und steinig. Soll das so bleiben oder wird es nochmal überarbeitet?

Der Radweg wurde fertiggestellt, er besteht aus wasserdurchlässiger Tennenfläche.

Zustand Max-Schäller-Straße: Mit der Entwicklung des Parks Morgenleite als Interventionsfläche der Kulturhauptstadt rückt der schlechte Zustand der Max-Schäller-Straße in den Fokus. Diese ist zudem Zufahrt zu einer Seniorenwohnanlage, oft sind Krankentransporte auf dieser Straße erforderlich. Ist langfristig eine Sanierung der Straße umsetzbar? Oder ist zumindest eine Lösung ähnlich der damals an der Max-Müller-Straße umgesetzten Variante denkbar: die Straße wurde mit Split befüllt, der dann durch Nutzung verfestigt wurde.

Die Max-Schäller-Straße ist für die Erneuerung bereits eingeordnet. Im Rahmen der Planung ergab sich Koordinierungsbedarf seitens des Abwasserentsorgers ESC. Auf Grund weiterer geplanter Baumaßnahmen im Umfeld, den Veranstaltungen im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres 2025 sowie in Abhängigkeit der HH-Planung der Stadt Chemnitz ist die Umsetzung der Baumaßnahme aktuell für 2026 vorgesehen. Bis dahin werden Unfallgefahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig beseitigt.

Lärmbelastung Hechlerstraße: Durch Unebenheiten auf der Fahrbahn kommt es zu Lärmbelästigungen. Im Zusammenhang mit der zur Zeit laufenden Baumaßnahme Hechlerstraße/Ludwigstraße wurde gebeten, die Herstellung der Übergänge von der neuen Fahrbahndecke an den Bestand fachlich korrekt auszubauen, um Unebenheiten als Lärmquelle zu vermeiden.

Im Zuge der Baumaßnahme Ludwigstraße wurde der Knotenpunkt Hechlerstraße großflächig erneuert. Damit sind die Unebenheiten und Lärmbelästigungen beseitigt worden.

Schulwegsicherheit Obere Hauptstraße/Chemnitzer Straße (Grundschule Wittgensdorf): Der Schulförderverein Grundschule Wittgensdorf bittet um Überprüfung des Schulweges Obere Hauptstraße/Chemnitzer Straße (Wittgensdorf). Die Fahrzeuge missachten beim Einbiegen den Vorrang der Fußgänger an der signalisierten Fußgängerfurt Obere Hauptstraße. Es ist mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen. Weiterhin wurde angeregt, das Plakat „Sicherer Schulweg“ zum Schulanfang auf der Oberen Haupstraße ggü. der Chemnitzer Straße in Höhe Netto anzubringen, weil es dort besser gesehen wird.

Wir bedanken uns für die gegebenen Hinweise bezüglich der Schulwegsicherheit. Bisher sind bei der Verkehrsbehörde keine Informationen zu diesem Sachverhalt eingegangen.

Um das von Ihnen vorgetragene Anliegen angemessen zu behandeln und mögliche Lösungen zu finden, wird der Fall zur Prüfung der Lichtsignalanlage mit ihrer Schaltung an die zuständige Abteilung Verkehrslenkung übergeben. In Zusammenarbeit mit den Experten dieser Abteilung werden die aktuellen Gegebenheiten überprüft und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen, um die Sicherheit der Fußgänger an der betroffenen Kreuzung zu verbessern. Zusätzlich möchten wir Sie informieren, dass das Anliegen im Rahmen der nächsten AG Schulwegsicherung am 27.06.2023 gemeinsam mit dem Ordnungsamt und der Polizei thematisiert wird. Denn die Präsenz der Polizei könnte sich positiv auf die Einhaltung der Verkehrs- und Vorrangsregeln auswirken, da dadurch eine Überwachung stattfindet und Verstöße angemessen geahndet werden können. Wir sind bestrebt, durch diese Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und eine angemessene Lösung für das Problem zu finden.

Des Weiteren empfehlen wir, den genauen Anbringungsort des Banners in Absprache mit der Polizeidirektion Chemnitz oder der Verkehrswacht Chemnitz e. V. festzulegen. Diese Aktion liegt nicht in der Zuständigkeit der Verkehrsbehörde.

Parkplatzsituation und Schulwegsicherheit Max-Türpe-Straße/Albert-Einstein-Grundschule: Gibt es eine Möglichkeit, die mehrfach und langfristig vorgeschlagene Kompromisslösung zur Parkplatzsituation/Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Max-Türpe-Straße/Albert-Einstein-Grundschule umzusetzen? Bürgerplattform und Anwohner hatten gemeinsam folgendes vorgeschlagen: Anstelle der derzeitigen Längsanordnung der Parkflächen sollte eine Anordnung zum vorwärts schräg Einparken erfolgen. Damit wird zum einen mehr Parkraum geschaffen, zum anderen können die Autofahrer nicht rückwärts über den Fußweg ausparken und somit genau die Situation/Gefährdung verursachen, die zur Änderung der Parkraumordnung geführt hat.

Gemeinsam mit der Verkehrsbehörde wurde ein Konzept erstellt, wie die Schulwegsicherheit in dem betroffenen Bereich des Gehweges verbessert werden kann. Zudem wurden die relevanten Versorgungsunternehmen abgefragt, ob eventueller Bedarf an Medienerneuerungen besteht. Dem ist nicht so. Wir streben an, die Umbau- und Sanierungsarbeiten entsprechend dem genannten Konzept in den Sommerferien oder in den Herbstferien umzusetzen. Dies ist jedoch von den Kapazitäten der im Rahmenzeitvertrag gebundenen Baufirmen abhängig und kann derzeit leider nicht zugesichert werden.

Parkplatzsituation und Schulwegsicherheit Max-Türpe-Straße/Albert-Einstein-Grundschule: Ist hier bereits die Prüfung auf mögliche Instandsetzung des brüchigen Bordsteins bzw. Heruntersetzen der Bordkante erfolgt? Im Zuge dessen sollte zudem geprüft werden, ob ein kompletter Gehwegneubau realisiert werden kann (Bauausführung frühestens im II. Quartal 2023). Gibt es dazu neue Entwicklungen?

Wir streben an, die Umbau- und Sanierungsarbeiten entsprechend dem genannten Konzept in den Sommerferien oder in den Herbstferien umzusetzen. Dies ist jedoch von den Kapazitäten der im Rahmenzeitvertrag gebundenen Baufirmen abhängig und kann derzeit leider nicht zugesichert werden.

Bahnhof Hilbersdorf: Bitte an Stadt und Deutsche Bahn (DB) an dieser Stelle einen barrierefreien Zugang zu errichten.

Der Bahnhof Hilbersdorf sowie die Zuwegungen zu selbigen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Chemnitz, eine unmittelbare Gestaltungsmöglichkeit besteht insofern nicht. Seitens der Stadt Chemnitz werden die DB und die DB Station & Service (Infrastruktureigentümer) sowie der VMS (Aufgabenträger und Besteller) wiederholend ermuntert, alle Bahnhöfe barrierefrei auszubauen. Eine Verpflichtung hierzu kann leider seitens der Stadt Chemnitz nicht formuliert werden.

Sonnenberg, Kreuzung Hainstraße / Lessingstraße: An einem Privatgebäude steht schon seit zwei Jahren ein Bauzaun. Wie geht es dort weiter, kann die Stadt den Bauzaun entfernen lassen?

Der Behörde fehlt es an der gesetzlichen Grundlage Bauherren zur Umsetzung Ihrer Baugenehmi-gung zu verpflichten. Für die Absperrung besteht eine verkehrsrechtliche Anordnung bis Ende Juli 2023 für die Bauarbeiten des Gebäudes Hainstraße 92. Aufgrund des festzustellenden Baustillstan-des wurde der Vertreter des Bauherrn zum Sachstand abgefragt.

Was wird aus dem Wohnhotel Kappel? Derzeit ruhen nach Anwohnerbeobachtungen die Bauarbeiten.

Im Baugenehmigungsamt wurde ein Bauantrag für die "Sanierung und Erweiterung eines Plattenbauareals" (barrierefreies Wohnen) eingereicht, der aufgrund Unvollständigkeit noch nicht geprüft und genehmigt werden konnte. Eine Visualisierung des Vorhabens ist unter "https://www.qoopp.de/haydnstr" einsehbar.

Der Behörde fehlt es an der gesetzlichen Grundlage Bauherren zur Umsetzung Ihrer Baugenehmigung zu verpflichten, auch kann sie nicht verlangen ein Bauvorhaben abzuschließen. Laut Gesetz dürfen die Bauarbeiten nicht länger als 2 Jahre niedergelegt werden, um weiterhin von einer erteilten Baugenehmigung Gebrauch machen zu können. Der Bauzaun dient vermutlich der Sicherung der Baustelle vor unbefugtem Betreten.

E-Scooter im öffentlichen Raum: Was wird gegen willkürlich im öffentlichen Raum abgestellte E-Scooter unternommen? Inwiefern wird die Stadtverwaltung Chemnitz Maßnahmen ergreifen, um die Gefährdung von Fußgängern durch willkürlich abgestellte E-Scooter bzw. die Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes zu verringern/vermeiden?

Die Stadtverwaltung arbeitet an einem Konzept, geteilte Mobilitätsformen (E-Scooter, E-Roller, Leihfahrräder (soweit vorhanden)) auf definierten Stellplätzen zu organisieren und das bestehende free-floating-System abzulösen. Die konzeptionellen Vorarbeiten sind weit fortgeschritten, eine Befassung des Stadtrates wird für das 2. Halbjahr 2023 angestrebt, eine
Umsetzung unmittelbar anschließend.

Illegale Graffitis: Es gab Hinweise zu illegalen Graffitis an der Bierbrücke, Karl-Schmidt-Rottluff-Brücke und Fabrikstraße von einem Bürger.

Vielen Dank für den Hinweis. Wir kümmern uns darum.

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