ChemnitzPass

Stadtbad

Die Stadt Chemnitz stellt für Chemnitzer Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen einen ChemnitzPass aus. Dieser berechtigt zu ermäßigten Preisen für öffentliche und private Dienstleistungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Tarifordnung.

Den ChemnitzPass können Personen erhalten, die

ChemnitzPass und ChemnitzPass Junior
  • Einwohner der Stadt Chemnitz sind,
  • in der Regel das 15. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und deshalb Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten:
    • nach SGB II (Bürgergeld) oder nach dem dritten oder vierten Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
    • oder nach § 39 SGB VIII i. V. m. §§ 91 ff. SGB VIII erhalten
    • oder Kindergeldzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten
    • oder die Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind und außerdem eine Wohnortzuweisung für die Stadt Chemnitz haben und hier wohnen

Hilfebedürftigen Kindern unter 15 Jahren wird ein ChemnitzPass K (ChemnitzPass Junior) ausgestellt.


Kinder, die nicht in Chemnitz wohnen und noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen ChemnitzPass K, wenn ein leiblicher Elternteil in Chemnitz wohnt und die Voraussetzungen zum Erhalt eines ChemnitzPasses erfüllt.


 


Hinweis geänderte Antragstellung

An Donnerstagen ist der Besuch des Kundenportals im Erdgeschoss des Bürger- und Verwaltungszentrums Moritzhof, Bahnhofstraße 53, ohne Termin möglich.

Ein Besuch des Kundenportals ist jedoch für die Ausstellung bzw. Verlängerung des ChemnitzPasses nicht erforderlich.

Bitte beantragen Sie die Ausstellung bzw. Verlängerung des ChemnitzPasses per Post oder per E-Mail an chemnitzpass@stadt-chemnitz.de.
 

Ermäßigungen

Mit dem ChemnitzPass oder ChemnitzPass K erhalten die Inhaber Ermäßigungen bei bestimmten kommunalen sowie anderen öffentlichen Dienstleistungen und Angeboten. Wie hoch die Ermäßigungen sind, ist in den jeweiligen Gebührensatzungen, Preislisten usw. festgelegt.

Es können Ermäßigungen für folgende Einrichtungen kommunaler und freier Träger gewährt werden:

  • Kunstsammlungen, Naturkundemuseum, Schloßbergmuseum, Staatliches Museum für Archäologie Chemnitz (smac),
  • Spielemuseum, Industriemuseum, Eisenbahnmuseum,
  • Rathaus- und Turmführungen, Ausstellungen in der Burg Rabenstein, Ausstellungen im Folklorehof Grüna,
  • Sonderausstellungen in ausgewählten Museen, Schauspielhaus, Opernhaus, Figurentheater, Chemnitzer Kabarett,
  • Freibäder/ Stausee Oberrabenstein, Schwimmbäder der Stadt Chemnitz, Eissporthalle,
  • Tierpark/Wildgatter, Parkeisenbahn, Schulbiologiezentrum,
  • Stadtbibliothek, Kurse der Volkshochschule, Musikschule
     

Ermäßigungen für folgende kommunale Leistungen:

  • Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
  • für Pass-Inhaber bis 18 Jahre: 50 % Ermäßigung bei Ausstellung des ersten  Personalausweises (nicht bei Verlust!)
     

Ermäßigung für Teilnehmer an Ferienlagern, Freizeiten o. ä.

Wenn der Anbieter eines Ferienlagers, einer Freizeit o. ä. eine Zuwendung der Stadt Chemnitz erhält, bezahlen Schüler zwischen 6 und 18 Jahren mit Chemnitz
Pass bis zu 25 Euro pro Tag weniger.

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