Wasser und Gewässerschutz
Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Bäche, Flüsse, Seen, Teiche und Feuchtgebiete sind Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren und wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes. Jeder von uns nutzt Wasser für die Ernährung und tägliche Hygiene, aber auch für verschiedene Freizeitaktivitäten.
Die Stadt Chemnitz als untere Wasserbehörde hat die Aufgabe, im Rahmen der Wasserbewirtschaftung und des Gewässerschutzes die geltenden gesetzlichen Regelungen des Wasserrechts[2], [3] durchzusetzen. Ziel des Gewässerschutzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 Wasserhaushaltsgesetz). Gewässer sind dabei sowohl oberirdische Gewässer (Flüsse, Bäche, Teiche) als auch das Grundwasser.
Am präsentesten sind die Fließ- und Standgewässer. Unsere Stadt wird von der Würschnitz und der Zwönitz, die sich in Altchemnitz zur Chemnitz vereinen, und von vielen größeren und kleineren Bächen durchflossen. Diese Bäche und Flüsse erfüllen wichtige Aufgaben für den Naturhaushalt und prägen das Stadtbild.
Das Fließgewässernetz ist im Stadtgebiet ca. 400 km lang. Die Fließgewässer werden unterschieden in Gewässer 1. und 2. Ordnung. Zwönitz, Würschnitz und Chemnitz als Hauptgewässer sind Gewässer I. Ordnung und werden durch die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen unterhalten. Für alle übrigen Fließgewässer ist das städtische Tiefbauamt zuständig.
Spätestens mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)[1] im Jahr 2000 ist die Bedeutung intakter Fließgewässer viel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Erstmals wurden europaweit geltende Grundsätze für den Gewässerschutz definiert. Alle Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, bis 2027 alle Gewässer in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu bringen, für Grundwasser ist ein „guter mengenmäßiger“ und ein „guter chemischer Zustand“ zu erreichen.
Für die Benutzung eines Gewässers ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die Errichtung oder Änderung von Anlagen in oder an Gewässern bedarf einer Genehmigung. Die Errichtung und Änderung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss vorher bei der Wasserbehörde angezeigt werden.
Für die Erhaltung der ökologischen Funktion und auch den Hochwasserschutz besitzen insbesondere die Gewässerrandstreifen eine sehr wichtige Funktion. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses und der Verminderung von Schadstoffeinträgen. Daher bestehen in der Nutzung durch die Grundstückeigentümer und Anlieger einige Einschränkungen.
Die Hochwasserereignisse der Jahre 2002, 2010 und 2013 haben uns gezeigt, welche zerstörerische Kraft im Wasser stecken kann. Seither wurden für die Flüsse Chemnitz, Würschnitz und Zwönitz, aber auch für den Pleißenbach und den Kappelbach Hochwasserschutzkonzepte erstellt und derzeitig zu Hochwasserrisikomanagementplänen fortgeschrieben. Zahlreiche Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz wurden umgesetzt, um Schäden bei künftigen Hochwasserereignissen zu minimieren. Eine sehr wichtige Schutzfunktion für die Hochwasserrückhaltung und den Hochwasserabfluss besitzen die Überschwemmungsgebiete. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten deshalb besondere Schutzvorschriften zur Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen und zur Ausweisung neuer Baugebiete. Gefahrenkarten informieren über Gefahren im Hochwasserfall durch Überflutung und Einstau/Überströmung von Brücken.
Im Hochwasserfall haben Betroffene wenig Zeit, um effektiv reagieren zu können. Umso wichtiger sind bereits im Voraus Hinweise und Informationen zu konkreten Risiken, Möglichkeiten der Eigenvorsorge und Verhalten im Notfall.
Die Versorgung mit Trinkwasser in Chemnitz erfolgt durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG. Diese bezieht ihr Trinkwasser vom Zweckverband Fernwasser Südsachen über die Wasserwerke Einsiedel und Burkersdorf. Das in den Wasserwerken aufbereitete Rohwasser stammt aus Talsperren. Im Stadtgebiet selbst befindet sich die Talsperre Einsiedel. Durch das ausgewiesene Trinkwasserschutzgebiet „Talsperre Einsiedel“ besteht ein wirksamer Schutz vor Verunreinigungen.
Ist Wasser durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert, so wird es zum Abwasser. Die Abwasserbeseitigung ist eine kommunale Pflichtaufgabe und wird in Chemnitz vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC)[4] wahrgenommen. Hierfür betreibt die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt in Chemnitz-Heinersdorf eine hoch moderne zentrale Kläranlage. Für Grundstücke, die aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund topografischer Gegebenheiten nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen werden können, muss die Abwasserentsorgung weiterhin über dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben erfolgen. Im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Chemnitz wurde festgeschrieben, welche Grundstücke ihr Abwasser dauerhaft dezentral entsorgen müssen.