Ausbildung
Arbeitsplätze für die Jugend
Welcher Beruf soll es sein?
Wichtigste Gesichtspunkte für den Entschluss eines Studiums bzw. Berufswahl sind die jeweiligen Interessen, Neigungen, Fähigkeiten, Erfahrungen, Stärken und Schwächen. Doch es gibt viele Wege, sich über Berufschancen zu informieren.
Verschiedene Kammern beraten und benennen geeignete Anschriften und Gesprächspartner und leiten Unterstützungen und Qualitätsprüfungen der Lehreinrichtungen:
- Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK)
- Handwerkskammer
- Sächsische Landesärztekammer
- Tierärztekammer Freistaat Sachsen
- Rechtsanwaltskammer Sachsen
- HF Patentanwaltskammer
- Notarkammer Sachsen
- Landeszahnärztekammer Sachsen
- Sächsische Apothekenkammer
Ausbildung bei der Stadt Chemnitz
Foto: Petra Hammermüller
Die Stadt Chemnitz bildet derzeit in vier Verwaltungsberufen sowie in fünf gewerblich-technischen Berufen aus. Ob Schreibtisch oder Außendienst - gesucht werden motivierte junge Menschen, die sich in ihrem zukünftigen Beruf engagieren wollen.
Anlaufstelle für Jugendliche: Das Haus der Jugend
Eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um Beruf und Ausbildung, Geldleistungen und Vermittlung gibt es mit dem "Haus der Jugend" in der Heinrich-Lorenz-Straße 20. In lockerer Atmosphäre und ohne Amtsdeutsch wird dort besonders auf die Bedürfnisse junger Menschen eingegangen.
Berufsorientierung
Die Koordinierungsstelle im Schulamt der Stadt Chemnitz fungiert als zentrale Anlaufstelle im Bereich der Berufsorientierung.
Ausbildungsförderung
Ausbildungsförderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit für Schüler und Auszubildende, die keine betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung absolvieren.
Zuwendung zur Fachkräftesicherung in der Erzieherausbildung
„Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Kindertageseinrichtungen - Erzieherausbildung“
Die Stadt gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Maßnahmen der Ausbildungsförderung im Bereich der Kindertageseinrichtungen mit dem Ziel:
- Förderung der freien Träger bei der praxisintegrierten Ausbildung von Erziehern/-Erzieherinnen für den Ausbildungszeitraum von 4 Jahren entsprechend der aktuellen Bedarfe
- Sicherung der Ausbildung, Förderung und Einsatzplanung zukünftigen Fachpersonals durch finanzielle Unterstützung,
- Gewinnung von Fachkräften zur Einhaltung des gesetzlichen Betreuungsschlüssels in den Chemnitzer Kindertageseinrichtungen und damit Gewährleistung einer hohen Betreuungsqualität.
- Bindung an den Ausbildungsträger, Ressourcennutzung und Qualitätssicherung nach der Ausbildung,
Zuwendungsempfänger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 19 Landesjugendhilfegesetz, die mindestens eine Kindertageseinrichtung im Rahmen des Bedarfsplans der Stadt Chemnitz gemäß § 8 SächsKitaG betreiben.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Einmal gewährte Zuwendungen führen weder dem Grunde nach noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.