Städtebauliche Konzepte

Wohnbauflächenkonzept 2030

Viele Chemnitz:innen und auch künftige Bürger:innen der Stadt möchten im Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen. Daher ist es Ziel, im Stadtgebiet Chemnitz ausreichend Flächen für das Wohnen vorzuhalten und die Attraktivität von Chemnitz als Wohnstadt zu stärken.  

Das Wohnbauflächenkonzept beinhaltet ca. 200 Standorte für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern und bietet damit vielfältige Angebote für individuelle Wohnwünsche im gesamten Stadtgebiet. 

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Wohnraumkonzept Chemnitz 2030

Seit dem ersten Wohnraumbedarfskonzept 2009/10 hat sich der Chemnitzer Wohnungsmarkt weiterentwickelt, die wohnungspolitischen Rahmenbedingungen haben sich verändert, neue Themenschwerpunkte sind hinzugekommen.

So wurde das Konzept weiterentwickelt und neu strukturiert. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität, auf bestimmte Themen oder Situationen rasch reagieren zu können und trotzdem die Einbindung in ein Gesamtkonzept zu erhalten.

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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Der Einzelhandel unterliegt einem stetigen Strukturwandel. Die Kommunen können den Wandel im Handel aktiv begleiten. Für eine gezielte Steuerung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung ist die Aufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus rechtlichen und kommunalpolitischen Gründen unabdingbar.

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Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau

Das Konzept „Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau in Chemnitz“ (Stand 2010) wurde am 06.04.2011 im Stadtrat beschlossen. Es rückt die Aufwertung und Revitalisierung innerstädtischer Brachflächen in den Mittelpunkt. Im Jahr 2015 wurde es erstmals evaliuert. 

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Fachkonzept Brachen

Das Fachkonzept Brachen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept Chemnitz 2020  bildet gemäß den ausgeschriebenen Förderprogrammen „RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020“ die Zuwendungsvoraussetzung für Fördermittelanträge zur Brachflächenrevitalisierung.

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Garagenkonzeption

Der Stadtrat hat am 14. Juni 2017 eine neue Garagenkonzeption beschlossen. Sie sieht die Zuordnung von 87 kommunalen Garagengrundstücken mit 20 und mehr Garagen in drei Kategorien vor. Zudem wurden damit die Nutzungsentgelte neu festgesetzt.

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