Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige, vorwerfbare Handlungen, die gegen ein Gesetz (Bundes-, Landesgesetz oder Satzung) verstoßen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Angelegenheiten der Stadt Chemnitz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden u.a. durch die Polizeiverordnung geregelt.
Der Bußgeldrahmen richtet sich nach dem jeweiligen Fachgesetz oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Beispiele:
Sächsische Bauordnung
Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 500.000 EUR
Sächsisches Naturschutzgesetz
Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 50.000 EUR
Beispiel: Gewerbeordnung
Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 50.000 EUR
Beispiel: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz
Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 10.000 EUR
Beispiel: Sächs. Schulgesetz
Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 1.250 EUR
Ablauf eines Owi-Verfahrens
Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel durch Bußgeldbescheide geahndet. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen aber auch verwarnen und ein Verwarnungsgeld erheben.
mehrVerkehrs-Ordnungswidrigkeiten
Die Verkehrsüberwachung dient der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Kontrollen im ruhenden und im fließenden Verkehr nehmen sowohl Polizeibeamte als auch Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes vor.
mehrAnzeige einer Ordnungswidrigkeit
Anzeigen können auf dem Postweg oder per E-Mail ausschließlich mit dem entsprechenden Formular an die Bußgeldstelle gesendet werden.
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