Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Hinweiszettel am falsch geparkten Fahrzeug

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige, vorwerfbare Handlungen, die gegen ein Gesetz (Bundes-, Landesgesetz oder Satzung) verstoßen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Angelegenheiten der Stadt Chemnitz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden u.a. durch die Polizeiverordnung geregelt.

Der Bußgeldrahmen richtet sich nach dem jeweiligen Fachgesetz oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
 

Beispiele:

Sächsische Bauordnung

Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 500.000 EUR


Sächsisches Naturschutzgesetz

Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 50.000 EUR


Beispiel: Gewerbeordnung

Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 50.000 EUR


Beispiel: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz

Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 10.000 EUR


Beispiel: Sächs. Schulgesetz

Bußgeldrahmen zuzüglich Gebühren und Auslagen
5 bis 1.250 EUR
 

Ablauf eines Owi-Verfahrens

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel durch Bußgeldbescheide geahndet. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen aber auch verwarnen und ein Verwarnungsgeld erheben.

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Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße

Die Verkehrsüberwachung dient der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Kontrollen im ruhenden und im fließenden Verkehr nehmen sowohl Polizeibeamte als auch Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes vor.

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Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Anzeigen können auf dem Postweg oder per E-Mail ausschließlich mit dem entsprechenden Formular an die Bußgeldstelle gesendet werden.

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