Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
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Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Chemnitz als untere Wasserbehörde zur flurstückskonkreten Neuausweisung des Überschwemmungsgebietes und des überschwemmungsgefährdeten Gebietes am Fließgewässer Chemnitz in der Stadt Chemnitz durch Auslegung der aktualisierten Ar-beitskarten
vom 05.05.2022
1. Überarbeitung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes
Nach dem verheerenden Hochwasserereignis 2002 wurde durch den Freistaat Sachsen für die Gewässer Chemnitz, Würschnitz und Zwönitz ein Hochwasserschutzkonzept erstellt und auf dessen Grundlage 2004 Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Nach § 76 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901), sind festgesetzte Überschwemmungsgebiete an neue Erkenntnisse anzupassen.
Hierfür erfolgte im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung (LTV) Sachsen die Erstellung eines neuen Niederschlags-Abflussmodells und, darauf aufbauend, eine neue hydraulische Berechnung. Dabei wurden die seit 2004 eingetretenen Veränderungen im Einzugsgebiet, die in den vergangenen Jahren umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen, aber auch aktuellere Daten des Deutschen Wetterdienstes zum Niederschlagsgeschehen berücksichtigt. Im Ergebnis wurden durch die LTV für die Chemnitz im Stadtgebiet neue Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erarbeitet.
Auf Grundlage der Berechnungsergebnisse der LTV wurden nunmehr durch die untere Wasserbehörde auch neue Arbeitskarten erstellt. Diese stellen die Gebiete dar, die bei einem Hochwasserereignis, wie es statistisch 1 x in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), im Stadtgebiet überflutet werden. Die Ergebnisse zeigen vielfach Abweichungen zwischen dem derzeit als festgesetzt geltenden Überschwemmungsgebiet und den neu ermittelten Überflutungsflächen. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Chemnitz wird daher im Stadtgebiet Chemnitz an die neuen Erkenntnisse angepasst und in Karten dargestellt.
Diese Gebiete gelten nach den Regelungen des § 72 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 144) kraft Gesetzes als Überschwemmungsgebiete. Nach § 72 Abs. 3 SächsWG sind die Karten, in denen die bei einem HQ100 überschwemmten Gebiete dargestellt sind, von der zuständigen unteren Wasserbehörde für die Dauer von zwei Wochen zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten öffentlich auszulegen. Das geänderte Überschwemmungsgebiet gilt ab Beginn der öffentlichen Auslegung der Karten, das heißt ab dem 23. Mai 2022. Gleichzeitig tritt das bisher als festgesetzt geltende Überschwemmungsgebiet vom 04.12.2006 außer Kraft.
2. Überschwemmungsgefährdete Gebiete im Bereich der Chemnitz
Unter Verwendung des Simulationsmodells für die Chemnitz wurden zusätzlich die Überflutungsflächen für ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 300 Jahren zu erwarten ist (HQextrem), berechnet. Die äußere Flächenbegrenzung liegt regelmäßig außerhalb der Grenze des für ein HQ100 festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Die entstehenden Differenzflächen werden angrenzend an das festgesetzte Überschwemmungsgebiet in den unter Ziffer 1 genannten Karten mit dargestellt. Sie gelten in Anwendung des § 75 Abs. 4 SächsWG ab Beginn der öffentlichen Auslegung der Karten, das heißt ab dem 23. Mai 2022, als überschwemmungsgefährdetes Gebiet gemäß § 75 Abs. 1 Nummer 1 SächsWG.
Die Karten mit den dargestellten Gebieten gemäß Ziffer 1 und 2, bestehend aus 17 Detailkarten, liegen in der Zeit
vom 23.05.2022 bis zum 05.06.2022 im
Technischen Rathaus, Umweltamt, Zimmer A 140
Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Parallel dazu werden diese im Internet unter Chemnitz.de veröffentlicht.
Aufgrund der aktuellen Coronalage kann eine Einsichtnahme nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen erfolgen. Sollte eine Einsichtnahme gewünscht sein, wird um die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 0371 488-3651 oder E-Mail-Adresse umweltamt.wasser@stadt-chemnitz.de gebeten.
Auch nach Ende der Auslegungsfrist hat jedermann das Recht, während der Sprechzeiten der unteren Wasserbehörde Einsicht in die Karten zu nehmen. Zudem werden die neu festgesetzten Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete auch zeitnah im Themenstadtplan der Stadt Chemnitz aufgerufen und eingesehen werden können.
Chemnitz, den 05.05.2022
gez.
Carina Kühnel
Amt. Amtsleiterin
Die dazugehörigen Karten werden spätestens zu Beginn der Auslegungsfrist hier veröffentlicht.