Soziale Leistungen und Hilfen

Sozialhilfe

Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln, noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.  >>mehr

Chemnitz-Pass

Die Stadt Chemnitz stellt für Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen einen Chemnitz-Pass aus. Dieser berechtigt zu ermäßigten Preisen für bestimmte öffentliche und private Dienstleistungen.  >>mehr

Elterngeld/Erziehungsgeld

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.  >>mehr

Bildungspaket

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind u. a. Ausflüge mit Schule/Kita, Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten und Zuschüsse für das Mittagessen in Schulen und Kindergärten.  >>mehr

Unterstützung zum Wohnen

Die Stadt Chemnitz unterstützt Hilfesuchende mit Wohnberechtigungs-bescheinigungen, bei der Wohnungsvermittlung und finanziell mit Wohngeld. Auch im Bereich der Wohnungslosenhilfe wird sie tätig.  >>mehr

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung des Sozialamtes gewährt kostenlose Beratung und Unterstützung u. a. bei Miet- und Energieschulden, zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen und bei persönlichen Krisen. >>mehr

Sozialversicherung und Rente

Das Versicherungsamt der Stadt Chemnitz bietet kostenlose Hilfe für alle Versicherten, die in Chemnitz wohnen, sich hier aufhalten oder ihren Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort in Chemnitz haben.  >>mehr

Schwerbehinderteneigenschaft

Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung (GdB) hat. Außerdem kann bei der Stadt Chemnitz Landesblindengeld beantragt werden.  >>mehr

Ausgleich beruflicher Benachteiligungen

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) eröffnet den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und Ausgleichsleistungen zu erhalten. (Symbolfoto)

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) eröffnet den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und Ausgleichsleistungen zu erhalten.  >>mehr

Förderung der freien Jugendhilfe, sozialer und sozialmedizinischer Dienste

Fördermittel können beantragt werden

Soziale und sozialmedizinische Dienste sowie Leistungen der freien Jugendhilfe können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Jugendhilfe, sozialer und sozialmedizinischer Dienste „Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit - FRL-JSG“ finanziell gefördert werden.

 

Weitere Informationen

Informationen zu Förderungsvoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie in der Fachförderrichtlinie:


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