Soziale Leistungen und Hilfen
Sozialhilfe
Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln, noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. >>mehr
Chemnitz-Pass
Die Stadt Chemnitz stellt für Einwohner mit geringem oder ohne eigenes Einkommen einen Chemnitz-Pass aus. Dieser berechtigt zu ermäßigten Preisen für bestimmte öffentliche und private Dienstleistungen. >>mehr
Elterngeld/Erziehungsgeld
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. >>mehr
Bildungspaket
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind u. a. Ausflüge mit Schule/Kita, Mitgliedsbeiträge für kulturelle und sportliche Aktivitäten und Zuschüsse für das Mittagessen in Schulen und Kindergärten. >>mehr
Unterstützung zum Wohnen
Die Stadt Chemnitz unterstützt Hilfesuchende mit Wohnberechtigungs-bescheinigungen, bei der Wohnungsvermittlung und finanziell mit Wohngeld. Auch im Bereich der Wohnungslosenhilfe wird sie tätig. >>mehr
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung des Sozialamtes gewährt kostenlose Beratung und Unterstützung u. a. bei Miet- und Energieschulden, zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Forderungen und bei persönlichen Krisen. >>mehr
Sozialversicherung und Rente
Das Versicherungsamt der Stadt Chemnitz bietet kostenlose Hilfe für alle Versicherten, die in Chemnitz wohnen, sich hier aufhalten oder ihren Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort in Chemnitz haben. >>mehr
Schwerbehinderteneigenschaft
Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung (GdB) hat. Außerdem kann bei der Stadt Chemnitz Landesblindengeld beantragt werden. >>mehr
Ausgleich beruflicher Benachteiligungen
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Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) eröffnet den Menschen, die in der ehemaligen DDR Opfer politischer Verfolgung geworden sind, einen Weg, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, ihre Rehabilitierung zu beantragen und Ausgleichsleistungen zu erhalten. >>mehr
Förderung der freien Jugendhilfe, sozialer und sozialmedizinischer Dienste
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Soziale und sozialmedizinische Dienste sowie Leistungen der freien Jugendhilfe können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Jugendhilfe, sozialer und sozialmedizinischer Dienste „Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit - FRL-JSG“ finanziell gefördert werden.
Weitere Informationen
Informationen zu Förderungsvoraussetzungen und Antragsverfahren finden Sie in der Fachförderrichtlinie: