Korruptionsprävention
Maßnahmen zur Korruptionsprävention
Ombudsmann der Stadt Chemnitz
Die Stadträte beauftragten im Oktober 2006 die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu treffen. Dazu zählt u. a. die Bestellung eines Ombudsmanns als Kontaktperson für Bürger, Firmen und Bedienstete.
2007 beschloss der Stadtrat, einen Ombudsmann zu bestellen. Dieser soll vertraulich Hinweisen zu Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Korruption nachgehen sowie den städtischen Anti-Korruptionskoordinator über begründete Verdachtsfälle informieren und den Oberbürgermeister zur weiteren Verfahrensweise beraten.
Rechtsanwalt Thomas Leibner wurde am 21. Mai 2014 vom Stadtrat zum 3. Ombudsmann der Stadt Chemnitz bestellt. Nach einem der wesentlichen Prinzipien der Korruptionsprävention, der Rotation, ist ein Wechsel bei der Person des Ombudsmannes erforderlich.
Korruptionsprävention innerhalb der Stadtverwaltung Chemnitz
Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Planung und Organisation von Fortbildungen zur Korruptionsprävention für alle Bediensteten der SVC inklusive permanenter eigener Fortbildung, Erarbeitung und Fortschreibung verwaltungsinterner Regelungen, die Fachliche Anleitung zum Thema Korruptionsprävention/Beraterfunktion für alle MA der SVC und ihre Eigenbetriebe, die Veranlassung der weiteren verwaltungsinternen Schritte bei Korruptionsverdachtsfällen und die Teilnahme an Erfahrungsaustauschen mit anderen Städten und Fachtagungen mit dem Ziel einer perspektivischen Weiterentwicklung der Korruptionsprävention der SVC.