Boden, Altlasten
Der Schutz des Bodens hat in dicht besiedelten Gebieten eine besondere Bedeutung und bedarf besonderer Berücksichtigung bei verschiedensten Maßnahmen. Für die Stadt Chemnitz liegt eine bodenökologische Konzeptkarte als Grundlage für die Planung von Vorhaben des Bodenschutzes, die Altlastenbewertung, die Landschafts- und Stadtplanung, den Naturschutz, zur Planung von Anlagen der Regenwasserversickerung und als Hilfe für Baugrundfragen vor. Diese besteht aus mehreren thematischen Einzelkarten.
Die Stadt Chemnitz überwacht die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Verpflichtungen die sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz, der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung und dem Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetz ergeben.
Schädliche Bodenveränderungen sind in jedem Fall zu vermeiden. Grundstückseigentümer und Nutzer von Grundstücken haben entsprechend Vorsorge zu treffen. Besonders bei Bau- und Abbruchvorhaben oder bei Rekultivierungen ist vor dem Auf- bzw. Einbringen von Materialien zur Verfüllung oder Geländeregulierung eine Freigabe der unteren Bodenschutzbehörde Unteren Wasser-, Bodenschutzbehörde über die Unbedenklichkeit des Verfüllmaterials einzuholen.
Gefahren, die von Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte) ausgehen, sind durch Dekontaminations- oder Sicherungsmaßnahmen vom Verursacher, dem Grundstückseigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu beseitigen. Werden Bodenkontaminationen oder Altlasten bekannt oder verursacht, sind diese unverzüglich bei der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.
Die Stadt Chemnitz saniert als Grundstückseigentümerin kommunale Altlasten (ehemaliger Chemiehandel Werner-Seelenbinder-Straße u. a.).
Bekannte Altlasten und Altlastenverdachtsflächen sind im Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) erfasst. Auskünfte werden auf der Grundlage eines schriftlichen formlosen Antrages oder dieses Formulars erteilt.
Der „Umweltbericht zum Thema Bodenschutz und Altlasten“ der Stadt Chemnitz, Stand: 2007 gibt einen Überblick zur Problematik.