Vorsorgevollmacht / Gesetzliche Betreuung

Foto: Stadt Chemnitz
Was geschieht, wenn man wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann?
Wer regelt dann die persönlichen Dinge, wer entscheidet wie mit einem medizinisch verfahren werden soll?
Um solange wie möglich selbstbestimmt leben zu können bedarf etwas sehr Elementarem, der persönlichen Vorsorge. Nur so kann man auch sicher stellen, dass mein gesetzlicher Vertreter meine Wünsche umsetzt und nicht eine fremde Person, die mich nicht kennt, Entscheidungen für mich trifft.
Betreuungsbehörde Chemnitz
Aufgabe der örtlichen Betreuungsbehörde ist es, Sachverhaltsermittlungen im Rahmen eines Betreuungsverfahrens für das Gericht durchzuführen sowie geeignete gesetzliche Betreuer zu finden.
Die örtliche Betreuungsbehörde informiert und berät außerdem zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen und unterstützt Betreuer/Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben.
Sie berät zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (§ 4 Abs. 1 BtBG).
Ferner ist sie als Urkundsperson ermächtigt, Handzeichen/ Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (nicht auf Patientenverfügungen!) öffentlich zu beglaubigen.
Weitere Informationen
Leitfaden "Betreuung und Vorsorge"
Vollmachten und Verfügungen
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson vom Vollmachtgeber ermächtigt, ihn rechtsverbindlich zu vertreten.
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Maßnahmen zur selbstbestimmten Vorsorge.
mehrBeglaubigungen
Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift/ Handzeichen kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsstelle (Betreuungsbehörde) oder einen Notar/eine Notarin öffentlich beglaubigen lassen.
mehrGesetzliche Betreuung
Die gesetzliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können. Eine gesetzliche Betreuung ist immer auf notwendige Aufgabenkreise eingeschränkt.
Mit einer gesetzlichen Betreuung werden Menschen, die ihr Leben teils nicht mehr selbstständig führen können, aber noch in der Lage sind, mitzuentscheiden, durch einen Betreuer in „problematischen“ Bereichen unterstützt.
mehrHäufig gestellte Fragen
Die am häufigsten gestellten Fragen an die örtliche Betreuungsbehörde haben wir hier zusammengefasst.
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