Kleingärten



Foto: Stadt Chemnitz, Grünflächenamt
Neben den Parkanlagen und Wäldern bietet die Stadt Chemnitz mit 17.350 Kleingärten ihren Einwohnern weitere Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Kleingärten haben gegenüber anderen Grünflächen ein hohes individuelles Gestaltungspotential. Darüber hinaus haben Kleingärten auch eine soziale, städtebauliche und stadthygienische Bedeutung. Kleingärten haben in Chemnitz eine lange Tradition und sind ein fester Bestandteil im Stadtorganismus. In den 212 Kleingärtnervereinen finden vielfältige kulturelle und gemeinnützige Aktivitäten statt.
Die überwiegende Anzahl der Vereine ist einem der beiden Dachverbände angeschlossen. So sind im Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e.V. 179 Vereine organisiert und im Verband der Kleingärtner Chemnitz Land e.V. 21 Chemnitzer Kleingärtnervereine.
3. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb
Schönste Kleingartenanlage 2023

Foto: Stadt Chemnitz, Grünflächenamt
Die Stadt Chemnitz lobt gemeinsam mit dem Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V. und dem Verband der Kleingärtner Chemnitz / Land e. V. den 3. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb aus. Er steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters Herrn Sven Schulze.
Unter dem Motto „Kleingärten – für ein gutes Klima in unserer Stadt“ richtet er sich an alle Kleingärtnervereine in der Stadt Chemnitz, die ihre Leistungen öffentlich machen und einer Fachjury präsentieren möchten.
Mit dem Kleingartenwettbewerb soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden zur modernen, innovativen und nachhaltigen Entwicklung der Chemnitzer Kleingartenanlagen und soll das ehrenamtliche Engagement der Kleingärtner und ihrer Organisationen gewürdigt werden im Sinne eines zukunftsfähigen Kleingartenwesens als Teil des Grün- und Freiflächensystems unserer Stadt.
Zugleich soll mit dem Wettbewerb die Öffentlichkeit aufmerksam gemacht werden auf die Leistungen und positiven Wirkungen des Kleingartenwesens für das Stadtklima, die Stadtnatur, die Biodiversität, sowie für Lebensqualität in den Stadtteilen und Wohngebieten. Die städtebauliche und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens sind allgemein anerkannt. Die zum 1. März 2022 erfolgte Änderung des § 1 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) macht deutlich, dass Kleingärten wie sonst kaum eine andere Grünflächennutzung die Belange von Umwelt-, Naturschutz- und Gesundheitsschutz sowie Umweltgerechtigkeit, Integration und Bildung miteinander vereinen. In Zukunft sollen auch die klimaverbessernden Wirkungen sowie die ökologische Bedeutung der Kleingärten und Kleingartenanlagen in unserer Stadt noch stärkere Beachtung und Wertschätzung erfahren. Kleingärten und Kleingartenanlagen sind Orte der Vielfalt, der Nachhaltigkeit und des sparsamen, bewussten Umgangs mit Ressourcen.
Der komplette Auslobungstext und die Bewerbungsunterlagen sind im Grünflächenamt, Sachgebiet Kleingartenwesen, Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1, Zimmer A336 während der Sprechzeiten erhältlich und können als pdf heruntergeladen werden.
Stichtag für die Einreichung der kompletten Teilnahmeunterlagen bei einem der beiden Chemnitzer Kleingärtnerverbände ist der 15. April 2023. Die Besichtigung der teilnehmenden Kleingartenanlagen durch die Wettbewerbsjury wird im Juni und Juli 2023 erfolgen.
Auslobung
Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Kleingärten - für ein gutes Klima in unserer Stadt“.
Der Auslobungstext kann hier heruntergeladen werden:
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen können Sie hier herunterladen und direkt ausfüllen:
2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerb
„Sachses Ruh“ schönste Chemnitzer Kleingartenanlage 2019

Foto: Toni Söll
Der Kleingartenverein „Sachses Ruh“ e. V. war 2019 Sieger des 2. Chemnitzer Kleingartenwettbewerbes, der unter dem Motto stand „Kleingärten – grüne Lebens(t)räume in der Stadt“.
Die Dauerkleingartenanlage „Sachses Ruh“ mit ihren 104 Parzellen liegt zentrumsnah, unmittelbar am Chemnitzfluss und ist Teil des Bebauungsplans „Stadtpark Teil I“. Insbesondere ist die Gestaltung der Einzelgärten hervorragend. Neben dem, ist für „Sachses Ruh“ hervorzuheben, dass nicht nur der Blick über den Gartenzaun uneingeschränkt möglich ist und Besucher gern gesehen sind, sondern es ein intaktes Vereinsleben gibt, wo jeder seinen Beitrag leistet und man sich als ein Ganzes versteht. Integration und Synergie von Verschiedenartigkeiten wird in „Sachses Ruh“ großgeschrieben. Das gibt eine ganz besondere Atmosphäre. Der Vorstand versteht sich in Allem als verbindendes Element und das ist auch so.
Der Verein hatte sich mit dem Wettbewerbssieg 2019 das Ziel gesetzt, die Anlage weiter aufzupeppen. So wurden bereits 2 Gemeinschaftsflächen ökologisch aufgewertet sowie der Eingangsbereich verschönert und barrierefrei gestaltet. In diesem Jahr kam noch die durchgängige Gestaltung des Uferwegs hinzu, sodass jetzt ein lückenloser Rundweg durch die Kleingartenanlage möglich ist. Ein Besuch der Anlage lohnt sich allemal.
Gold für Chemnitzer Kleingartenanlage
“Sonnige Höhe“ belegte beim 24. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ den 1. Platz

Foto: Stadt Chemnitz, Grünflächenamt
Am 1. Dezember 2018 fand im Berliner Palais am Funkturm die feierliche Preisverleihung zum 24. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ statt. Das diesjährige Wettbewerbsmotto lautete „Kleine Gärten – bunte Vielfalt“. Die Auszeichnung nahmen der Bundesstaatssekretär Gunter Adler und der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. Dirk Sielmann vor.
Der Chemnitzer Kleingärtnerverein „Sonnige Höhe“ e. V. erhielt eine Auszeichnung in Gold. Die Freude ist beim Kleingärtnerverein, beim Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V. und bei der Stadt Chemnitz gleichermaßen riesig. Kein Wunder, denn es steckt eine intensive, enge und konstruktive Zusammenarbeit dieser 3 Partner dahinter. Auf das Ergebnis können wir mit Recht stolz sein.
Städtische Kleingartenförderung
Die Stadt förderte die Entwicklung von Kleingartenanlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten seit 20 Jahren auf der Grundlage der Kleingartenförderrichtlinie der Stadt Chemnitz. Kleingärtnervereine haben somit die Möglichkeit ihre Anlagen mit Unterstützung der Stadt für die Öffentlichkeit noch attraktiver zu gestalten.
Mit Stadtratsbeschluss vom 18.05.2016 wurde die Richtlinie den aktuellen Entwicklungen angepasst. Zum Antragsverfahren und zum Fördergegenstand etc. gibt die Kleingartenförderrichtlinie selbst Auskunft.
Rückfragen
Bei Rückfragen können Sie sich direkt an das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz wenden:
Entwicklung des Kleingartenwesens
Die Stadt Chemnitz arbeitet fachlich im Arbeitskreis Kleingärten der GALK (Gartenamtsleiterkonferenz) mit und ist damit nicht nur über die aktuellen Entwicklungen des Kleingartenwesens informiert sondern kann auch die Chemnitzer Erfahrungen in dieses Fachgremium der deutschen Städte einbringen. U. a. konnten die Leitlinien des Deutschen Städtetages für eine nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten mitentwickelt werden.
Mit dem Stadtratsbeschluss zur Kleingartenkonzeption - Chemnitz 2010 im Jahr 1997 und deren 1. Fortschreibung aus dem Jahr 2007 hat die Stadt nicht nur ein klares Bekenntnis zu Kleingärten und deren Bedeutung im Stadtorganismus abgelegt sondern auch eine fachlich fundierte Grundlage für deren Weiterentwicklung unter den sich verändernden Rahmenbedingungen geschaffen. Die Konzeption und deren Fortschreibung sind sowohl Fachkonzepte zum Flächennutzungsplan als auch Arbeitsgrundlage für die Kleingärtnervereine für vereinsspezifische Entwicklungskonzepte.
Am 13.03.2013 wurde vom Chemnitzer Stadtrat der Beschluss zur 2. Fortschreibung der Kleingartenkonzeption gefasst. Das Konzept beschäftigt sich mit dem demographischen Wandel und den Auswirkungen auf das Chemnitzer Kleingartenwesen. Es werden Strategien aufgezeigt, die langfristig die Weiterentwicklung der Kleingartenanlagen als attraktive Grünflächen unter den sich ändernden Rahmenbedingungen sichern.