ÖffentlicheBekanntmachung
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmungserweiterung eines Weges nach
§ 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
(Az: 66.14.03/859/22)
1. Wegebeschreibung
Bezeichnung: beschränkt-öffentlicher Weg (böw) mit der Widmungsbeschränkung Fußgängerverkehr auf dem Flurstück T.v. 92/10, Gemarkung Altenhain und der namentlichen Bezeichnung „Fußweg Zum Spitzberg“ auf dem Bestandsblatt-Nr. 1550
Baulastträger: Stadt Chemnitz
2. Verfügung
Der unter 1. näher bezeichnete Wegeabschnitt wird nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) auf die hinzukommende Beschränkung „Anliegerverkehr“ erweitert. Die Benutzung durch den Anliegerverkehr beginnt an der Ortsstraße „Zum Spitzberg“ und endet 3 m nach der gemeinsamen Flurstücksgrenze der Flurstücke 54/2 und 51/1 (Gemarkung Altenhain) in nördliche Richtung. Die Widmungserweiterung wird mit dem Tag der Veröffentlichung wirksam. Die Klassifizierungsmerkmale werden durch die Widmungserweiterung nicht berührt.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der
Ruf-Nr. 0371-488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist der Lageplan mit Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.chemnitz.de/Bekanntmachungen einsehbar.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügungen kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 12.12.2022
Sven Schulze
Oberbürgermeister