Baumpflegearbeiten im Dezember 2014 und Januar 2015
Baumpflegearbeiten mit Schnittmaßnahmen und Fällungen müssen in den Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 im Stadtgebiet von Chemnitz vorgenommen werden - dies haben die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen ergeben. Das Grünflächenamt macht darauf aufmerksam, dass es sich bei allen anstehenden Arbeiten ausnahmslos um dringliche Maßnahmen handelt, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Die Arbeiten werden im Dezember 2014 und Januar 2015vorgenommen. Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen. Detaillierte Angaben zu den Gründen der Fällungen und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte den zwei Übersichten (Anhang).
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Stadt Chemnitz
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