Keine Elternbeiträge während des Lockdowns für Kita und Hort
Stadt Chemnitz erstattet Elternbeiträge für diesen Zeitraum
Eltern, deren Kinder während des Lockdowns seit Mitte Dezember 2020 in einer Kita oder einem Hort nicht betreut werden, müssen für diese Zeit keine Elternbeiträge zahlen.
Die Stadt Chemnitz überweist den Elternbeitrag für den Monat Dezember 2020 anteilig zurück.
Mitte Januar 2021 werden keine Elternbeiträge eingezogen. Ein extra Antrag dazu muss nicht gestellt werden. Es werden im Januar dazu keine Abbuchungen vorgenommen.
Eltern, die den Beitrag selbst überweisen, müssen für Januar 2021 keine Überweisung vornehmen. Daueraufträge sollten von den Eltern angepasst werden. Bei einer Verlängerung des Lockdowns werden die bereits entrichteten Elternbeiträge mit der nächsten Fälligkeit verrechnet. Eltern, deren Kinder in der Notbetreuung sind, müssen den Beitrag zahlen.
*Hinweis: Die Pressemitteilung wurde nachträglich am 13.01.2021 bearbeitet. In der Ursprungsfassung vom 8. Januar war nur von Kitas die Rede, die Regelungen gelten aber auch für Horte.