Wahlbekanntmachung der Stadt Chemnitz

  1. Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz findet am Sonntag, dem 20. September 2020, statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

    Der Termin für den eventuell notwendig werdenden 2. Wahlgang ist der 11. Oktober 2020. Der 2. Wahlgang dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

    Die Briefwahlvorstände treten am jeweiligen Wahltag zur Durchführung der Zulassungsprüfung und der Ermittlung der Briefwahlergebnisse um 15:00 Uhr im Beruflichen Schulzentrum für Technik I  – Industrieschule –, Park der Opfer des Faschismus 1, zusammen.
     

  2. Das Wahlgebiet ist das Stadtgebiet Chemnitz. Für die Stimmabgabe ist die Stadt in 143 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10. August 2020 bis zum 30. August 2020 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Weiterhin ist auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesen, für  welche der beiden Wahlen (Oberbürgermeisterwahl, 2. Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl) die Wahlberechtigung besteht.

    Wenn der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist, befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung neben dem Wahlraum das entsprechende Symbol für Barrierefreiheit (vgl. Tabelle 1). Andernfalls findet sich an dieser Stelle das durchgestrichene Symbol.

    Tabelle 1: Barrierefrei erreichbare Wahlräume
     

WahlbezirkeStadtteilWahlobjektStraße
0104, 0105ZentrumAnnenschule -Grundschule-Brauhausstraße 16
0201 - 0203SchloßchemnitzJosephinenschule -Oberschule-Agnesstraße 11
0204SchloßchemnitzSchlossschule -Grundschule-Küchwaldstraße 4
1201Glösa-DraisdorfGrundschule GlösaSchulberg 3
1202Glösa-DraisdorfSeniorenbetreuungszentrumLichtenauer Weg 1
1301 - 1304Borna-HeinersdorfGrundschule BornaWittgensdorfer Straße 121 a
1501 - 1503HilbersdorfLudwig-Richter-GrundschuleLudwig-Richter-Straße 19
1601EubaObjekt der FFW EubaAm Lehngut 7
2101SonnenbergTerra Nova CampusHeinrich-Schütz-Straße 61
2102, 2103SonnenbergG.-E.-Lessing-GrundschuleReinhardtstraße 6
2106 - 2108SonnenbergJohannes-Kepler-GymnasiumHumboldtplatz 1
2201, 2202LutherviertelBSZ für Wirtschaft ILutherstraße 2
2301 - 2304YorckgebietAnton-S.-Makarenko-GrundschuleErnst-Moritz-Arndt-Straße 4
2401 - 2406GablenzDiesterweg-OberschuleKreherstraße 101
2407 - 2410GablenzGrundschule GablenzCarl-von-Ossietzky-Straße 171
2501, 2502AdelsbergObjekt der FFW AdelsbergAdelsbergstraße 212
4101 - 4103AltchemnitzRichard-Hartmann-SchuleAnnaberger Straße 186
4301, 4302ReichenhainGrundschule ReichenhainGenossenschaftsweg 2
4401ErfenschlagObjekt der FFW ErfenschlagDr.-Karl-Wolff-Straße 1
4501, 4502HarthauGrundschule HarthauStöcklstraße 4
4601, 4602EinsiedelRathaus EinsiedelEinsiedler Hauptstraße 79a
4701, 4702KlaffenbachObjekt der FFW KlaffenbachRödelwaldstraße 3
6101 - 6104HelbersdorfGrundschule "Am Stadtpark"Friedrich-Hähnel-Straße 86
6201 - 6204MarkersdorfAußenstelle Albert-Schweitzer-OberschuleArno-Schreiter-Straße 1
8101 - 8103KapellenbergValentina-Tereschkowa-GrundschuleHaydnstraße 21
8201, 8202KappelValentina-Tereschkowa-GrundschuleHaydnstraße 21
8203KappelStadtteiltreff KappelIrkutsker Straße 15
8401StelzendorfVereinshaus StelzendorfGrüner Weg 7
8503SiegmarGrundschule Siegmar - Haus 2Kaufmannstraße 9
8601 - 8604ReichenbrandOberschule ReichenbrandLennéstraße 1
8701, 8702MittelbachObjekt der FFW MittelbachHofer Straße (Mittelbach) 35a
9107 - 9109KaßbergPablo-Neruda-GrundschuleHoffmannstraße 35
9201 - 9204AltendorfE.-G.-Flemming-GrundschuleAlbert-Schweitzer-Straße 61
9205 - 9207AltendorfGrundschule AltendorfErnst-Heilmann-Straße 11
9401 - 9403RabensteinGrundschule RabensteinTrützschlerstraße 10
9501 - 9504GrünaBaumgartenschule -Grundschule-August-Bebel-Straße (Grüna) 7
9601, 9602RöhrsdorfGrundschule RöhrsdorfBeethovenweg 44
9701 - 9703WittgensdorfKirchner-GrundschuleChemnitzer Straße (Wittg.) 2
  1. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020 sind lachsfarben, die für den eventuell erforderlichen 2. Wahlgang am 11. Oktober 2020 von weißer Farbe.

    Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
     

  2. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung des Wahlvorschlags (bei Parteien/Wählervereinigungen: Name der Partei oder Wählervereinigung sowie deren Kurzbezeichnung; bei Einzelbewerbern: Familienname des Bewerbers) sowie Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, die Postleitzahl und den Wohnort der nach § 20 Absatz 2 Kommunalwahlordnung bekannt gemachten Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 Kommunalwahlordnung festgestellten Reihenfolge.
     

  3. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird jeder Wähler gebeten, einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mitzubringen.
     

  4. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
     

  5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Oberbürgermeisterwahl am 20. September 2020 für den eventuell notwendigen 2. Wahlgang am 11. Oktober 2020 in den allgemeinen Wahlbezirken, nicht aber bei der Briefwahl, wieder ausgehändigt. Beim 2. Wahlgang wird die Wahlbenachrichtigung in den allgemeinen Wahlbezirken einbehalten.
     

  6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes (Stadt Chemnitz) oder durch Briefwahl wählen.
     

  7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Briefwahlstelle der Stadt Chemnitz einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem  Wahlschein mit der unterschriebenen „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ so rechtzeitig an die Stadt Chemnitz (Die Adresse ist auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt.) übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
     

  8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt.

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
     

  9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlablaufes möglich ist.
     

  10. Corona-Pandemie-Hinweise:

    Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation wird jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung der folgenden Forderungen des Hygieneschutzkonzeptes für Wahlräume gebeten:

    a)    Achten Sie im Wahlraum und in ggf. entstehenden Warteschlagen vor dem Wahlraum auf die Einhaltung der Abstandsregeln (1,5 m Abstand zwischen zwei Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören). Die Zugänge zum Wahlobjekt und zu den Wahlräumen sollten stets freigehalten werden.

    b)    Jeder Wähler wird gebeten, während des Aufenthaltes im Wahlgebäude eine Mund-Nasen-Bedenkung zu tragen. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. Bei der Ergebnisermittlung wird für alle Anwesenden (inkl. Wahlbeobachtern) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besonders empfohlen, da hierbei der einzuhaltende Mindestabstand in der Regel nicht gewahrt werden kann.

    c)     Am Eingang des Wahlraumes wird ein Handdesinfektionsmittel zur Benutzung durch den Wähler bereitgehalten.

    d)    Um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten, benutzen Sie bitte zur Stimmabgabe einen eigenen mitgebrachten Kugelschreiber.

    e)    In regelmäßigen Abständen (Stundenrhythmus) wird durch den Wahlvorstand eine Flächendesinfektion aller Tische, Stühle und der Schreibunterlagen in den Wahlkabinen vorgenommen.
     

Bitte haben Sie Verständnis, wenn es infolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wahlraum zu Wartezeiten oder Verzögerungen kommen kann.

Chemnitz, den 4. September 2020

Miko Runkel
Bürgermeister

 

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