02.10.2014
Pressemitteilung 567

Beginn der Bauarbeiten für die Weiterführung des Autobahnzubringers Kalkstraße von der Anschlussstelle Chemnitz-Rottluff zur Oberfrohnaer Straße


Förderbescheid des Freistaates über rund 2,6 Millionen Euro für die Umsetzung der Baumaßnahmen wurde an die Stadt ausgereicht

Die Stadt Chemnitz hat den Förderbescheid des Freistaates über rund 2,6 Millionen Euro erhalten. Mit den Mitteln wird die Stadt den Um- und Neubau des 3. Bauabschnittes des Autobahnzubringers Kalkstraße an die vorhandene Autobahnanschlussstelle Chemnitz-Rottluff der A 72 realisieren. Die Gesamtkosten betragen rund 4,5 Millionen Euro. 

Für den Neubau des Autobahnzubringers Kalkstraße von der Anschlussstelle Chemnitz-Rottluff bis zur Oberfrohnaer Straße beginnen am Montag, 6. Oktober die Maßnahmen zur Baufeldfreimachung. Im Bereich der künftigen Anbindung des Zubringers (Einmündung Weydemeyerstraße in die Oberfrohnaer Straße) erfolgt der Rückbau der vorhandenen Energie-Freileitung östlich der Weydemeyerstraße und die dafür erforderlichen Erdverkabelungen.
 
Die Straßenverbindung zur Oberfrohnaer Straße ermöglicht die direkte Anbindung von Rabenstein an die A72 und entlastet damit die Straßenverbindungen über den Ortsteil Rottluff. Mit der Verlängerung des Autobahnzubringers wird eine zusätzliche überregionale Anbindung des innerstädtischen Straßennetzes geschaffen. Die Verlängerung des Zubringers Kalkstraße zur Oberfrohnaer Straße ist Bestandteil des Verkehrsentwicklungs-planes und gehört zum geplanten Straßenkernnetz. Mit dem Straßenneubau erfolgt gleichzeitig die Erschließung des künftigen Gewerbegebietes Rabenstein.
Die Fertigstellung dieser Baumaßnahmen ist für August 2016 geplant.
 
Baurecht wurde für die Maßnahme “Ausbau des Autobahnzubringers Kalkstraße in Chemnitz zwischen Limbacher Straße und Oberfrohnaer Straße“ über ein Planfeststellungsverfahren mit einem Beschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 12.12.2002 hergestellt.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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