Geschwindigkeitsbegrenzung auf Augustusburger Straße
Zwischen Jugendherberge und Niederhermersdofer Weg nur noch 30 km/h zulässig
Auf der Augustusburger Straße zwischen Jugendherberge und Niederhermersdofer Weg hat die Verkehrsbehörde eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
Diese verkehrsrechtliche Maßnahme ist begründet durch:
- Fehlende Aufstellfläche an der Haltestelle des Regionalverkehrs landwärts nach Walter-Klippel-Straße
- Eingeschränkte Sicht in der südlichen Zufahrt Walter-Klippel-Straße auf die Augustusburger Straße landwärts
- Kein ausreichender Schutz der Fußgänger auf der Augustusburger Straße zwischen Haltestelle Augustusberger Straße/Walter-Klippel-Straße und Jugendherberge (keine Gehwege, kein begehbares Bankett - beidseitig Gräben), vorwiegende Nutzung des Straßenabschnittes durch Kindergruppen zur Jugendherberge und zum Hochseilgarten)
Nach § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs beschränken. Das ist im fließenden Verkehr dann der Fall (abgesehen von Tempo 30-Zonen), wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
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Stadt Chemnitz
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