Bekanntmachung der Sonderungsbehörde
Mitteilung über Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG- in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Sonderungsplan Nr. 301/07, 302/07, 303/07
In der Gemeinde Chemnitz, Gemarkung Grüna, Neustädter Straße, wurden für die Flurstücke 17, 61, 62 und 63/4 Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG-) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbindung mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG) vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBl III 403-27) eingeleitet. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Ziel des Bodensonderungsverfahrens ist, private Grundstücke bzw. Teile davon, die als Verkehrsflächen im Sinne des VerkFlBerG nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 in Anspruch genommen werden, dem öffentlichen Nutzer zuzuordnen.
Sonderungsbehörde ist das Städtische Vermessungsamt Chemnitz.
Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 21.09.2022 bis 20.10.2022 in den Diensträumen des Städtischen Vermessungsamtes, 09111 Chemnitz, Friedensplatz 1, im Zimmer A506 während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt: Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.
Alle Planbetroffenen können innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum, Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Antragsteller nach dem Vermögensgesetz.
Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Damit der Infektionsschutz gewährleistet werden kann, wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Es werden Wartezeiten vermieden und die Abstandsregelungen können eingehalten werden. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0371-4886253 und 0371-4886212 möglich. Es wird darum gebeten, bei der Einsichtnahme eine Mund- uns Nasenabdeckung zu tragen.
gez. Tibor Stemmler
Leiter der Sonderungsbehörde
der Stadt Chemnitz