Bekanntmachung der Sonderungsbehörde
Mitteilung über Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz – BoSoG- in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz
Sonderungsplan Nr. 650 / 07
In der Gemeinde Chemnitz, Gemarkung Röhrsdorf, Goetheweg, wurde für das Flurstück 538 ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz – BoSoG-) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215) in Verbindung mit dem Gesetz zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken (Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFlBerG) vom 26.10.2001 (BGBl I S. 2716; BGBl III 403-27) eingeleitet. Das betroffene Gebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet.
Ziel des Bodensonderungsverfahrens ist, private Grundstücke bzw. Teile davon, die als Verkehrsflächen im Sinne des VerkFlBerG nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 in Anspruch genommen werden, dem öffentlichen Nutzer zuzuordnen.
Sonderungsbehörde ist das Bauordnungs- und Vermessungsamt der Stadt Chemnitz.
Der Entwurf des Sonderungsplans sowie die zu seiner Aufstellung verwandten Unterlagen liegen vom 23.10.2024 bis 22.11.2024 in den Diensträumen des Bauordnungs- und Vermessungsamtes, 09111 Chemnitz, Friedensplatz 1, zur Einsicht aus. Einsichtnahme ist nur nach vorheriger Terminabsprache zu nachfolgend genannten Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr, möglich.
Alle Planbetroffenen können innerhalb des oben genannten Zeitpunktes den Entwurf für den Sonderungsplan sowie seine Unterlagen einsehen und Einwände gegen die getroffenen Feststellungen zu den dinglichen Rechtsverhältnissen erheben. Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke, die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum, Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und Antragsteller nach dem Vermögensgesetz.
Die Einwände sind bei der oben bezeichneten Sonderungsbehörde unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0371 488-6253 und 0371 488-6212 möglich.
gez. Tibor Stemmler
Leiter der Sonderungsbehörde der Stadt Chemnitz