Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Chemnitz für das Kalenderjahr 2024

Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes zur Grundsteuer seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2024 wird somit mit dem im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 bzw. als Jahresbetrag zum 15. August 2024, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli 2024 (sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.09. des Vorjahres gestellt wurde) fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.

Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2023 bzw. zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPALastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt ist, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, 09106 Chemnitz, Sitz: Bahnhofstraße 53, oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen. Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-MaiI-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt“ zu richten.

Chemnitz, 12.01.2024

Sven Schulze
Oberbürgermeister 
 

Cookie Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website mehrere Arten von Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen, die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals zu erhöhen und unsere Kommunikation mit Ihnen stetig zu verbessern. Sie können entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und welche nicht (mehr dazu unter „Individuelle Einstellung“).
Name Verwendung Laufzeit
privacylayer Statusvereinbarung Cookie-Hinweis 1 Jahr
cc_accessibility Kontrasteinstellungen Ende der Session
cc_attention_notice Optionale Einblendung wichtiger Informationen. 5 Minuten
Name Verwendung Laufzeit
_pk_id Matomo 13 Monate
_pk_ref Matomo 6 Monate
_pk_ses, _pk_cvar, _pk_hsr Matomo 30 Minuten

Datenschutzerklärung von Matomo: https://matomo.org/privacy/