Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Chemnitz für das Kalenderjahr 2024
Für diejenigen Steuerschuldner, für die sich die Bemessungsgrundlage des Steuergegenstandes zur Grundsteuer seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2023 veranlagten Höhe festgesetzt.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung im Amtsblatt treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer 2024 wird somit mit dem im zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid festgelegten Vierteljahresbetrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 bzw. als Jahresbetrag zum 15. August 2024, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt oder als Jahresbetrag zum 1. Juli 2024 (sofern der Antrag des Steuerpflichtigen bis 30.09. des Vorjahres gestellt wurde) fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2024 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erteilt.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 ohne besondere Aufforderung weiterhin bis zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem für das Kalenderjahr 2023 bzw. zuletzt zugesandten Bescheid ergeben, auf eines der Bankkonten der Stadt Chemnitz zu überweisen oder einzuzahlen bzw. vom SEPALastschrifteinzugsverfahren Gebrauch zu machen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats, nachdem die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt ist, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt, 09106 Chemnitz, Sitz: Bahnhofstraße 53, oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen. Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-MaiI-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz, Kassen- und Steueramt“ zu richten.
Chemnitz, 12.01.2024
Sven Schulze
Oberbürgermeister