Öffentliche Bekanntmachung
Freiwilliger Wehrdienst – Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial durch die Bundeswehr
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Meldebehörden sind dafür gemäß § 58c Soldatengesetz dazu verpflichtet, Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Von dort wird den Betroffenen Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zugeschickt. Die Datenübermittlung ist gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz nur zulässig, wenn die Betroffenen nicht widersprochen haben.
Bis zum 28. Februar 2025 können die betroffenen Frauen und Männer des Geburtsjahrganges 2008 von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Antrag auf Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist in der Meldebehörde Chemnitz, in den Bürgerservicestellen der Stadt sowie im Internet unter www.chemnitz.de erhältlich.
Sprechzeiten
Mo und Fr
8 bis 12.00 Uhr,
Di und Do
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