Fragen, Kommentare, Anregungen
Einheitliche Behördenrufnummer 115
Foto: Ulf Dahl
Der schnelle Draht zur Stadtverwaltung ist die 115. Die Rufnummer bietet Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen, vereinfachten und freundlichen Kontakt zur Verwaltung.
Welche konkrete Behörde, welche Verwaltungsebene für das eigene Anliegen zuständig ist, spielt dabei keine Rolle.
Fragen zu den Online-Angeboten
Das Informationsangebot der Stadt Chemnitz beantwortet zahlreiche Fragen, auf die Sie sowohl thematisch als auch über die Suche zugreifen können. Bei weiterem Informationsbedarf, Fragen oder Anregungen können Sie sich direkt an uns wenden.
Zugangseröffnungserklärung der Stadt Chemnitz
Die Stadt Chemnitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage für die elektronische Kommunikation ist § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 E-Government-Gesetz (EGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat; die Verpflichtung zur Eröffnung des Zugangs ergibt sich aus dem E-Government-Gesetz.
Die Stadt Chemnitz hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
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