Gemeinsamer Rettungszweckverband mit dem Erzgebirgskreis
Der Stadtrat hat gestern die Bildung eines gemeinsamen Rettungszweckverbandes mit dem Erzgebirgskreis mit Stichtag 01.01.2013 beschlossen. Demnach legt die Verwaltung dem Stadtrat zur Oktobersitzung die Satzung des neuen Verbandes zur Entscheidung vor. Die Neuordnung der Rettungsdienstbereiche war durch die Neuordnung der Landkreise im Zuge der Gebietsreform im Freistaat im Jahre 2008 notwendig geworden.
Ein externes Gutachten untersuchte verschiedene Varianten der Neuordnung ab dem kommenden Jahr. Eine Variante sah die getrennte Zuständigkeit von Stadt Chemnitz und Erzgebirgskreis für den Rettungsdienst vor, die andere Variante den gemeinsamen Betrieb durch beide Körperschaften. Untersucht wurden dabei unter anderem die Wirtschaftlichkeit in Organisation und Verwaltung, die Qualität des Rettungsdienstes, die Funktionsfähigkeit im Rahmen einer Großschadensabwehr und mögliche Vorteile bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Medizintechnik. Im Ergebnis erwies sich die Variante, nach der der Rettungsdienst von Stadt Chemnitz und Erzgebirgskreis gemeinsam betrieben wird, als die wirtschaftlichere und wurde daher zur Entscheidung vorgelegt.
Der Kreistag des Erzgebirgskreises hatte bereits am 21.06.2012 der Bildung eines gemeinsamen Zweckverbandes zugestimmt.
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Stadt Chemnitz
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