Weihnachtsfrieden
Die Stadt Chemnitz veranlasst auch in diesem Jahr, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten Weihnachtsfrieden.
In der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015 wird deshalb grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so der Chemnitzer Stadtkämmerer Berthold Brehm. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würden.
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Stadt Chemnitz
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