Nach Geflügelpestfall in Burgstädt – Veterinäramt der Stadt Chemnitz erlässt vorsorglich Allgemeinverfügung
Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Burgstädt gilt auch die Stadt Chemnitz als gefährdetes Gebiet.
Das Veterinäramt hat deshalb eine Allgemeinverfügung für mehrere Bereiche im Norden und Westen der Stadt Chemnitz erlassen, die sich vor allem an Jäger:innen und Halter:innen von Geflügel richtet.
Foto: © Stadt Chemnitz
Im betroffenen Bereich gelten für die Halter:innen von Geflügel und sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zahlreiche Ge- und Verbote, aber auch Jäger:innen sind von den erlassenen Schutzmaßnahmen betroffen. So ist zum Beispiel die Ausübung der Jagd auf Federwild untersagt.
Darüber hinaus bittet das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz die Bevölkerung um Mitteilung, sollten Wildvögel tot aufgefunden werden.
Bei Rückfragen können sich Bürger:innen gern an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadt Chemnitz wenden (Tel. 0371 488-3901).
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind für diese Tierseuche empfänglich.
Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Infektion schnell und endet meist tödlich.
Vorsorglich ist darauf zu achten, den direkten Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden.
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10.03.2021 zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Beobachtungsgebiet nach amtlicher Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln in der Stadt Burgstädt (pdf)
- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10.03.2021 zur Festlegung eines Beobachtungsgebietes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Beobachtungsgebiet nach amtlicher Feststellung der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln in der Stadt Burgstädt