Mögliche Öffnungen von Geschäften und Einrichtungen nach Ostern sind in Vorbereitung
Die heute von der Stadt Chemnitz erlassene Allgemeinverfügung macht Öffnungen in Chemnitz rechtlich möglich – aber nur, sofern die Corona-Lage dies zulässt.
Oberbürgermeister Sven Schulze: „Die Lage in Chemnitz und Sachsen ist weiterhin angespannt und wir nehmen sie ernst. Gleichzeitig ist es wichtig, vorbereitet zu sein, sollten Öffnungen möglich werden. Dies haben wir mit der Allgemeinverfügung jetzt veranlasst.“
Voraussetzung für die möglichen Öffnungen ist ein negativer tagesaktueller Schnelltest der Kunden und Besucher sowie eine strikte Begrenzung der Zahl der Besucher oder Kunden.
Derzeit steigen die Patientenzahlen sachsenweit wieder an. Demnach kann es passieren, dass die Grenze von 1300 belegten Krankenhausbetten in den Normalstationen in Kürze erreicht wird und damit die angekündigten Lockerungen nicht umgesetzt werden können.