Kindertageseinrichtung ab Dienstag wieder regulär geöffnet
Ab Dienstag, dem 6. April 2021, öffnen die Kindertageseinrichtungen, einschließlich Ferienhorte, der Stadt Chemnitz wieder regulär, unabhängig vom Sieben-Tage-Inzidenzwert. Die Betreuung erfolgt im eingeschränkten Regelbetrieb. Die Gruppen müssen streng voneinander getrennt werden.
Die Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen werden verschärft. Für alle in einer Kindertageseinrichtung tätigen Personen besteht die Pflicht zur zweimaligen Testung pro Woche.
Die Kita- bzw. die Schulgebäude dürfen nur von Personen betreten werden, die einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft (siehe Anlage) vorlegen und damit bestätigen, dass keine Infektion besteht. Dieser Nachweis darf nicht älter als drei Tage sein. Davon ausgenommen sind die zu betreuenden Kinder in Kitas und im Ferienhort.
Personen, die die Kinder auf das Außengelände der Einrichtung bringen oder von dort abholen, brauchen ebenfalls keinen Nachweis zu erbringen.
Ab Montag, dem 12. April – nach den Ferien – gilt diese Regelung auch für Schüler:innen der Primarstufe an Grund- und Förderschulen, d.h. sie brauchen einen Nachweis. Die Grundschüler:innen können dann zweimal wöchentlich in ihrer jeweiligen Schule getestet werden.
Auch hier gilt, wer seine Kinder in das Gebäude der Kindertageseinrichtung begleiten möchte, muss den genannten Nachweis vorlegen. Die Einrichtung muss im Eingangsbereich auf das Zutrittsverbot hinweisen. Vor dem Eingangsbereich und im Gebäude der Kindertageseinrichtung besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Atemschutzmaske. Dies gilt nicht für die zu betreuenden Kinder sowie für das Personal während der Betreuung.
Auch die Betreuung in Kindertagespflegestellen findet im Regelbetrieb statt.