Pflege und Beruf vereinbaren – das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
VHS@home: 19. April, 19 bis 20.30 Uhr
Am Montag, dem 19. April, von 19 bis 20.30 Uhr lädt die Volkshochschule Chemnitz zu einer Online-Veranstaltung zum Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz ein.
Ralph Beckert vom Sozialverband VdK Sachsen e.V. wird im Vortrag die wesentlichen Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes und alles Wissenswerte dazu erläutern. Danach wird Gelegenheit für Rückfragen und Gespräch sein.
Interessierte können sich bis zum 19. April, 15 Uhr, unter www.vhs-chemnitz.de anmelden und erhalten dann einen Zugangs-Link. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Viele pflegebedürftige Menschen wünschen sich, durch ihnen vertraute Angehörige in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Das stellt die berufstätigen Familienmitglieder vor Herausforderungen und zahlreiche Fragen. Mit dem Pflegezeitgesetz und vor allem mit dem Familienpflegezeitgesetz, das seit 2015 gilt, wurden die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf weiter verbessert. Damit wurde u. a. die Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten ermöglicht.